NRW:Bonn/Kreisverband/Geschäftsordnung/Änderungsanträge
Der Teil zur Wahlordnung sollte in meinen Augen zum nächsten Kreisparteitag überarbeitet werden. Wesentliche Punkt sind in meinen Augen:
- Mehrheit bei Personenwahlen: Bei der Besetzung von Ämtern sollte entweder eine absolute Mehrheit oder ein Präferenzwahlsystem vorgeschrieben werden. Die aktuelle Regelung, daß der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt, ist insbesondere bei einer Vielzahl von Bewerbern unbefriedigend.
- Möglichkeit einer Listenwahl: Wenn mehrere gleichartige Ämter ohne Rangfolge zu besetzen sind (Beisitzerposten, Delegiertenwahlen), ist es in meinen Augen sinnvoller und fairer, eine Listenwahl durchzuführen, d.h. alle Bewerber auf einen Stimmzettel zu schreiben und den Wählern so viele Stimmen zu geben, wie Ämter zu vergeben sind. Typischerweise mit den Nebenbedingung, daß mindestens die Hälfte der Stimmen zu vergeben ist und nicht kumuliert werden kann.
An dieser Stelle sollte das Hauptsächlich als Merkposten für die Vorbereitung des nächsten KPT verstanden werden. --Val 22:04, 11. Apr. 2010 (CEST)
Antrag auf Änderung der GO:
- Neufassung 4.2.1 (2):
(2) Erhält kein Kandidat oder erhalten bei getrennten Wahlgängen mehrere Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so ist eine Stichwahl durchzuführen.
- Alte Fassung:
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten; Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen.
- Begründung:
Bei der Wahl zum ersten Vorsitzenden hat dieser Abschnitt zu Verwirrung geführt, weshalb die Wahl angefochten werden kann. Die Neufassung vermeidet die Verwirrung um Stimmanteile und schreibt zwingend eine Stichwahl vor, wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist.
--Aloxo 14:11, 26. Apr. 2010 (CEST)
======================================
Ich (FxK) beantrage folgenden Antragsbeschluß zu fassen:
Antrag an den Landesvorstand der Piratenpartei NRW durch den Kreisverband Bonn.
Mit der Gründung eines Kreisverbandes, ist am 10 April 2010 in Bonn die Entscheidung der LMV zur „Verhaltung in der Kommunalpolitik in Bonn“ (LMV-NRW 2010.2) und die Entscheidung der Bonner Mitgliederversammlung vom ?XY-Januar? umgesetzt worden.
Wir beantragen hiermit die offizielle Anerkennung, der Bildung eines basisdemokratischen Plenums in Bonn, zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen (Kreisverband Bonn), mit Gültigkeit zum 01.08.2010.
======================================
Ich (FxK) beantrage folgenden Antragsbeschluß zu fassen:
Antrag an den Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland durch den Kreisverband Bonn.
Mit der Gründung eines Kreisverbandes, ist am 10. April 2010 in Bonn die Entscheidung der LMV zur „Verhaltung in der Kommunalpolitik in Bonn“ (LMV-NRW 2010.2) und die Entscheidung der Bonner Mitgliederversammlung vom ?XY-Januar? umgesetzt worden.
Wir beantragen hiermit die offizielle Anerkennung, der Bildung eines basisdemokratischen Plenums in Bonn, zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen (Kreisverband Bonn), mit Gültigkeit zum 01.05.2010.
======================================
Ich (FxK) beantrage folgenden Antragsbeschluß zu fassen:
Antrag an die BMV der Piratenpartei Deutschland durch den Kreisverband Bonn.
Mit der Gründung eines Kreisverbandes, ist am 10 April 2010 in Bonn die Entscheidung der LMV zur „Verhaltung in der Kommunalpolitik in Bonn“ (LMV-NRW 2010.2) und die Entscheidung der Bonner Mitgliederversammlung vom 24. Februar 2010 umgesetzt worden.
Wir beantragen hiermit die offizielle Anerkennung, der Bildung eines basisdemokratischen Plenums in Bonn, zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen (Kreisverband Bonn), mit Gültigkeit zum 15.05.2010.