NRW:Bonn-Rhein-Sieg/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung für den Regionalvorstand Bonn-Rhein-Sieg

Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand.
In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt.
Je nach Schwere der Entscheidungen oder bei unklarem Meinungsbild innerhalb des Vorstands ist jedes Mitglied angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Die Einladung soll auch über die Mailingliste des Regionalverbands verschickt werden.
Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zum Beginn der Sitzung aufgestellt.
Sie können als persönliche Treffen oder als Audio- oder Videokonferenz durchgeführt werden.
Der Vorstand hält in der Regel monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Regionalverbandsvorstandes können an den Regionalverbandsvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Jeder 'echte' Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@piratenpartei-bonn-rhein-sieg.de zu richten oder auf der dafür ggf. vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.
Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat.
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Bonn-Rhein-Sieg

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Gäste können der Sitzung des Regionalverbandsvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

Leitung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung die Sitzungsleitung neu bestimmen, falls dies erforderlich wird.

Abstimmungen

Die Beschlussfähigkeit des Vorstands ist über die Satzung geregelt.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Regionalverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Abstimmungen werden namentlich protokolliert.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung die Protokollführung neu bestimmen, falls dies erforderlich wird.
Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Umlaufbeschlüsse

Der Regionalvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder schriftlich treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird.
Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Alle Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse hinzuweisen.
Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.
Umlaufbeschlüsse müssen in das Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen werden. Außer bei einstimmigen Beschlüssen müssen alle Abstimmenden namentlich genannt werden.

Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung

Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist grundsätzlich an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung und die Teilnahme an einer Datenschutzbelehrung gebunden.
Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Landesverband betrieben. Der Landesverband kümmert sich um Zugriffsrechte und die Sicherung der Daten. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Regionalverbands Bonn-Rhein-Sieg haben alle Mitglieder des Regionalvorstands.
Mitglieder von untergeordneten Gebietsvorständen haben Zugriffsrecht auf die Daten der zu ihrem Gebiet zugehörigen Mitglieder gemäß ihrer eigener Geschäftsordnung.
Der Regionalvorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden. Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet in den Vorstandsprotokollen über Ihre Tätigkeiten zu berichten. Der Vorstand ist verpflichtet zum Ende seiner Amtszeit einen Abschlusstätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Regionalparteitag vorzustellen.
Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.
Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

Ausscheiden aus dem Vorstand

Ausscheidende Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) an die gewählten Nachfolger zu übergeben.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Vorsitzende

Die beiden Vorsitzenden leiten und koordinieren den Vorstand und die Vorstandssitzungen.
Sie berufen Regionalparteitage ein und koordinieren die Teilnahme des Regionalverbandes bei Wahlen.
Die Vorsitzenden vertreten den Regionalverband Bonn-Rhein-Sieg in allen Belangen nach innen und außen. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit externen Organisationen, anderen Parteien, dem Bundesverband und den Landesverbänden.
Hinzu kommt die Teilnahme an den notwendigen Koordinationstreffen oder die Entsendung eines Vertreters.

Die beiden Vorsitzenden übernehmen außerdem folgende Aufgaben:

Sie koordinieren die Öffentlichkeits- und Pressearbeit innerhalb des Regionales und sind Ansprechpartner für die Pressevertreter, sofern diese Aufgabe nicht an einen Pressesprecher delegiert wurde.
Sie sind zuständig für die regionale Vernetzung u.a. über regionale Mailinglisten.
Des Weiteren kümmern sie sich um die operative Umsetzung zu Wahlen und Versammlungen.

Schatzmeister

Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters ist der stellvertretende Schatzmeister ebenfalls einzelverfügungsberechtigt. Ist kein stellvertretender Schatzmeister gewählt, sind beide Vorsitzende ebenfalls einzelverfügungsberechtigt.
Ist der Schatzmeister verhindert und hat den stellvertretenden Schatzmeister oder einen der Vorsitzenden als Vertreter bestimmt, so ist dies dem Vorstand anzuzeigen.

Stellv. Schatzmeister

Der stellvertretende Schatzmeister vertritt den Schatzmeister, sobald dieser verhindert ist und übernimmt dann die Aufgaben des Schatzmeisters, bis dieser die Aufgaben wieder übernehmen kann.
Desweiteren unterstützt er den Schatzmeister bei Erfüllung seiner Aufgaben.
In allem Weiteren ist er den Beisitzern gleichgestellt.

Beisitzer

Die Beisitzer unterstützen die Vorsitzenden bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben.
Die Vorsitzenden können Aufgaben an Beisitzer delegieren. Längerfristige Aufgabendelegationen sind in dieser Geschäftsordnung zu erfassen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 20.09.2023 in dieser Form in Kraft gesetzt.