NRW:Bielefeld/Arbeitsgruppen/AK Kommunalpolitik/GO

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Geschäftsordnung des Arbeitskreis Kommunalpolitik Bielefeld NRW

§ 1 Verbindlichkeit

  1. Diese Ordnung gilt mit Beschluss der Mitglieder des AK Kommunalpolitik Bielefeld NRW (im Folgenden kurz "AK" genannt) als anerkannt und wird durchgesetzt.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist nur mit der Zustimmung einer einfachen Mehrheit aller stimmberechtigten AK-Mitglieder unter Beachtung von § 3 möglich


§ 2 AK Kommunalpolitik Bielefeld NRW / Treffen

  1. Treffen des Arbeitskreises dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb des Arbeitskreises und mit den ggf. anwesenden Gästen sowie der Beschlussfassung.
  2. Die Treffen sind generell öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
  3. Jedes Mitglied und jeder Gast hat grundsätzlich Rederecht. Dieses Recht kann ihm vom Versammlungsleiter jederzeit begründet entzogen werden (Hausrecht).
  4. Der AK trifft sich grundsätzlich 14-tägig Dienstags um 20:00 Uhr im Mumble Raum NRW->Kreisverbände->Bielefeld.
  5. Außerordentliche Treffen können durch die Koordinatoren einberufen werden, was im Protokoll mit Begründung vermerkt wird.
  6. Bei jedem Treffen ist ein Protokoll zu führen.
  7. Zu Beginn jedes Treffens wird über eine Aufzeichnung abgestimmt
  8. Bei jedem Treffen wird der Termin und der Ort für das nächste Treffen festgesetzt.
  9. Auf Antrag, kann die Sitzung oder ein Teil der Sitzung als "nicht-öffentlich" festgelegt werden. Dieses muss begründet und im Protokoll vermerkt werden.


§ 3 Beschlussordnung

  1. Entscheidungen und Beschlüsse sollten generell im Konsens getroffen werden.
  2. Jedes stimmberechtigte Mitglied des AK kann einem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten.
  3. Nicht abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung
  4. Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.
  5. Eine Zweidrittelmehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
  6. Berechtigt zur Antragseinreichung sind alle Mitglieder des AK
  7. Anträge werden grundsätzlich auf der nächsten ordentlichen Sitzung des AK behandelt.
  8. Anträge können über die Mailingliste oder direkt vor bzw. während einer Sitzung durch Eintragung im Protokoll-Pad eingereicht werden, sofern die Tagesordnung noch nicht beschlossen wurde. Später eingereichte Anträge benötigen die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, um auf der laufenden Sitzung behandelt zu werden.
  9. Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des AK können ihre Stimme bereits während der Sitzung abgeben. Direkt im Anschluss an die Sitzung wird der Antrag zusammen mit den bereits abgegebenen Stimmen auf einer eigenen Wikiseite hinterlegt. Die Wikiseite wird zuammen mit dem Aufruf zur Abstimmung über die Mailingliste veröffentlicht.
  10. Stimmberechtigte Mitglieder des AK können ihre Stimme auf folgende Weise abgeben:
    1. Per Wortmeldung im Mumble und ggf. auf Real Life Sitzungen
    2. Per E-Mail auf der Mailingliste des AK
    3. Per digitaler Signatur auf der Antragsseite im Wiki (vier Tilden: "Bernd Scholand (Diskussion) 14:38, 20. Aug. 2014 (CEST)")
  11. Bei Zweifeln an der Identität des Abstimmenden obliegt es den Koordinatoren, die Korrektheit der Stimmabgabe zu prüfen (z.B. durch persönliche Kontaktaufnahme)
  12. Die Frist für die Stimmabgabe beträgt 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Antragseite auf der Mailingliste. In dringenden Fällen kann die Frist von den Koordinatoren unter Angabe einer Begründung verkürzt werden.
  13. Über Anträge auf geheime Abstimmung eines Antrags wird ausschließlich während der Sitzung durch Stimmabgabe der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abgestimmt. Eine Abstimmung über die Mailingliste oder das Wiki findet in diesem Fall nicht statt. Wird ein Antrag auf geheime Abstimmung mit einfacher Mehrheit angenommen, so wird die geheime Abstimmung auf dem nächsten Stammtisch bzw. der nächsten Mitgliederversammlung unter Anwendung der Wahlordnung des Kreisverbandes (beschränkt auf die Mitglieder das AK) durchgeführt.
  14. Die Koordinatoren (oder ein vom AK beauftragter Pirat) sind für das Erstellen und die Veröffentlichung der Antragsseiten sowie die Eintragung der über die Mailingliste abgegebenen Stimmen auf der Antragsseite verantwortlich.


§ 4 Protokoll

  1. Das Protokoll muß folgendes enthalten:
    1. Ort und Termin des aktuellen Treffens
    2. Abstimmungsergebnis zur Aufzeichnung
    3. den Namen des Protokollführers und des Versammlungsleiters
    4. Namen der anwesenden und entschuldigt fehlenden Mitglieder
    5. Genehmigung des letzten Protokolls
    6. Aufnahme neuer Mitglieder
    7. Austritt von Mitgliedern
    8. die beschlossene Tagesordnung
    9. die Anträge zur Sitzung im Wortlaut
    10. Ort, Termin des nächsten Treffens
    11. ggf. die Begründung eines nicht-öffentlichen Teils der Sitzung
  2. Die Protokolle werden entsprechend der Strukturordnung des Landesverbandes NRW innerhalb von 7 Tagen auf der Wiki-Seite des AK, der NRW-Organisationsliste ( https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-organisationsliste ) sowie zusätzlich auf der Mailingliste des AK veröffentlicht.
  3. Die finale Version eines Protokolls ist durch den Arbeitskreis beim nächsten Treffen zu bestätigen.
  4. Die Veröffentlichung von Protokollen im Wiki erfolgt unter Verwendung der Vorlage "Protokoll" ( https://wiki.piratenpartei.de/Vorlage:Protokoll )


§ 5 Ergebnisberichte

  1. Wenn eine thematische Position beschlossen wurde, wird hierzu ein Ergebnisbericht verfasst und zeitnah auf der NRW-Organisationsliste veröffentlicht.


$ 6 Wahl der Koordinatoren

  1. Der AK wird durch Koordinatoren vertreten, die für ein Jahr gewählt werden.
  2. Die Wahl der Koordinatoren erfolgt per Zustimmungswahl mit einfacher Mehrheit.
  3. Die Wahl der Koordinatoren findet üblicherweise in einer Online-Sitzung statt.


§ 7 Mitgliedschaft im AK

  1. Jedes Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem AK-Treffen aus dem Arbeitskreis austreten.
  2. Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein Mitglied seinen Willen zum AK-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren.
  3. Der Austritt aus dem Arbeitskreis wird mit sofortiger Wirkung gültig.