NRW:GOrdnung Pressesprecher Duisburg
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung für die Pressesprecher 2011/2012 im Kreis Duisburg im Landesverband NRW
Beschlossen auf der Kreismitgliederversammlung am 18.12.2011
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2012-02-06_-_Protokoll_NRW:Kreispateitag_Duisburg
§ 1
Die Pressesprecher 2011/2012 im Kreis Duisburg werden von der KMV am 18.12.2011 gewählt. Ihre Amtszeit endet mit der Gründung eines Kreisverbandes bzw. mit der Wahl von Büropiraten (voraussichtlich in der KMV 2012.1) und der damit verbundenen Neuwahl eines Vorstandsmitglieds für Öffentlichkeitsarbeit und/oder eines Pressesprechers.
Bestätigung der Pressesprecher im Amt am 13.02.2012
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:2012-03-04_-_Protokoll_NRW:Kreispateitag_Duisburg
§ 2
Die Pressesprecher vertreten während ihrer Amtszeit die PIRATEN im Kreis Duisburg nach aussen im Rahmen der bekannten Beschlüsse und Aktivitäten in Kreis, Land und Bund.
§ 3
Sie halten den Kontakt zu den einschlägigen örtlichen und, soweit notwendig, überörtlichen Medien. Sie prüfen darüber hinaus die Inhalte des Blogs www.piratenpartei-duisburg.de bezüglich inhaltlicher Aussagen, die den Beschlüssen der PIRATEN bzw. den gesetzlichen Bestimmungen entgegen stehen.
§ 4
Sie sind berechtigt Medienanfragen entgegenzunehmen, zu beantworten oder an einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
§ 5
Sie erstellen bzw. versenden Pressemitteilungen. Pressemitteilungen müssen von mindestens zwei Piraten erstellt werden, von denen mindestens einer Pressesprecher ist. Nur Pressesprecher versenden Pressemitteilungen in dem im Landesverband üblichen Format. Die Pressemitteilungen werden auch an das bundeseinheitliche Pressearchiv weitergeleitet.
§ 6
Die Pressesprecher halten den Kontakt zu den einzelnen Stammtischen und koordinieren die Weitergabe von Informationen. Dazu nutzen sie auch die Mailingsliste bzw. das Sync-Forum Duisburg.
§ 7
Sie koordinieren geplante Aktionen der verschiedenen Ortsteile, wenn ihnen die dazu notwendigen Informationen der einzelnen Stammtische rechtzeitig zugehen.
§ 8
Die Pressesprecher fungieren als Ansprechpartner bei der Beantragung von Infoständen und Versammlungen. Sie halten in diesem Zusammenhang auch den Kontakt zur Stadt Duisburg und den zuständigen Polizeidienststellen.
§ 9
Die Verteilung der einzelnen Aufgaben verabreden die Pressesprecher selbständig untereinander.
§ 10
Die Pressesprecher sind gegenüber der KMV und auf Verlangen dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig. Sie legen den Mitgliedern in Duisburg zum Ende ihrer Amtszeit einen Tätigkeitsbericht vor.