NRW:Bochum/Kreisverband/GO
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstandes Bochum
- 1.1 §1 - Vorstandsämter und -aufgaben
- 1.2 §2 - Vorstandssitzungen
- 1.3 §3 - Einladung zu Vorstandssitzungen
- 1.4 §4 - Tagesordnung
- 1.5 §5 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.6 §6 - Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.7 §7 - Abstimmungen
- 1.8 §8 - Umlaufbeschlüsse zwischen Vorstandssitzungen
- 1.9 §9 - Protokollführung
Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstandes Bochum
§1 - Vorstandsämter und -aufgaben
- 1. Vorsitzender : Vertretung nach außen, Innerparteiliche Kommunikation,Organisation von Veranstaltungen
- Stellvertretender Vorsitzender : Vertretung nach außen, Innerparteiliche Kommunikation, Behördenkontakte, Pressearbeit / Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Veranstaltungen
- Schatzmeister: Verwaltung der Finanzen, Verwaltung der Parteikonten, Ansprechpartner für Gebietsverbände, Banken, Behörden etc. in finanziellen Angelegenheiten Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
- Verwaltungspirat: Mitgliederverwaltung, Verwaltung der Postfächer, Mitgliederkommunikation
- Beisitzer: Pressearbeit / Öffentlichkeitsarbeit, Behördenkontakte, Organisation von Veranstaltungen
§2 - Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält grundsätzlich am 2. und 4. Dienstag eines Monats Vorstandssitzungen, mindestens jedoch alle zwei Monate, ab. Die Vorstandssitzungen finden gewöhnlich im Mumble (Raum Bochum) statt, in Ausnahmefällen kann eine Vorstandssitzung auch an einem anderen öffentlichen Ort stattfinden.
§3 - Einladung zu Vorstandssitzungen
In der Sitzung wird der Termin für die nächste ordentliche Sitzung festgelegt und somit bekannt gegeben. Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht wahrgenommen werden, so wird mit einer Frist von 3 Tagen über die Bochumer Mailingliste und die Bochumer Info-Mailingliste eingeladen. Über einen eventuellen Ortswechsel, aus dem Mumble heraus, muss mit einer Frist von 6 Tagen informiert werden.
§4 - Tagesordnung
Antragsberechtigt ist jeder Bochumer Pirat. Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Vorstandssitzung als E-Mail an bochum@piratenpartei-nrw.de zu schicken, und mit dem Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, können vertrauensvoll an den Ombudspiraten wenden. Die vorläufige Tagesordnung wird über die Infomailingliste gesendet.
Anfragen, Anträge und Informationen an den Vorstand, welche über die Tagesordnung einer Vorstandssitzung hinaus gehen, sind ausschließlich schriftlich zu stellen
Die Schriftform wird auch durch Einreichung per Email an die Adresse bochum ‘at’ piratenpartei-nrw ‘punkt’ de gewahrt.
§5 - Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
§6 - Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Sitzungsleiter geleitet. Der Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern mehrheitlich bestimmt. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter das Wort erhalten.
§7 - Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden nicht gezählt). Der Vorstand ist mit drei anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
§8 - Umlaufbeschlüsse zwischen Vorstandssitzungen
Der Vorstand hat das Recht Eilanträge zwischen den Vorstandsitzungen an bochum@piratenpartei-nrw.de entgegen zunehmen. Die Abstimmung kann elektronisch erfolgen. Anträge gelten als angenommen, wenn eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder erreicht wurde. Die Eilanträge sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen. Im Verwaltungsportal freizuschaltende Mitgliedsanträge werden vom Vorstand als Eilanträge behandelt. Bei positivem Abstimmungsergebnis werden die betreffenden Anträge vom Verwaltungspiraten freigeschaltet.
§9 - Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, nächste Sitzung, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird ein oder mehrere Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird per Umlaufbeschluß, oder spätestens bei der nächsten Sitzung, vom Vorstand bestätigt.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 12.02.2013 in Kraft.