NRW:Dortmund/Kreisparteitag/2015.1/Anträge
Auf dieser Seite können Anträger für den Kreisparteitag 2015.1 eingestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Antragsname: Beispielantrag
- 23.23.2023
Antragsteller
- Eddy Snowden
Antrag Der Kreisparteitag der Piraten Dortmund möge beschließen, den folgenden Absatz an geeigneter Stelle in das Kommunalwahlprogramm der Piraten aufzunehmen.
Bitte diese Box kopieren, unten anhängen und den eigenen Antrag einfügen.
Begründung
Wahlprogrammanträge
Grundsatzprogrammanträge
Satzungsänderungsanträge
Antragsname: Antragsberechtigung
- 26.05.2015
Antragsteller
- Nadja Reigl
Antrag
folgende Anträge möchte ich für die KMV einreichen. Die 3 Anträge stehen in Konkurrenz zueinander und unterscheiden sich eigentlich nur in dem Detail, ob die Anträge eines Nicht-Mitglieds automatisch zur KMV zugelassen werden oder ob diese noch vor der KMV zugelassen werden müssen (wahlweise von der Ombusperson oder vom Vorstand).
Konkret geht es dabei um §3 (3) unserer KV-Satzung.
IST: (3) Jedes Mitglied der PIRATEN Dortmund ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 18 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen.
Aus <http://piratenpartei-dortmund.de/satzung/>
SOLL Version 1: (3) Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 18 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen. Bei Bedürftigkeit muss bei der Antragserstellung Hilfe geleistet werden. Anträge können anonym über die Umbudsperson gestellt werden.
SOLL Version 2: (3) Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 18 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen. Bei Bedürftigkeit muss bei der Antragsstellung Hilfe geleistet werden. Anträge können anonym über die Umbudsperson gestellt werden. Werden Anträge von Personen gestellt, die nicht Mitglied der PIRATEN Dortmund sind, muss dies über die Ombusperson geschehen. Ihr obliegt die alleinige Entscheidung, ob ein Antrag eingebracht wird und ob über ihn informiert wird.
SOLL Version 3: (3) Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 18 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen. Bei Bedürftigkeit muss bei der Antragsstellung Hilfe geleistet werden. Anträge können anonym über die Umbudsperson gestellt werden. Werden Anträge von Personen gestellt, die nicht Mitglied der PIRATEN Dortmund sind, muss dies über den Kreisvorstand geschehen. Ihm obliegt die alleinige Entscheidung, ob ein Antrag eingebracht wird und ob über ihn informiert wird.
Begründung
Ziel eines Kreisparteitages ist es in der Regel, die weitere gemeinsame Richtung innerhalb des Kreisverbandes festzulegen, um ein Profil für z.B. die jeweils nächste Wahl zu entwickeln. Doch dazu sind wir immer wieder auch auf Anregungen von außen angewiesen! Durch ein Antragsrecht für alle geben wir Menschen einen niedrigschwellige Möglichkeiten, ihre Themen auf unsere Agenda zu schreiben - vorausgesetzt wir stimmen dem zu. Für schwachsinnige Beschlüsse sind wir also weiterhin selbst verantwortlich. Durch die "Hilfsgarantie" werden auch Menschen befähigt, einen Antrag zu stellen, die das sonst vielleicht nicht könnten (weil sie in der deutschen Sprache noch nicht so sicher sind, Kinder, Analphabeten usw.). Da nicht näher aufgeführt ist, wer diese Hilfe zu leisten hat, können wir uns noch etwas überlegen oder das flexibel lösen - im Zweifelsfall bleibt alles, was gemacht werden MUSS beim Vorstand hängen. Da eine Bedürftigkeit gegeben sein muss, reicht es also nicht, uns einfach nur trollen zu wollen, um sich beim Erstellen von 50 sinnlosen Anträgen Hilfe zu holen.
Da bisher gar nicht erwähnt war, dass man Anträge über den Umbudsmensch einreichen kann, fände ich es gut, dass auch ausdrücklich aufzuführen. Ich persönlich halte einen Proxi in Form vom Ombusmensch oder dem Vorstand außerdem für nicht nötig: Sollten doch einmal viele Trollanträge von außen kommen, kann man beim KPT noch immer dafür sorgen, dass diese einmal schnell en bloque abgestimmt werden. Dann wäre da auch das mit der Basisdemokratie gegeben.
Antragsname: Mitbestimmung für 10-16 Jährige
- 27.05.2015
Antragsteller
- David Grade
Antrag In Paragraph 3 der Satzung der Piraten Dortmund soll der Satz : "Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands" durch folgenden Satz ersetzt werden:
"Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditierten Mitglieder des Kreisverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die sich zwischen dem vollendet 10. Lebensjahr und dem vollendet 16. Lebenjahr befinden, die ihren Wohnsitz in Dortmund haben und bei denen die schriftliche Zustimmung einer jeweils erziehungsberechtigten Person vorliegt, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen."
Begründung Es gibt Menschen die jünger als 16 Jahre sind und gerne mit entscheiden wollen.
Für Aufstellungsversammlungen die nach dem Gesetz durchgeführt werden müssen ist bisher eine Absenkung des Wahlalters nicht möglich. Daher die Einschränkung "es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen"
Kinderwahlrecht soll auch auf anderen Ebenen ermöglicht werden, zum Beispiel
1.Landespateitag(Piraten) 2.Bundesparteitag(Piraten) 3.Kommunale Ebene 4.Landtag 5.Bundestag 6.evtl.(wenn es soweit kommt) Europaparlament
2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß Abschnitt A § 4 (4) der Bundessatzung, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden.
Dieser Antrag ist eine angepasste Kopie des Antrages, der am 19.04.2015 statt fand und angenommen wurde. https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Anträge/SÄA019.
Und eines Antrages der Piraten Münster:
http://piratenms.de/redmine/issues/500
Hier unsere (hoffentlich) aktuelle Satzung:
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Dortmund/Kreisverband/Satzung
Der Zusatz "und es liegt eine schriftliche Zustimmung einer jeweils erziehungsberechtigten Person vor" wurde eingefügt, um den durch Pakki angesprochenen Problemen zu begegnen.
Antragsname: Mitbestimmung für 10-16 Jährige - 2
- 27.05.2015
Antragsteller
- David Grade
Antrag Die Satzung der Piraten Dortmund soll in §3 wie folgt geändert werden:
alt: (1) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Gäste haben kein Stimmrecht, der Kreisparteitag kann Gästen jedoch die Redeerlaubnis erteilen. Der Kreisparteitag kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen.
neu: (1) Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Kreisverbands. Allen Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 17. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, die ihren Wohnsitz in Dortmund haben, darf der Kreisparteitag darüber hinaus Rede-, Antrags- und Stimmrecht gewähren. Weitere Gäste haben kein Stimmrecht, der Kreisparteitag kann jedoch allen Gästen die Redeerlaubnis erteilen. Der Kreisparteitag kann beschließen, ganz oder teilweise nichtöffentlich zu tagen. Zuvor erteilte Rede-, Antrags- und Stimmrechte der Gäste dürfen im Laufe der Versammlung nicht aufgehoben werden.
Begründung
Ich denke, wir haben uns auf dem Lpt mit einem sicherlich umstrittenen Beschluss große Möglichkeiten eröffnet, sind dabei sicherlich auch ein großes Risiko eingegangen. Die Gefahr der Manipulation sehe ich eher in den vergleichsweise niedrigen Mitgliedbeiträgen als in dieser neuen Regelung. Das komplette Kapern einer Aufstellungsversammlung ist bei uns und anderen Parteien jederzeit möglich, das Einsetzen von Kindern statt von Geld hierbei eher hinderlich. In kleinerem Rahmen ist natürlich eine Manipulationsgefahr gegeben, welche gegenüber dem Nutzen des Beschlusses aber vernachlässigbar ist.
Auf Kreisebene müssen wir hier etwas vorsichtiger sein. Hier wird kein Bus voller Schulkinder benötigt, um uns an den Karren zu pissen, es reicht schon eine überschaubare Clique 14-Jähriger Patridioten aus AfD/Rechte/NPD-Gefilden oder ein paar Kinder einer geschlossenen elitären Glaubensgruppe. Daher mein etwas abgeschwächter Vorschlag, welcher im Trade-Off für eine nötige Einzelabstimmung das Antragsrecht beinhaltet.
Antragsname: Jeder Mensch ist antragsberechtigt
- 27.05.2015
Antragsteller
- Joachim Kuhl
Antrag
ich beantrage folgende Satzungsänderung an §3 unserer KV-Satzung und erlaube mir, dabei Nadjas "SOLL Version 2" komplett voranzustellen und lediglich den letzten Satz zu ändern/ zu kürzen und einen weiteren (entscheidenden) Satz anzuhängen. IST: (3) Jedes Mitglied der PIRATEN Dortmund ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 18 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen.
SOLL Version 2:
(3) Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Anträge müssen dem Vorstand mindestens 18 Tage vor dem Kreisparteitag vorliegen. Bei Bedürftigkeit muss bei der Antragsstellung Hilfe geleistet werden. Anträge können anonym über die Ombudsperson gestellt werden. Werden Anträge von Personen gestellt, die nicht Mitglied der PIRATEN Dortmund sind, muss dies über die Ombudsperson geschehen. Der Ombudsperson obliegt die alleinige Entscheidung, ob ein Antrag eingebracht wird. Bringt die Ombudsperson Anträge nicht ein, ist sie verpflichtet, denen am Kreisparteitag teilnehmenden Personen eine Auflistung dieser Anträge zur Kenntnis zu geben.
Begründung