NRW:Bonn/Kreisverband/KPT2012.6/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein an den Kreisparteitag eingereichter Satzungsänderungsantrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.01
Beantragt von
Michael Wisniewski
Titel
Antragsrecht für Nicht-Mitglieder
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschliessen:
§4 (7) der Satzung

„Stimmberechtigt auf dem KPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.“

wird durch die folgende Version ersetzt:
Antrags- und stimmberechtigt auf dem KPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Antrags- und/oder das Stimmrecht entziehen.
Begründung
Da die Gäste bereits Stimmrecht haben, sollten sie natürlich auch Anträge stellen dürfen über die sie dann abstimmen können. Durch diesen Antrag wird ein Punkt, der wahrscheinlich schon immmer so ausgelegt wurde, formalisiert.



Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein an den Kreisparteitag eingereichter Satzungsänderungsantrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.02
Beantragt von
Michael Wisniewski
Titel
'Wahl der Fachsprecher' als Aufgabe des KPT
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschliessen:
§4 Abs. 5 der Satzung des Kreisverband Bonn

„§4 Der Kreisparteitag 5. Zu den Aufgaben des KPT gehören:

1. Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung.
2. Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien.
3. Die Entscheidung zur Enthebung von Ämtern.
4. Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit.
5. Beschlussfassung über Wahl- und Grundsatzprogramme mit einfacher Mehrheit.
6. Beschlussfassung zu Weisungen an den Vorstand und die Fachsprecher.
7. Wahl eines Kassenprüfers findet sinngemäß Anwendung.“

wird um Ziffer 8 erweitert die folgenden Text enthällt:
Wahl der Fachsprecher.
Begründung
Dies folgt eigentlich aus § 6, nach dem die Fachsprecher (u.a.) auch vom KPT gewählt werden können.



Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein an den Kreisparteitag eingereichter Satzungsänderungsantrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.03
Beantragt von
Michael Wisniewski
Titel
Antragsfrist für Programmanträge
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschliessen:
Der Satzung ist folgender § 13 hinzuzufügen. Der bisherige § 13 wird neu als § 14 nummeriert.

§ 13 Änderung von Programmanträgen
1. Das Programm des Kreisverbandes kann nur durch Beschluss des KPT geändert werden. Dieser muss den Wortlaut ausdrücklich ändern oder ergänzen.
2. Programmanträge bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisverbandes.
Begründung
Mehrfach wurden am letzten Tag vor KPTs Anträge eingereicht, die beschossen oder auch nicht beschlossen wurde. Es konnte sich aber keiner der Abstimmenden richtig darauf vorbereiten, und so wurden auch schon sich teils widersprechende Anträge gleichzeitig angenommen. So ist keine seriöse Arbeit möglich. Mit dem neuen § 13 wird eigentlich mit der NRW- und Landessatzung gleichgezogen, mal abgesehen von den Einladungsfristen.



Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein an den Kreisparteitag eingereichter Satzungsänderungsantrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.04
Beantragt von
Bernhard Smolarz
Titel
Kleine Änderungen an Programmanträgen
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschliessen:
Falls der Satzung der in Antrag 2012-11-21.03 beantragte § 13 hinzugefügt wird, wird am Ende von § 13 folgender Absatz 4 hinzugefügt:

§ 13 Änderung von Programmanträgen
(4) Redaktionelle Änderungen an Programmanträgen und Änderungen die den Geist eines Antrags nicht verändern bleiben auch auf einem KPT zulässig.
Begründung
Auch wenn die Anträge vorher eingereicht werden, sollten wir etwas Flexibilität bei der genauen Formulierung behalten.



Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein an den Kreisparteitag eingereichter Satzungsänderungsantrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.05
Beantragt von
Bernhard Smolarz
Titel
Kleine Änderungen an Satzungsänderungsanträgen
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschliessen:
Der Satzung wird in § 12 der Absatz 4 hinzugefügt:

§ 12 Änderung von Satzungsänderungsanträgen
(4) Redaktionelle Änderungen an Satzungsänderungsanträgen und Änderungen die den Geist eines Antrags nicht verändern bleiben auch auf einem KPT zulässig.
Begründung
Auch wenn die Anträge vorher eingereicht werden, sollten wir etwas Flexibilität bei der genauen Formulierung behalten.



Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-01
Beantragt von
Bernhard Smolarz, Christoph Grenz
Titel
Begriffsänderung "Kreisparteitage" zu "Versammlungen"
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung für Kreisparteitage wird wie folgt geändert:
Der Titel der Geschäftsordnung wird durch Geschäftsordnung für Versammlungen des Kreisverbandes Bonn ersetzt.
In § 1 [Allgemeines] (3) wird "des Parteitages" durch "der Versammlung" ersetzt
In § 6 [Gültigkeitsdauer] (1) wird "Kreisparteitage" durch "Versammlungen des Kreisverbandes Bonn" ersetzt.
Begründung
Der Ausdruck "Versammlungen des Kreisverbandes" ist allgemeiner als "Kreisparteitage" und macht verständlicher, dass die GO auch für Aufstellungsversammlungen u.ä. gelten soll.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-02
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Anpassung des Protokollverfahrens
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§ 1 [Allgemeines]:
Es wird der Unterpunkt § 1.1 Befugnisse an den Anfang von § 1 eingefügt.
Die Absätze (1) und (2) von § 1 werden zu Absätzen (1) und (2) von § 1.1.
Der Absatz (3) wird durch folgenden § 1.2 Protokoll ersetzt:
(1)
Die Protokollführung ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.
(2)
Das Protokoll der Versammlung umfasst mindestens
  • gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) in der entgültigen Fassung im Wortlaut,
  • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
  • das Wahlprotokoll (sofern Wahlen durchgeführt wurden)
(3)
Das Protokoll wird durch Unterschrift des letzten Versammlungsleiters, der letzten Protokollführung und eines am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden (1. oder 2. Vorsitzender) beurkundet. Ein eventuell vorhandenes Wahlprotokoll ist zusätzlich nach § 4 (4) zu beurkunden.
(4)
Das Protokoll ist binnen einer Woche nach Ende der Versammlung als Wikiseite im Piratenwiki zu veröffentlichen und den Piraten auf den Mailinglisten bonn@lists.piratenpartei.de und nrw-organisationsliste@lists.piratenpartei.de bekanntzugeben.
Die Nummerierung der folgenden Unterpunkte ist entsprechend anzupassen.
Begründung
Die bisherigen Regeln für das Protokoll stammen aus einer alten Bundesparteitags-GO und wurden bisher nicht an die Bedürfnisse unseres Kreisverbands angepasst.
  1. Da wir es erlauben, dass kein Wahlleiter gewählt werden muss, wenn keine Wahl stattfindet, ist es unsinnig eine Unterschrift des Wahlleiters auf dem Versammlungsprotokoll zu fordern. Das ist nur auf dem Wahlprotokoll nötig.
  2. Bisher war die bundesweite Liste ankuendigungen@lists.piratenpartei.de zur Veröffentlichung angegeben. Dies ist für KPTs unsinnig. Die Bonner Mailingliste und die NRW-Orga-Liste, die nach NRW-Satzung zum Informationsaustausch der Organisationseinheiten dient, sind sinnvoller.
  3. Bisher war nicht angegeben, welche Fassung eines Antrags im Protokoll auftauchen muss. Dies würde bei mehreren Änderungen durch den Antragsteller zu sehr viel Text im Protokoll führen. Hier wird nur die endgültige Fassung (also die zur Abstimmung oder zum Rückzug) zwingend im Wortlaut gefordert. Wie die anderen Fassungen erwähnt werden - z.B. per Link ins Wiki - liegt im Ermessen des Protokollanten.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-03
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: Akkreditierung
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Der Inhalt von § 1.1 [Akkreditierung] bzw. § 1.3 [Akkreditierung] (wenn GO-02 angenommen wurde) wird durch Folgendes ersetzt:
(1)
Zur Akkreditierung berechtigt sind alle vom Vorstand oder einer höheren Gliederung beauftragten Personen, die eine entsprechende Datenschutzverpflichtung abgegeben haben.
Die für die Akkreditierung zuständigen Personen werden im Folgenden "Akkreditierungspiraten" genannt.
(2)
Nur akkreditierte Personen gelten als stimmberechtigte Piraten und werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet. Nicht akkreditierte Personen sind als Gäste zu behandeln.
(3)
Die Anzahl anwesender Piraten ist auf Anfrage des Wahlleiters, des Versammlungsleiters oder durch GO-Antrag durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit.
{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Piraten}
(4)
Die Akkreditierungspiraten haben während der Versammlung die Anzahl der akkreditierten Personen festzuhalten, die Wahlberechtigung zu kontrollieren und Stimmkarten auszuteilen. Jeder Pirat erhält eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist auch nach Beginn der Versammlung möglich.
(5)
Ein Pirat kann sich durch Abgabe seiner Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten jederzeit deakkreditieren und verliert somit sein Stimmrecht als Pirat in dieser Versammlung.
Eine erneute Akkreditierung, um die Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht als Pirat wiederzuerlangen, ist jederzeit möglich.
(6)
Möchte ein Pirat die Versammlung verlassen, so hat er sich zu deakkreditieren.
(7)
Eine Akkreditierung ist während eines Wahlganges nicht möglich.
dabei sind die bisherigen Unterpunkte "Verlassen der Versammlung" und "Betreten der Versammlung" zu streichen.
Weiterhin wird in § 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] (2) der Ausdruck "{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}" durch "{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Piraten}" ersetzt.
Begründung
Die bisherigen Akkreditierungsregeln stammen aus einer alten Bundesparteitags-GO und wurden bisher nicht an die Bedürfnisse unseres Kreisverbands angepasst.
  1. Zur Zeit dürfen nur eigentlich nur Bundesvorstandsmitglieder oder vom Bundesvorstand beauftragte Personen akkreditieren. Das sollte dem Kreisvorstand möglich sein. Auch ist die Forderung der Datenschutzvereinbarung wegen des Zugriffs auf die Mitgliederdaten sinnvoll.
  2. Da wir unseren Gästen Stimmrecht einräumen, haben wir "Pirat" als Begriff für akkreditierte Mitglieder definiert um eine Trennung zu "Stimmberechtigter" zu haben.
  3. Die Möglichkeiten zur Deakkreditierung und Wiederakkreditierung sind genauer ausgeführt.
  4. Die GO hat bisher jedem Mitglied der Partei ein Recht auf Akkreditierung gewährt. Die Formulierung ist in (4) entschärft.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-04
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: Amt des Versammlungsleiters und Gastrederecht
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Der Inhalt von § 2.1 [Versammlungsleiter] wird durch Folgendes ersetzt:
(1)
Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Vorstandsmitglied als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht eine andere Person mit dieser Aufgabe beauftragt.
(2)
Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan.
Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Teilnehmer sichergestellt werden muss.
Jedem Stimmberechtigten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen.
(3)
Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagungen an. Sind die Bedingungen für den GO-Antrag auf Schließung der Sitzung nicht erfüllt, so kann der Versammlungsleiter nur eine Vertagung oder Unterbrechung der Versammlung ankündigen, nicht jedoch die Schließung.
(4)
Der Versammlungsleiter kann freiwillige Personen dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5)
Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
(6)
Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht ausdrücklich der Wahlleiter vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
Weiterhin wird in § 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] (2) der Punkt "{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}" entfernt.
Begründung
Die bisherigen Regeln für den Versammlungsleiter stammen aus einer alten Bundesparteitags-GO und wurden bisher nicht an die Bedürfnisse unseres Kreisverbands angepasst.
  1. Da Gäste bei uns im Normalfall auch schon Stimmrecht haben, ist ein GO-Antrag auf Gastreden überflüssig. Dieser wird entfernt und stattdessen allen Stimmberechtigten und nicht nur Piraten eine angemessene Redezeit eingeräumt.
  2. Ebenfalls sollten nicht nur Piraten als Helfer des Versammlungsleiters erlaubt sein.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-05
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: Amt des Wahlleiters
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§ 2.2 [Wahlleiter]:
Satz 1 von (1) wird durch folgenden Satz ersetzt:
Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, und zur Durchführung von geheimen Abstimmungen einen Wahlleiter.
Satz 1 von (3) wird durch folgenden Satz ersetzt:
Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei dessen Wahl sie den Wahlleiter unterstützen.
An das Ende von § 2.2 wird ein neuer Absatz eingefügt:
(5)
Ist von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen worden und fordert die Versammlung eine geheime Abstimmung, so muss die Wahl des Wahlleiters unverzüglich und unabhängig vom aktuellen Tagesordnungspunkt nachgeholt werden.
Begründung
 
  1. Bisher war nur implizit in der Wahlordnung angegeben, dass der Wahlleiter auch für geheime Abstimmungen zuständig ist. Das wird hiermit explizit als Aufgabe genannt.
  2. In (3) wird ein Formulierungsfehler korrigiert.
  3. Bisher gab es keine Regelung für den Fall, dass kein Wahlleiter bestimmt wurde, aber eine geheime Wahl gefordert wird. Hiermit muss, sobald der Fall eintritt, sofort ein Wahlleiter gewählt werden.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-06
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: Kandidaturen
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§ 3 [Kandidatur]:
In (1) wird "Für die Wahlen" durch "Für Wahlen" ersetzt
Der Inhalt von (4) wird durch Folgendes ersetzt:
Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so ist keine weitere Aufstellung für diese Wahl und kein Zurückziehen einer Kandidatur mehr möglich.
An das Ende von § 3 wird ein neuer Absatz eingefügt:
(5)
Wird eine Wahl nicht angenommen, so kann der Wahlleiter die Kandidatenliste erneut öffnen und die Wahl für dieses Amt wiederholen.
Begründung
Bisher ist nicht geregelt was passiert, wenn eine Wahl nicht angenommen wird. Das hat bereits dazu geführt, dass auf einem Parteitag ein Beisitzerposten nicht besetzt werden konnte, da keine Wiederholung der Wahl möglich war. Hiermit wird dem Wahlleiter bei der Nichtannahme einer Wahl die Möglichkeit gegeben die Wahl zu wiederholen. In (1) und (4) werden die Formulierungen leicht verbessert.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-07
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: Allgemeine Antragsregeln
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Der Inhalt von § 5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] wird durch Folgendes ersetzt:
(1)
Jeder Stimmberechtigte kann einen Antrag stellen.
(2)
Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
(3)
Bei konkurrierenden Anträgen gilt § 4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs. 2 entsprechend.
(4)
Das weitere Abstimmungsverfahren ist in der Wahlordnung festgelegt. Sind Details des Verfahrens ausgelassen, so liegen diese im Ermessen des Versammlungs- bzw. Wahlleiters.
Begründung
 
  1. Allen Stimmberechtigten (und damit im Normalfall auch Gästen) wird explizit ein Antragsrecht eingeräumt. Dieser Antrag setzt die Forderung von SÄA 2012-11-21.01 damit auf GO-Ebene um, konkurriert mit diesem aber nicht.
  2. Bisher war nur eine "geringe Anzahl an Wortmeldungen" zu einem Antrag erlaubt. Das ist überflüssig, da der Versammlungsleiter schon das Recht hat bei unangemessen langen Beiträgen oder Wiederholungen das Wort zu entziehen und die Redeliste per GO-Antrag geschlossen werden kann.
  3. Bisher gab es keine Regelung was wie konkurrierende Anträge zu behandeln sind. Für GO-Anträge war das durch einen Verweis auf Stichwahlen geregelt. Diese Regel wird hier auf alle Anträge erweitert.
  4. (4) dient hauptsächlich der leichteren Lesbarkeit, da nicht unbedingt klar wird, dass die Wahlordnung die Abstimmverfahren bestimmt. Der letzte Satz gibt dabei bei Unklarheiten das genaue Verfahren in die Hand des Wahlleiters/Versammlungsleiters.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-08
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: GO-Antragsregeln
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§ 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung]:
In (1) und (4) wird "Jeder Pirat" durch "Jeder Stimmberechtigte" ersetzt.
In (3) wird "jeder Pirat" durch "jeder Stimmberechtigte" und "Beschluß über den Antrag" durch "Beschluss über den GO-Antrag" ersetzt.
Begründung
Das Recht auf GO-Anträge sollte ans Stimmrecht gekoppelt sein. Damit können Gäste im Normalfall auch GO-Anträge stellen. Die zweite Ersetzung in (3) dient der Klarstellung um Verwirrungen bei GO-Anträgen auf Alternativantrag zu vermeiden.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-09
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Vereinfachte Regeln für GO-Antrag auf Ende der Rednerliste
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Der Inhalt von § 5.4.1 [Antrag auf Ende der Rednerliste] wird durch Folgendes ersetzt:
(1)
Der Antragsteller darf nicht als Letzter auf der Rednerliste stehen.
(2)
Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so kann die Versammlungsleitung nur sich unverzüglich meldende Anwesende noch vor der Schließung der Rednerliste auf selbige aufnehmen.
Begründung
Die bisherigen strengen Regeln, wer diesen GO-Antrag stellen darf, sind durch die Versammlungsleitung nur schwer zu kontrollieren. Hier wird erlaubt, nach Annahme des GO-Antrags noch schnell auf die Rednerliste zu kommen. Damit ist es ausreichend, sicherzustellen, dass der Antragsteller nicht der letzte Redner war, um größeren Missbrauch des Antrags zu verhindern.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-10
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Absatz (2) von § 5.4.2 [Antrag auf Änderung der Tagesordnung] wird durch Folgendes ersetzt:
(2)
Dieser Antrag ist nur während eines Tagesordnungspunktes, der die Festlegung der Tagesordnung behandelt, zulässig.
Begründung
Unser TOP für Tagesordnungsänderungen hieß meistens "Endgültige Festlegung der Tagesordnung", in der GO stand aber "Diskussion der Tagesordnung". Hier wird die explizite Angabe durch die Forderung ersetzt, dass der TOP die Festlegung der Tagesordnung behandeln muss. Damit bleibt die Einschränkung der TO-Änderungen erhalten, aber der Name des TOPs wird flexibler.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-11
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Überarbeitung: GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Der Inhalt von § 5.4.3 [Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung] wird durch Folgendes ersetzt:
(1)
Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen und der Versammlungsleitung in Textform eingereicht werden. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
(2)
Änderungen der Geschäftsordnung benötigen abweichend von § 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 5 eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Piraten. Die Änderung wird sofort nach Annahme des GO-Antrags gültig, sofern der Antrag nichts anderes bestimmt.
Diese Änderung der GO tritt erst nach Abschluss des TOPs "Festlegung der endgültigen GO" in Kraft.
Begründung
Wir hatten ursprünglich eine Hürde für GO-Änderungen angenommen, die diese erst bei der nächsten Versammlung in Kraft treten lässt. Diese ist aber anscheinend bei GO- oder Satzungsänderungen verloren gegangen, womit zur Zeit keine Einschränkungen für GO-Änderungen bestehen.
Einige Hürden sind aber sinnvoll, da unüberlegte GO-Änderungen den Ablauf einer Veranstaltung stark stören und zu Verwirrung führen können. Daher wird hier die Forderung nach Schriftform und eine Zweidrittelmehrheit der Piraten vorgeschlagen um saubere Formulierungen und ausreichend Unterstützung durch die Mitglieder zu sichern.
Der Antrag tritt aber erst später in Kraft um nicht plötzlich während der Abarbeitung der restlichen Anträge des Blocks die Bedingungen zu Ändern.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-12
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Kleinere Überarbeitungen der GO-Anträge
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§ 5.4.4 [Antrag auf Meinungsbild]:
In (1) wird "Jeder Pirat" durch "Jeder Stimmberechtigte" ersetzt.
In (2) wird "die anderen Piraten" durch "die anderen Anwesenden" ersetzt.
In (3) wird "knappen" durch "knappem" und "übrigen" durch "Übrigen" ersetzt.
§ 5.4.7 [Antrag auf Schließung der Sitzung]:
Absatz (2) wird durch Folgendes ersetzt:
(2)
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn alle Tagesordnungspunkte, die in der Einladung der Versammlung stehen und noch Teil der TO sind, behandelt wurden. Ansonsten ist nur eine Vertagung oder Unterbrechung zulässig. {GO-Antrag auf Schließung der Sitzung}
§ 5.4.8 [Antrag auf Begrenzung der Redezeit]:
In (1) wird "(z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages)" durch "(z.B. bis zum Ende der Diskussion über den aktuellen Antrag oder zum Ende des Tagesordnungspunktes)" ersetzt.
Begründung
 
  1. sollten Meinungsbilder nicht auf Piraten eingeschränkt sein, sondern von allen Stimmberechtigten durchgeführt werden können.
  2. Bisher war das Schließen der Sitzung erst nach Behandlung aller TOPs der Einladung erlaubt. Da beim Ändern der TO TOPs der Einladung wegfallen können, musste das genauer spezifiziert werden.
  3. Bessere Beispiele, bis wohin die Redezeit begrenzt werden könnte
  4. Formulierungskorrekturen




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-13
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
Ausführung: Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Piraten
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
In § 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] wird ein neuer Unterpunkt § 5.4.1 "Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Piraten" eingefügt:
(1)
Bei Stellung dieses GO-Antrages haben die Akkreditierungspiraten der Versammlung die Anzahl der Piraten mitzuteilen. Diese Angabe ist im Protokoll festzuhalten.
§5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 3 bis 5 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
Die Nummerierung der folgenden Unterpunkte ist entsprechend zu ändern.
Begründung
Bisher ist nicht geklärt, was ein GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Piraten, genau bewirkt. Es ist genauso sinnlos über diesen Antrag abzustimmen wie über einen GO-Antrag auf Meinungsbild. Hier wird außerdem zur Verbesserung der Transparenz klargestellt, dass die Zahl der gesamten Versammlung mitgeteilt werden und die Angabe auch ins Protokoll aufgenommen werden muss.




Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) kein Beschluss der Piratenpartei Bonn, sondern ein eingereichter Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Kreisparteitags. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Antrag Nr.
2012-11-21.GO-14
Beantragt von
Christoph Grenz, Michael Wisniewski
Titel
GO-Anträge zum Gaststimmrecht
Antrag
Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
In § 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] werden zwei neue Unterpunkte § 5.4.2 "GO-Antrag auf Entzug des Gaststimmrechts" und § 5.4.3 "GO-Antrag auf Wiederherstellung des Gaststimmrechts" eingefügt:
§ 5.4.2 Antrag auf Entzug des Gaststimmrechts
(1)
Dieser GO-Antrag muss abgestimmt werden. Der Antrag ist angenommen, wenn eine einfache Mehrheit der Piraten zustandekommt.
§ 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 5 findet für diesen GO-Antrag keine Anwendung.
(2)
Im Sinne dieses Antrags schließt das Stimmrecht das Antragsrecht mit ein.
§ 5.4.3 Antrag auf Wiederherstellung des Gaststimmrechts
(1)
Jeder Pirat kann jederzeit einen Antrag auf Wiederherstellung des Gaststimmrechts stellen, wenn das Gaststimmrecht per GO-Antrag entzogen worden ist.
(2)
Im Sinne dieses Antrags schließt das Stimmrecht das Antragsrecht mit ein.
Die Nummerierung der folgenden Unterpunkte ist entsprechend zu ändern.
Weiterhin werden in § 5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] (2) nach "{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}" die Aufzählungspunkte "{GO-Antrag auf Entzug des Gaststimmrechts}" und "{GO-Antrag auf Wiederherstellung des Gaststimmrechts}" eingefügt.
Begründung
Unsere Satzung sieht bereits vor, dass die Piraten den Gästen das Stimmrecht mit einfacher Mehrheit entziehen können. Das hat sich bisher nicht in der GO wiedergespiegelt und eine Möglichkeit das Stimmrecht erneut zu geben war auch nicht vorgesehen. Die beiden Absätze (2) stellen bei Annahme von SÄA 2012-11-21.01 klar, dass Antrags- und Stimmrecht gleichermaßen betroffen sind, da diese, sofern 2012-11-21.GO-07 angenommen wurde, in der GO gekoppelt sind.



Eine Übersicht aller Änderungen an der GO findet ihr hier