Der Kreisparteitag möge folgende Satzungsänderung beschliessen:
§ 3 Organe und Öffentlichkeit wird um folgende Ziffer ergänzt:
5. Die Online-Mitgliederversammlung.
Nach § 6 Fachsprecher wird ein § 7 Die Online-Mitgliederversammlung eingefügt und alle nachfolgenden §§ entsprechend umnummeriert. Der neue Paragraph lautet wie folgt:
§7 Die Online-Mitgliederversammlung
(1) Die Online-Mitgliederversammlung dient der Meinungsbildung und Beschlussfassung des Kreisverbands außerhalb von Parteitagen.
Sie tagt nach der Konstituierung ständig.
(2) Stimmberechtigt auf der Online-Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Kreisverbands, die auch bei einem Kreisparteitag stimmberechtigt sind.
(3) Die Online-Mitgliederversammlung kann
1. Stellungnahmen,
2. Positionspapiere sowie Änderungen an Positionspapieren,
3. Wahlprogramme sowie Änderungen an Wahlprogrammen,
4. Änderungen des Grundsatzprogramms und
5. Sonstige Anträge, die nicht die Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung berühren,
beschließen.
Personenwahlen sind nicht zulässig.
(4) Der Kreisparteitag beschließt die Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Online-Mitgliederversammlung geregelt ist.
(5) Zwischen Einbringung und Ende der Abstimmung eines Antrags, der nicht ausschließlich eine Stellungnahme beinhaltet, müssen mindestens 24 Stunden liegen. Weitere Fristen regelt die Geschäftsordnung der Online-Mitgliederversammlung.
(6) Auf Verlangen eines Mitglieds, das vor der Beschlussfassung eingebracht wurde, muss ein Beschluss der Online-Mitgliederversammlung auf dem nächsten Kreisparteitag bestätigt werden.
Anträge die Parteiprogramme berühren müssen grundsätzlich von einem Kreisparteitag bestätigt werden.
(7) Anträge und Beschlüsse der Online-Mitgliederversammlung werden unabhängig von (6) in das Protokoll des nächsten KPT eingefügt.