NRW:Crew/Crew Who/Crewordnung

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Crewordnung

Die Crew versteht sich als Angebot für die kommunalpolitische Willensbildung in Köln und als Anlaufstelle für Piraten, Freibeuter und interessierte Menschen im Kölner Umfeld. Sie ist unabhängig vom Kreisverband und der Kölner Ratsgruppe.


§1 - Die Crew

Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.

Die Crew trifft sich grundsätzlich einmal im Monat. Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen. Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von 1 Jahr gewählt. Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet. Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.


§2 - Crewtreffen

Die Crewtreffen sind öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.

Wird das Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest. Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln: Wahl des Protokollführers, Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens. Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht. Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen. Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.


§3 - Protokolle der Crew-Treffen

Das Protokoll muss enthalten:

Ort und Termin des aktuellen Treffens, Namen der anwesenden Crewmitglieder, Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen, Aufnahme neuer Crewmitglieder, Austritte von Crewmitgliedern, Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig. Das Protokoll muss zeitnah in vorläufiger Version veröffentlicht werden. Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von drei Werktagen nach Bestätigung durch die Crew zu veröffentlichen. Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei nach Vorgaben der AG Wiki und per Mailingliste der Crew veröffentlicht.


§4 - Crewsprecher

Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:

Sie vertreten die Crew nach außen und parteiintern. Sie sind ein Bindeglied zum Kreisverband Köln und besuchen im Wechsel regelmäßig die Stammtische. Sie berichten über Ereignisse des Kreisverbandes und der eigenen Crew, stellen die Veröffentlichung der Protokolle sicher und kümmern sich um die Crewinternen Kommunikationsangebote (Pads, FB-Gruppe, Twitter etc.). Die Crewsprecher können Aufgaben deligieren.


§5 - Mitgliedschaft in der Crew

Jedes Mitglied der Piratenpartei und Gast des Crewteffens, kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.

Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit. Begründungen, können bei Verlangen abgegeben werden. Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig. Jedes Crewmitglied bekommt, auf Wunsch Vollzugriff auf die internen Kommunikations- und Arbeitsmittel der Crew, wie z.B. die Piratenpads. Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.


§6 - Auflösung der Crew

Fällt die Mitgliederzahl der Crew für drei Monate in Folge unter drei, so gilt die Crew als aufgelöst.


§7 - Pflichten der Crewmitglieder

Jedes Crewmitglied ist verpflichtet, sich über die Angelegenheiten der Crew in geeigneter Form zu informieren.


§8 - Die Crew ist in Ordnung!