NRW:Crew/JÜLICH UNDUMZU/CrewOrdnung
Nachfolgend die am 14. Oktober 2013 beratene, einstimmig zugestimmte und in Kraft getretene Crewordnug der Jülich_Undumzu - Crew.
Ergänzt am 13.01.2014: Unvereinbarkeitserklärung.
§ 1 Crew
(1) Die Crew unterliegt der Satzung und Strukturordnung des Landesverbandes NRW.
(2) Die Crew trägt den Namen "JÜLICH_UNDUMZU".
§ 2 Crew-Treffen
(1) Die Crew trifft sich in der Regel zwei Mal pro Monat. Sofern im Protokoll nichts anderes festgehalten wird, finden die Treffen
- am jeweils 2. Montag eines Monats um 20 Uhr im Cafe Cortes in Jülich, Poststraße 1
- am jeweils 4. Montag eines Monats um 20 Uhr im McMueller's in Linnich-Kofferen, Neußer Straße 54
statt.
(2) Die Crew-Treffen sind öffentlich. Gäste sind stets willkommen. Ausnahme sind Menschen, die einer Vereinigung angehören, zu der die Piratenpartei die Unvereinbarkeit erklärt hat. Diesen Menschen wird die Teilnahme an den Crewtreffen untersagt.
(3) Die Crew kann das nächste Treffen als nicht-öffentlich festlegen oder dem Treffen einen nicht öffentlichen Teil hinzuzufügen.
(4) Die Crew-Treffen dienen unter anderem:
- Dem Informationsaustausch innerhalb der Crew und mit anwesenden Gästen.
- Der Koordination von Aufgaben.
- Dem Gespräch (Planung) und der Beschlussfassung über die Ausführung von Aktionen, bzw. die gemeinsame Teilnahme an Aktionen gesellschaftspolitischer Art und die Teilnahme der Crew an Treffen von Organisationseinheiten und Organen der Piratenpartei.
- Der Beantragung von Geldern beim Landesverband.
(5) Während der Crew-Treffen wird eine Tagesordnung abgearbeitet, die vorher im Teampad erarbeitet wurde. Der freie Diskussionsteil ("offener Stammtisch") schließt sich an den letzten TO-Punkt an.
(6) Crew-Treffen sollten möglichst in persona erfolgen, das heißt, dass persönlichen Treffen der Vorzug gegeben wird. Sollte ein Crew-Treffen nicht persönlich erfolgen können, so sollen Termin, Ort und Art des Treffens spätestens 3 Tage vor dem Treffen über die üblichen Kanäle bekannt gegeben werden.
(7) Zwischen zwei Crew-Treffen sollen wenigstens 4 Tage liegen.
(8) Der Crew-Koordinator kann gemeinsam mit mindestens einem weiteren Crewmitglied ein außerplanmäßiges Crew-Treffen veranstalten, solange er dieses Treffen mindestens 5 Tage vorher über die üblichen Kanäle ankündigt.
(9) "Übliche Kanäle" im Sinne dieser Crewordnung sind: Crew-Mailingliste, der Twitter-Account "JÜLICH_UNDUMZU". Mitteilungen, die auch außerhalb der Crew relevant sind, werden zusätzlich auf der Mailingliste des Dürener Piratenbüros veröffentlicht. Zu Offline-Mitgliedern nehmen Koordinator/Stellvertreter telefonisch Kontakt auf.
§ 3 Beschlussfassung
(1) Im Rahmen dieser Crew bedeutet „Einfache Mehrheit“, dass mindestens eine gültige Stimme dafür mehr abgegeben wurde, als gültige Stimmen dagegen.
(2) Im Rahmen dieser Crew bedeutet „Zweidrittelmehrheit“, dass mindestens doppelt so viele Stimmen dafür abgegeben wurden, als gültige Stimmen dagegen.
(3) Im Rahmen dieser Crew bedeutet „Konsens“, dass keine Stimme dagegen abgegeben wurde.
(4) Anträge für Beschlüsse müssen so formuliert werden, dass "dafür" eine Veränderung bedeutet und "dagegen" keine Veränderung bedeutet.
(5) Beschlussfähig sind Crew-Treffen, bei denen mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.
(6) Alle Mitglieder haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden grundsätzlich im Rahmen eines Crew-Treffens mit einfacher Mehrheit der anwesenden Crewmitglieder getroffen, es sei denn, dies ist an anderer Stelle abweichend geregelt. Gästen kann mit einfacher Mehrheit ein Stimmrecht eingeräumt werden, jedoch können sie kein Stimmrecht zu Änderungen dieser Crewordnung und organisatorischen Beschlüssen erhalten.
(7) Wurde ein Antrag nicht mindestens 3 Tage vorher über die üblichen Kanäle oder dem Protokoll des vorangegangenen Crew-Treffens veröffentlicht, so können die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschließen, den Antrag auf das nächste Crew-Treffen zu vertagen. Jeder Stimmberechtigte kann die Vertagung beantragen.
(8) Beschlüsse werden grundsätzlich auf einem Crew-Treffen abgestimmt. Sollte Diskussionsbedarf bestehen, so ist die Beschlussfassung auf das nächste Crew-Treffen zu verschieben und die Diskussion sollte nach Vereinbarung der Beteiligten im entsprechenden Medium geführt werden.
§ 4 Arbeitsmittel
(1) Die Crew nutzt die vom Landesverband zur Verfügung gestellte Internetpräsenz (Wiki) und veröffentlicht dort die geforderten Angaben (§ 2 Absatz 2 der Strukturordnung des Landesverbandes) sowie zusätzliche Informationen. Die Inhalte werden gemeinschaftlich gepflegt.
(2) Die Crew unterhält ein Team-Pad, bei dem sich jedes Mitglied registrieren sollte.
(3) Bei Bedarf wird ein temporärer Mumble-Raum erstellt.
§ 5 Protokolle der Crew-Treffen
(1) Bei jedem Crew-Treffen ist ein Protokoll zu führen.
(2) Das Protokoll wird grundsätzlich gemeinsam geführt. Die Crew kann aber durch Abstimmung einen Protokollanten wählen, der diese Aufgabe stellvertretend übernimmt.
(3) Bei jedem Crew-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens auf Korrektheit zu prüfen und zu genehmigen.
(4) Das Protokoll muss innerhalb von 5 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung hat auf der vom Landesverband zur Verfügung gestellten Internetpräsenz und auf der Organisationsliste zu erfolgen.
(5) Das Protokoll jedes Crew-Treffens muss enthalten:
- Termin und Ort des aktuellen Treffens
- Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder
- Genehmigung des letzten Protokolls
- die Planung und Teilnahme der beschlossenen Aktionen
- die Beantragung von Geldern und deren Verwendung
- Aufnahme neuer Crewmitglieder
- Austritt und Ausschluss von Crewmitgliedern
- Termin und Ort des nächsten Crew-Treffens, sofern eine Abweichung von der Regelung in §2 (1) dieser Crewordnung nötig ist
- die Begründung eines nicht-öffentlichen Crew-Treffens
- die Dokumentation von beschlossenen Änderungen der Crewordnung.
§ 6 Mitgliedschaft in der Crew
(1) Jede Person kann nach dreimaliger Teilnahme am Crew-Treffen die Mitgliedschaft in der Crew beantragen oder von einem anderen Mitglied vorgeschlagen werden. Diese Person hat vor der Aufnahme zu erklären, ob sie einer Vereinigung angehört, zu der die Piratenpartei die Unvereinbarkeit beschlossen hat.
(2) Die Crew entscheidet in einem nicht öffentlichen Teil eines Crew-Treffens im Konsens über die Neuaufnahme eines Mitgliedes. Ist der Interessent Mitglied in einer Vereinigung, zu der die Piratenpartei die Unvereinbarkeit erklärt hat, ist seine Aufnahme in die Crew abzulehnen.
(3) Jedes Crewmitglied kann durch schriftliche Willenserklärung oder Willenserklärung per Mail an die Mailingliste oder auf einem Crew-Treffen aus der Crew austreten.
(4) Durch unentschuldigtes Fehlen bei 2 aufeinanderfolgenden Crew-Treffen bekundet das Mitglied Desinteresse, wird als inaktiv geführt und verliert das Stimmrecht.
(5) Durch unentschuldigtes Fehlen bei 3 aufeinander folgenden Crew-Treffen bekundet ein Crewmitglied seinen Willen zum Austritt aus der Crew. Der Austritt wird ihm ohne weitere Aussprache oder Abstimmung gewährt.
(6) Ein Crewmitglied kann ausgeschlossen werden, wenn die übrigen aktiven Crewmitglieder dieses mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
(7) Die Mitgliedschaft erlischt bei Tod des Mitglieds.
§ 7 Auflösung der Crew
(1) Die Crew kann im Konsens der aktiven Crewmitglieder beschließen, sich aufzulösen. Die Wirkung der Auflösung (Zeitpunkt) ist festzulegen.
(2) Das Sachvermögen und das Finanzbudget der Crew gehen an den Landesverband.
§ 8 Änderung der Crewordnung
Diese Crewordnung kann durch Zweidrittelmehrheit der aktiven Crewmitglieder geändert werden.
§ 9 Crew-Koordinator / Stellvertreter
(1) der Crew-Koordinator und sein Stellvertreter haben folgende Aufgaben:
- Information der Sprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew
- Moderation der Crew-Treffen
- Koordinaton der Aktivitäten der Crew
- Ansprechpartner für Landes, Bundes, und Kreisorganisationen der Piratenpartei Deutschland
- Tätigkeitsbericht über seine Aktivitäten bei jedem Crew-Treffen
- Organisation der Öffentlichkeitsarbeit der Crew
- Administration der Wikiseite der Crew
- Pressearbeit im Auftrag der Crew. Dazu steht er in Kontakt zum Piratenbüro in Düren.
(2) Die Aufteilung dieser Aufgaben regeln Crew-Koordinator und sein Stellvertreter gemeinsam.
(3) Crew-Koordinator und Stellvertreter vertreten sich im Falle eines Ausfalls gegenseitig.
(4) Crew-Koordiator oder sein Stellvertreter können jederzeit abgewählt werden, wenn mindestens 75% der aktiven Crewmitglieder anwesend sind und dies mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
(5) Die Amtszeit von Crew-Koordinator und Stellverteter endet ca. 12 Monate nach deren Wahl
(6) Die anwesenden Mitglieder entscheiden per einfacher Mehrheit darüber, ob die Wahl zum Koordinator/Stellvertreter geheim oder offen durchgeführt werden soll.
§ 10 Ordnungsmöglichkeiten
(1) Ausschluss von Crew-Mitgliedern und Gästen:
Jedes Crew-Mitglied kann während einer Crew Sitzung den Ausschluss eines anderen Crew-Mitgliedes mit sofortiger Wirkung beantragen. Darüber ist sofort abzustimmen, und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Crew-Mitglieder.
Ein Gast kann vom Treffen ausgeschlossen werden, wenn ein Crew-Mitglied oder ein anderer Gast dies beantragt und die Teilnehmer mit einfacher Mehrheit dafür entscheiden.
(2) Redezeitbegrenzung
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer kann während eines Crew-Treffens eine beliebige Redezeitbegrenzung mit sofortiger Wirkung beantragen. Darüber ist sofort abzustimmen, die einfache Mehrheit entscheidet dafür.
Die Redezeitbegrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine einfache Mehrheit diesen Beschluss aufhebt.
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Crewordnung als PDF: Datei:Crewordnung 2013-10-14 JÜLICH UNDUMZU.pdf