NRW:Datenschutzbeauftragte/Newsletter/2013-1

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Dateisymbol PDF.svgDatenschutznewsletter_01_13 (PDF) (Dateibeschreibung)

Datenschutznewsletter Nr 1 / 2013
Ahoi,
es folgt der 1. Datenschutznewsletter.
Dieser Newsletter ergänzt die Erstbelehrung im Sinne von § 4g (1) 2. BDSG
Inhalt:
1.
Allgemeine Infos
2.
News
1.
Allgemeine Infos
a) Datenschutzbelehrung
Die nächste Datenschutzbelehrung (Erstbelehrung findet am 02.10.2013 um 20 Uhr im NRW-
Mumble Raum Nordrhein-Westfalen - Arbeitskreise – Datenschutz statt.
Für die Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich.
b) Informationen vom Datenschutzbeauftragten der PIRATEN NRW
Informationen vom Datenschutzbeauftragten der PIRATEN NRW findest Du unter:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Datenschutzbeauftragter
Hier findest Du unter anderem Kontaktdaten, wichtige Links und einen Tätigkeitsbericht.
c)
Anfragen zum parteiinternen Datenschutz
Anfragen zum parteiinternen Datenschutz bitte ab sofort an
datenschutz@piratenpartei-nrw.de
stellen.
Somit ist alles zu Deiner Anfrage nachvollziehbar dokumentiert.
2.
News
a) Broschüre zum Thema Telearbeit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine Broschüre zum
Thema Telearbeit herausgegeben.
Die Broschüre kann hier abgerufen werden
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Faltblaetter/Telearbeit.pdf;jsessionid=8B513EE
A2EC34F5922A998B000B7604F.1_cid354?__blob=publicationFile
und ist gerade für PIRATEN, die mit personenbezogenen Daten der Mitglieder umgehen, sehr
interessant.
b) Empfehlungen zum Cloud-Computing
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat Hinweise zur
datenschutzgerechten Erbringung und Nutzung von Cloud-Dienstleistungen nach deutschem bzw.
europäischem Recht veröffentlicht.
Cloud-Anwender und -Anbieter sollten insbesondere den Bewertungen und Empfehlungen folgen,
die unter folgendem Link einzusehen sind:
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20120713-datenschutzkonformes-cloud-computing.htm
c)
Rechtswidrige AGB und fehlerbehaftete Webauftritte sind abmahnfähig
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind große Teile der
Nutzungsbestimmungen der Betreiber von App-Vertriebsportalen rechtswidrig. Oft fehle
im Webauftritt der Anbieter ein Impressum, die Vertragsbedingungen seien zu lang und
viele Klauseln benachteiligten die Verbraucher. Der Verband hat darum zehn Abmahnungen
versandt.
Besonders Bedingungen zum Datenschutz sind nach Ansicht des Verbands rechtswidrig:
Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde nicht eingeholt.
Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von google, iTunes und Nokia personenbezogene
Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten. Die
Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Analog dazu sollten die Webauftritte der PIRATEN überprüft und entsprechend angepasst werden.
Liebe Grüße
Markus Wetzler aka @markusvonkrella
Herausgeber:
Markus Wetzler
Datenschutzbeauftragter der PIRATEN NRW
Für Hinweise und inhaltliche Mitarbeit bin ich immer zu haben.