Der Regionalparteitag möge beschließen:
§ 4 (Der Regionalparteitag) wird ab Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
4. Zu den Aufgaben des RPT gehören:
a) Die Genehmigung des gemäß den Vorschriften des Parteiengesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsberichts des Schatzmeisters.
b) Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung nach Vorstellung des Jahres- und Rechenschaftsberichtes des Vorstands.
c) Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien.
d) Die Entscheidung zur Enthebung von Ämtern.
e) Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit.
f) Beschlussfassung über Wahl- und Grundsatzprogramme mit einfacher Mehrheit.
g) Beschlussfassung über politische Aktivitäten.
h) Beschlussfassung zu Weisungen an den Vorstand und die Fachsprecher.
i) Wahl der Fachsprecher.
j) Wahl der Kassenprüfer.
5. Die Ergebnisse des RPT werden schriftlich festgehalten.
6. Stimmberechtigt auf dem RPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
Mitglieder der Piratenpartei BRS können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.
7. Sämtliche Wahlverfahren werden durch die Geschäftsordnung des Regionalparteitags geregelt.
8. Eine Stimmübertragung ist ausgeschlossen.