NRW:Bielefeld/Kreisverband/Wahlordnung
Inhaltsverzeichnis
Wahlordnung entsprechend §9 Abs. 3 der Satzung
§ 1 Gültigkeitsbereich
(1) Die vorliegende Wahlordnung gilt bei Wahlen zur Bewerberaufstellung für Volksvertretungen sowie die Vorstandswahlen des Kreisverbands Bielefeld der Piratenpartei Deutschlands.
§ 2 Wahl eines einzelnen Amtes / eines Kandidaten für eine Kommunale Vertretung
(1) Bei Wahlen zu einem einzelnen Amt bzw. eines einzelnen Kandidaten für eine kommunale Vertretung kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt ist derjenige Bewerber für den mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(3) Haben zwei oder mehr Kandidaten die Voraussetzungen nach § 2 (2) erfüllt, so findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt.
(4) Bei einer Stichwahl kann jeder akkreditierte Pirat eine Stimme für einen der Bewerber abgeben. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten zwei oder mehr Bewerber die meisten Stimmen so entscheidet das Los.
§ 3 Gleichzeitige Wahl von mehreren Ämtern / mehrerer Kandidaten auf eine Wahlliste kommunaler Vertretungen.
(1) Werden mehrere Ämter gleichzeitig bzw. mehrere Kandidaten auf eine Wahlliste für eine kommunaler Vertretung gleichzeitig gewählt, so kann jeder akkreditierte Pirat für jeden Bewerber eine oder keine Stimme abgeben.
(2) Gewählt sind diejenigen Bewerber für die mehr als die Hälfte der akkreditierten Piraten gestimmt haben und die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
(3) Ist eine Reihenfolge bei der Wahl vorgesehen, entscheiden die Anzahl der Ja-Stimmen über diese.
(4) Haben zwei oder mehr Bewerber die gleichen Voraussetzung für ein Amt bzw. einen Platz auf der Liste erreicht, findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt.
(5) Bei einer Stichwahl kann jeder akkreditierte Pirat eine Stimme für einen der Bewerber abgeben. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten zwei oder mehr Bewerber die meisten Stimmen so entscheidet das Los.