NRW:Bielefeld/Bundestagswahl 2013

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Bundestagswahl 2013

Um die Wahlkampforganisation in Bielefeld kümmert sich das Kampateam.

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Dies ist die Wiki-Seite der Bielefelder Piraten zur Bundestagswahl 2013. Diese Seite wird nach und nach mit allen Informationen zur Direktkandidatur, Aufstellungsversammlung, etc ergänzt.

Wahl des Direktkandidaten für den Wahlkreis 132 Bielefeld - Gütersloh II

TODO

Infos zu Aufstellungsversammlung inkl. Protokoll, Link zum Stream, etc auf eigene Seite auslagern, diese Seite aktualisieren/aktuell halten

Die Aufstellungsversammlung für die Wahl des Direktkandidaten fand am 16.2.2013 um 11:00 Uhr in der Tangente, Mühlenstr. 2, 33607 Bielefeld statt.

Termin und Ort der Aufstellungsversammlung wurde auf Beschluss des Kreisvorstandes Bielefeld am 11.1.2013 [EINFÜGEN: Link zum Protokoll] und nach Rücksprache mit dem Vorstand des Kreisverbandes Gütersloh festgelegt. Die Einladungen zur Aufstellungsversammlung wurden vom Landesvorstand am 23.1.2013 an alle stimmberechtigten Mitglieder des Wahlkreises versandt.

Die Bewerber und Kandidatenvorschläge findet ihr auf der folgenden Wikiseite: Liste der Kandidaten und Kandidatenvorschläge

Als Direktkandidat gewählt wurde Abraham

vorläufige Tagesordnung der Aufstellungsversammlung

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Wahl des Versammlungsleiters
  3. Wahl des Schriftführers
  4. Abstimmung über die Geschäftsordnung der Versammlung
  5. Wahl des Wahlleiters
  6. Abstimmung über die Tagesordnung
  7. Abstimmung über das Wahlverfahrens
  8. Vorstellung der Kandidaten
  9. Wahl des Kandidaten
  10. Ernennung der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters
  11. Ernennung der beiden Zeugen der Versammlung
  12. Sonstiges
  13. Ende der Versammlung

Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung

Vorschlag für die Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung

Wahlverfahren

Das Bundeswahlgesetz regelt grundsätzlich die Aufstellung von Bewerbern für die Bundestagswahl ("Kreiswahlvorschlag"):

§20, Abs.1 Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

§21, Abs. 3 Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

§21, Abs. 5 Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Ein-berufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Bewerbers regeln die Parteien durch ihre Satzungen.

Laut Wahlgesetz wird genau ein Bewerber für die Wahl zum 18. deutschen Bundestag gewählt. Die Wahl findet geheim statt.

Wahlverfahren Vorschlag 1

Es ist durch einfach Mehrheit zu wählen. Bewerber brauchen also mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen (Quorum). Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt.

  • Es findet ein Zustimmungswahlverfahren statt, auf dem Stimmzettel sind alle Bewerber aufgeführt, jeweils mit Kästchen für Ja, Nein, Enthaltung
  • Man kann so viele Bewerber wie man möchte auf seinem Stimmzettel ankreuzen
  • Man kann bei jedem Namen entweder Ja, Nein oder Enthaltung ankreuzen
  • Wird bei einem Namen nichts angekreuzt, wird die Stimme für diesen Bewerber als Enthaltung gewertet
  • Das Quorum hat erreicht, wer mehr mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält
  • Gewählt ist die Person mit den meisten Ja-Stimmen, sofern sie das Quorum erreicht hat. Bei Gleichstand die, die davon die wenigsten Nein-Stimmen hat
  • Erreicht kein Kandidat das Quorum, gilt kein Kandidat als gewählt
  • Haben zwei oder mehr Kandidaten, die meisten Ja Stimmen erreicht und auch die gleiche Anzahl von Nein-Stimmen, und das Quorum erreicht, so findet ein weiterer Wahlgang statt, bei dem nur eine Stimme abgegeben werden kann und der Kandidat gewählt ist der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
  • Bei weiterer Stimmengleichheit findet ein weiterer gleichartiger Wahlgang statt. Herrscht immernoch Stimmengleichheit wird gelost.

Weitere Links

Externe Links


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