NRW:Düsseldorf/Kommunalpolitik/Vortrag 20120619 Rat

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Vortragsnotizen zum Vortrag von Günther C. und Jürgen H. auf dem AK Kommunalpolitik Düsseldorf am 19.06.2012

Politische Instrumentarien in Düsseldorf

 

Rat der Stadt Düsseldorf

  • Wahl: alle 5 Jahre
(gleichzeitig mit der Wahl der Bezirksvertretungen. Erststimme Stadtrat, Zweitstimme Bezirksvertretung) 
  • Mitglieder (mindestens) 82 + Oberbürgermeister/in = 83
    • seit der letzten Kommunalreform NRW gibt es auch im Rat „Überhangmandate“
  • Der Rat tagt (außer in den Schulferien) in der Regel einmal im Monat.

OB Wahl (Direktwahl)

  • abgesondert von der Wahl des Rates (seit 2011 Abwahl mögl.(siehe Duisburg) 

Bürgermeister-Wahlen

  • als „Stellvertreter“ des OB werden von der Ratsversammlung „gewählt“. Anzahl nicht festgelegt. 

Keine „5-Prozent-Hürde“

  • In der Regel reichen etwa 1,2 Prozentpunkte bei der Wahl für einen Sitz im Rat der Stadt (Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer im Ggs. Landtag NRW nach d’ Hondt).
  • Anm.: Bei den BVen (19 Sitze) sind etwa doppelt so viele Prozentpunkte/Stiumen notwendig.

 

Fraktionen

  • mindestens 3 Mitglieder einer Partei oder eines Zusammenschlusses innerhalb des Rates bilden eine Fraktion.
  • ab 4 Leuten ist der Fraktionsstatus gegeben (siehe Geschäftsordnung des Rates)
  • Die Stadt stellt den einzelnen Fraktionen
    • Büro- und Versammlungsräumeusw.,
    • Personaletat,
    • Sachausgaben-Etat,
    • Etat für Öffentlichkeitsarbeit gegen Abrechnung/Verwendungsnachweis zur freien Verfügung.

 

Ausschüsse

  • ca. 20 Fachausschüsse
  • teilweise ausschließlich Mitgliedern des Rates vorbehalten:
    • Haupt-,
    • Finanz-,
    • Personal- und Organisations-,
    • Rechnungsprüfungsausschuss und Ältestenrat.
  • Nicht ausschließlich Ratsmitgliedern vorbehalten sind:
    • Beschwerde-,
    • Bau-
    • Bauvergabe-
    • U-Bahn-
    • Ordnungs- und Verkehrs-
    • Planungs-
    • Jugendhilfe-
    • Schul-
    • Kultur-
    • Umwelt-
    • Sport-
    • Integrations-
    • Wirtschafts-, Liegenschafts- und .... Ausschuss
    • AGS (Ausschuss für Gesundheit und Soziales)
    • Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen
    • Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
    • Ausschuss zur Gleichstellung von Frauen und Männern
    • Beirat für Menschen mit Behinderung
    • Jugendrat
    • Seniorenbeirat

Zusätzlich kann der Rat nach Bedarf – zeitweise oder projektbezogen – Unter-/Ausschüsse. „Kleine Kommissionen“ usw. bilden.

Termine für Rat und Fachausschüsse

  • in der Regel monatlich bis auf wenige Ausnahmen und nicht während der Schulferien.

Ausschussvorsitzende

  • werden nach Listen (Reihenfolge) in der Regel nach vorheriger Absprache vom Rat  (Verteilung nach d’ Hondt) gewählt.
  •  Vorsitz im Ausschuss ist ausschließlich Mitgliedern des Rates vorbehalten.

Fraktionsvorsitzende

  • werden von den jeweiligen Fraktionen (intern gewählt) und vom Rat bestätigt.
  • (Der Fraktionsvorsitz ist – zusätzlich zum Grundbetrag für ein Ratsmitglied - dotiert mit 3.144,- € + Verdienstausfall + Fahrbereitschaft (ca. 7.000,- p.a.)

 

Parlamentarischer Geschäftsführer

  • inzwischen abgeschafft.

 

Fraktionsgeschäftsführung

  • Wird von der Fraktion angestellt und ist in der Regel kein Ratsmitglied.
  • hierfür erhält z.B. die Linksfraktion aktuell 97.000,- € p.a.

  ==== Sachkundige BürgerInnen in den Ausschüssen ==== 

  • wählt jede Fraktion eigenständig. Der Rat stimmt diesen Vorschlägen zu.

(Die jeweiligen Fachausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn mindestens ein stimmberechtigtes Ratsmitglied mehr anwesend ist als die Anzahl der sachkundigen BürgerInnen.)  

Aufsichtsräte / Beiräte

  • Stadtsparkasse,
  • Stadtwerke,
  • IDR (Arena),
  • Rheinbahn,
  • AWISTA (& Töchter)
  • SWD (Städt. Wohnungsgesellschaft)
  • Messe
  • Flughafen
  • Zukunftswerkstatt 
sind z.T. erheblich alimentiert insbes. für Vorsitzende.

  === Finanzielle Erstattung für Mandatsträger=== 

  • Ratsmitglieder erhalten einen Sockelbetrag
  • zusätzl. Sitzungsgeld für jede Sitzung und für Vorbereitungssitzungen,
  • Verdienstausfall (gegen Nachweis),
  • Bürgermitglieder erhalten ein erhöhtes Sitzungsgeld (keinen Sockelbetrag)
  • Verdienstausfall (Nachweis) max. 18 € /Std.
  • Fraktionssitzungen usw. fallen ebenfalls unter vorgenannte Regelungen.

 

Hauptsatzung

http://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/17/17_001.shtml  

Gemeindeordnung NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063  

Entschädigungsverordnung NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2023&bes_id=11244&aufgehoben=N&menu=1&sg=   

Bezirksvertretungen in Düsseldorf

  • Gesamtzahl: 10
  • Wahl: alle 5 Jahre
(gleichzeitig mit der Wahl des Stadtrates. Erststimme Stadtrat, Zweitstimme Bezirksvertretung)
  • Anzahl der Mitglieder: 19 (je BV)
  • Tagungsort: Bezirksverwaltungsstelle vor Ort, in der Regel monatlich.
  • Der/dem von den Mitgliedern aus ihrer Gesamtheit gewählten BezirksvorsteherIn und dem/der Stellvertreterin ist auf Verwaltungsseite ein städt.Bezirksstellenleiter zugeordnet.
  • Die jeweiligen Fraktionen wählen aus ihren eigenen Reihen jeweils eine/n SprecherIn.
  • Bezirksvorsteher und Stellvertreter erhalten ein erhöhtes Madatsträgerentgelt.

 

Kompetenzen der BV

  • Bebauungsplan (B-Plan)
  • Zustimmungspflichtige Bauvorhaben ab 700 m²  (daher. Aldi-/Lidl-Läden-Standard 699 m²), Entscheidungsrecht nach BauGB
  • Neubauvorhaben,
  • Befreiungsanträge von (örtlichen) Bauvorschriften etc.

  ===== Ausnahmen===== 

  • bei „gesamtstädtischen Interessen“ (z.B. Vodafone Heerdt) entscheidet der Rat der Stadt.

  ===== Grünflächen===== 

  • Bäume
  • Grünanlagen im Bezirk
  • (Ausnahme: „gesamtstädtische Bedeutung“. Beispiel: Hofgarten, Volksgarten, Nordpark u.ä.)

 

Benennung von Straßen
  • nur bei neuen Straßen
  • (Umbenennungen sind dem Rat vorbehalten)

 

Rahmenpläne / Flächennutzungspläne
  • Anhörungsrecht der BV (Wird in der Regel bei der Planung auch berücksichtigt.)

 

Straßen im Stadtbezirk
  • Ausnahme: Hauptverkehrsstraßen (Rat), Bundes- und Landstraßen.

  ===== Eigener Etat ===== 

  • Bau: für alle 10 BVen insges. ca. 2,5 Mio. p.a.  für öffentl. Gebäude, Schulen etc. frei verfügbarer Etat rd.50.000,- p.a. („ansparbar“ für größere Projekte)

  == Haushaltsordnung der Stadt Düsseldorf==  === Aktueller Etat 2012=== 

  • 2,41 Milliarden 
    • früher aufgeteilt in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
    • heute „Produkthaushalt“ (sämtliche haushaltsfälligen Aufwendungen sind einem „Produkt“ zugeordnet. Ein Obdachloser beispielsweise wird damit zu einem „Produkt“.)
  • vom Gesamtetat sind lediglich Teile frei verfügbar.
    • Der weitaus größte Teil des städt. Haushaltes fließt zweckgebunden in sog. „kommunale Pflichtaufgaben“.
    • Teile hiervon werden von Land und Bund erstattet:
z.B Leistungen für das ALG 2 und Teile der Sozialausgaben und
  • Baukosten für U-Bahn-, Straßenbau, für Land- und Bundesstraßen
  • projektbezogene Kosten,
  • EU-Gelder (div.)
  • Die in großen Teilen nicht-kostendeckenden Zuschüsse von Bund und Land insbes. im sozialen Bereich tragen erheblich zur Verschuldung der meisten Kommunen bei. Düsseldorf ist dabei eine absolute Ausnahme, da die Stadt in den vergangenen Jahren Teile ihres sog. „Tafelsilbers“ veräußert hatte, um dieerheblichen Haushaltslücken – kurz- bis mittelfristig – zu decken.

 

Selbstbestimmte städt. Einnahmen

  • Gewerbesteuer (Hebesatz wird vom Rat selbstbestimmt)
  • Grundsteuer A und B (bebaute und unbebaute Grundstücke). Die Steuereinnahmen hiervon bleiben jedoch nur z.T. bei der Stadt.
  • Gebühren (Dürfen jedoch per legem lediglich „kostendeckend“ sein.)

Städtische Homepage hierzu: http://www.duesseldorf.de/top/thema010/aktuell/news/etat2012/index.shtml  

Anhang:

Verteilung der Dezernate

Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) Dezernatsbereich: Büro Oberbürgermeister · Bürgerservice · Beschwerdemanagement · Angelegenheiten der politischen Gremien· Controlling· Regionale Zusammenarbeit · Protokoll · Empfänge · Personalien der Dezernentinnen und Dezernenten · Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern · Bezirksverwaltungsstellen · Amt für Kommunikation.

Stadtdirektor Manfred Abrahams Dezernatsbereich: Kämmerei · Stadtkasse · Steueramt · Stadtentwässerungsbetrieb.

  Beigeordneter Dr. Gregor Bonin Dezernatsbereich: Amt für Gebäudemanagement· Bauverwaltungsamt · Stadtplanungsamt · Vermessungs- und Liegenschaftsamt · Bauaufsichtsamt.

Beigeordneter Burkhard Hintzsche Dezernatsbereich: Schulverwaltungsamt · Schulpsychologische Beratungsstelle · Volkshochschule ·Städtische Clara-Schumann-Musikschule · Amt für soziale Sicherung und Integration · Jugendamt · Amt für Wohnungswesen · Sportamt.   Beigeordneter Dr. Stephan Keller Dezernatsbereich: Amt für Statistik und Wahlen · Rechtsamt · Ordnungsamt · Amt für Einwohnerwesen· Amt für Verkehrsmanagement · Datenschutz.   Beigeordnete Helga Stulgies Dezernatsbereich: Umweltamt · Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz · Amt für Verbraucherschutz · Garten-, Friedhofs- und Forstamt · Klimaschutz   Beigeordneter Hans-Georg Lohe Dezernatsbereich: Kulturamt · Kulturinstitute

http://www.duesseldorf.de/rathaus/vorstand/index.shtml