NRW:Dortmund/Kreisverband/protokolle/2018-05-27

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. 'Protokoll PIRATEN Dortmund Vorstandssitzung am 27.05.2018'


Organisatorisches

.* Datum: 27.05.18

Anwesend

* Dirk

entschuldigt Abwesend =

unentschuldigt Abwesend


Gäste

danebod

Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig


Protokoll

Vertagt

Vorläufige TO

  • 1. Organisatorisches
  • 1.1 Feststellung der Anwesenheit
  • 1.2 Feststellung der Beschlussfähigkeit, festgestellt
  • 1.3 Wahl des Versammlungsleiters
  • 1.4 Wahl des Protokollanten
  • 1.5 Themensammlung für 4.
  • 1.6 Antrag auf nichtöffentlichen Teil 6 (falls notwendig)
  • 1.7 Abstimmung TO - einstimmig angenommen

2. Berichte

Im Folgenden werden Stichpunktartig die Themen aufgelistet, mit denen sich die Vorstandsmitglieder zwischen den Vorstandssitzungen beschäftigt haben. Ausführlichere Berichte zu den einzelnen Themen können direkt während der Vorstandssitzung, bei Bedarf auch nachträglich per Email, angefordert werden.

Dirk

  • Verwaltung RT Tracker
  • Verwaltung Facebook
  • Verwaltung Twitter
  • Mitgliederbetreuung
  • BuVo Sitzung
  • LaVo Sprechstunde
  • Webseite
  • DSGVO
  • Kontakt zum Ladensvorsitzenden

Uwe Martinschledde

Garage auf und umräumen Stammtisch PC-Gruppen in Nette und Brambauer gmm mitarbeit Vorbereitung Westpark Grillen, Münsterstrassenfest, Hoeschparkfest

Wolfgang

  • Schatzmeisterkram
  • Serveradmin
  • Kontostand 4996€

Marcel Clostermann

  • EU DSGVO:
    • Blogtext
    • PM
    • Anforderungen an Internetauftritt des KV
  • ÖA Meeting
  • Versuch Stammtisch

Benutzer:Rainer

  • Div. Mumblesitzungen.

Wurstflasche

=== Bericht Kennzahlen === (werden nachgetragen)

3. Beschlüsse

  • 3.1 Bagatellausgaben

Keine


  • 3.2 Umlaufbeschlüsse

Antragssteller:Marcel

Umlaufbeschluss zu dem nachfolgenden Blogtext:

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU DSGVO) ist im Mai 2016 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten hatten eine zwei Jahre lange Übergangszeit, um die Regelungen in ihr nationales Recht zu übernehmen, Widersprüche zu verhindern und die sogenannten Öffnungsklauseln zu bedienen. Die Öffnungsklauseln sind die Stellen der EU DSGVO, an denen die EU ihren Mitgliedsstaaten Freiheiten gibt, im nationalen Recht genauere Festlegungen zu treffen. Im März 2017 wurde in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprechend angepasst. Doch schafft es die EU, ihr erklärtes Ziel zu erreichen, Verbindlichkeit und Einheitlichkeit bei dem zweifellos internationalen Thema Datenschutz herzustellen? Welche Rolle spielt Deutschland bei dieser Frage?

Die Herrschaft der Verhältnismäßigkeit Die Anpassung des BDSG bediente kaum die Öffnungsklauseln und stand in vielen Punkten konträr zu den Zielen der EU. So wurde das BDSG ausgerechned bezüglich sensibler Gesundheitsdaten sogar gelockert. In grundlegenden Punkten wie beim Recht auf physisches Löschen von Daten und bei der Information zur Erhebung wird darauf gepocht, dass der Datenschutz nur bei verhältnismäßigem Aufwand beachtet werden müsse. Die viel zitierte Verhältnismäßigkeit ist ein notwendiges Übel geworden. Kleine und mittelständische Unternehmen bekommen schließlich nichts an die Hand, was ihnen die Einhaltung der EU DSGVO leichter macht als den Großkonzernen. Die drohenden Strafen bei Missachtung sind für kleine und mittelständische Unternehmen verheerend. Daher wird im BDSG und in der politischen Diskussion vermehrt auf die Verhältnismäßigkeit des Aufwands verwiesen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wer sich am Ende erfolgreich auf dieses Prinzip stützen wird. Werden es von Abmahnanwälten ins Visier genommene Kleinunternehmer oder risikofreudige Großkonzerne mit dutzenden Rechtsabteilungen sein?

Rentables Schwarzfahren Den Datenschutz missachtende Großkonzernen winkt ein Vorteil, wenn die EU DSGVO nicht mit voller Härte durchgesetzt werden kann. Denn es gibt es in jeder Branche (Groß-)Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren eine Menge Arbeitszeit und damit Zeit und Geld investierten, um sich auf die Anwendung der EU DSGVO am 25.05.2018 vorzubereiten. Sollten die, die das nicht getan haben, es schaffen, die neue Verordnung auszuhebeln, auszuhöhlen oder zu umgehen, haben sie durch die Ersparnisse seit dem 24.05.2016 einen enormen Wettbewerbsvorteil. Wie ein Schwarzfahrer, der zwei Jahre lang nicht erwischt wurde, spüren sie dann keinerlei Konsequenzen bei einem wirtschaftlichen Vorteil gegenüber allen anderen. Facebook macht spätestens mit ihrer Umsetzung klar, dass sie bereits mit allen Mitteln die Verordnung schwächen möchten. Die US Lobby hat ein großes Interesse daran, dass die informellen Grundrechte nicht in ein Gesetz gegossen werden, welches möglicherweise als Blaupause für eine US-amerikanische DSGVO dienen könnte. Doch wirken diese Unternehmen nicht erst jetzt. So haben etwa Microsoft und eBay eigene Entwürfe vorformuliert in der Verordnung platzieren können. Die Lobbyarbeit hatdie EU DSGVO bereits im Vorhinein verwässert.

Datenschutz ist unsexy Ein Effekt der EU DSGVO, den die EU 2016 sicher nicht geplant hatte, ist die Zermürbung der Bürger bei diesem Thema. Ob dieser Effekt bei der Umsetzung im BDSG nicht bedacht wurde, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Selbstständige fühlen sich direkt bedroht und wünschen sich, diese Verordnung würde sich auf der Stelle in Luft auflösen. Viele andere fühlen sich mindestens genervt. Datenschutz ist ätzend geworden. Konzerne wie Microsoft, Apple, Facebook, Google und Amazon setzen bei ihrer Produktpalette von Alexa bis zur In Home Delivery ein klares Zeichen: Das Produkt von heute muss praktisch sein und faule technikbegeisterte Menschen ansprechen, die sich keinerlei Gedanken über den Datenschutz machen möchten. Der digitale Wandel, wie er in Deutschland gelebt wird, schafft genau solche Menschen. Die Piraten stehen gegen diesen Trend, stehen für Datenschutz, informelle Selbstbestimmung und digitale Aufklärung. Der Datenschutz ist leider mühsam, unpraktisch und auch gar nicht faulheitskompatibel, doch absolut unverzichtbar für eine offene demokratische Gesellschaft.

Dafür: Marcel, Uwe, Dirk, Robert, Dieter Dagegen: Enthaltung: Rainer

  • 3.3 Anträge
  • 3.3.1.

Antragssteller: Dieter

Freigabeprozess Pressemitteilungen. Der Vorstand beauftragt folgende Personen mit Öffentlichkeitsarbeit:

  • Dirk Pullem
  • Dieter McDevitt
  • Rainer Wittig
  • Marcel Clostermann

Die Beteiligten sollen für den KV, unter Berücksichtigung des 4 Augen Prinzips, PMs erstellen und versenden.

Dafür: Rainer, Uwe, Wolfgang, Marcel Dirk Enthaltung: Dagegen:

  • 3.3.2.

Antragssteller: Wolfgang Domainübernahme pp-do.de Der Vorstand möge die Domain pp-do.de von unserem alten Server übernehmen.Die Kosten belaufen sich auf 1,20€ im Monat und einmalig 2,50€ Dafür: Rainer,Wolfgang, Marcel, Uwe, Dirk Enthaltung: Dagegen:


3.3.3 Antragssteller: Uwe Antrag über Ballongas für Infostände, Münsterstrassen- und Hoeschparkfest wegen der vielen Ballons die wir noch haben und die MHD Begrenzung haben. Kosten max 120€

Dafür: Rainer, Wolfgang, Uwe, Marcel, Dirk Enthaltung: Dagegen:

3.3.4. Antragssteller: Dirk

Der Vorstand beauftragt Wolfgang Pähler damit Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten der Piratenpartei NRW aufzunehmen um die nötigen Schritte zu klären um die Webseite des KV Dortmund unter die Obhut desselben zu stellen. Weiterhin wird er dafür sorgen, dass diese dann umgesetzt werden.

Dafür: Rainer, Wolfgang, Uwe, Marcel, Dirk Enthaltung: Dagegen:

   == 4. Sonstiges und Allgemeines (hier bitte Themen eintragen, mit eurem Namen dahinter in Klammern) ==
  • 4.1. DSGVO
  • Die Tätigkeiten zur EU DSGVO der Homepage sind nach bestem Wissen und Gewissen vom Vorstand des KV Dortmund durchgeführt worden.

5. Termine

  • 9 & 10. Juni Bundesparteitag
  • 9. Juni Grillen 16:00 bis 22:00 Uhr im Westpark
  • 31. Mai RVR Stammtisch im Restaurant Zur Sonne

Überprüfung der Termine im Kalender

6. Auf die nächste Sitzung verschoben

7. Abschluss

  • 7.1 Termin nächste Vorstandssitzung im Mumble 10.06.2018 20.09 Uhr
  • 7.2 Festellung Sitzungssende: 21:09