NRW:Behördenadressen/Münster/Steinfurt/Altenberge

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Altenberge

Gemeinde Altenberge
Verwaltung
Kirchstr. 25
48341 Altenberge

Tel.: 02505 - 82-0
Fax : 08679 - 82-40
Mail: mailto:gemeinde@altenberge.de // Öffentlicher Schlüssel: "kein Schlüssel" und Verweigerung der Zugangseröffnung für rechtsverbindliche Kommunikation
Web : http://www.altenberge.de

  • Einwohner zum 31.12.2011: 10.041
  • Gemeindeschlüssel 05 5 66 004
  • Link zur Satzung:
  • Link zum Antrag:

Sondernutzungen für Infostände und Plakatierung
Organisation: Bauwesen, Zentrale Gebäudebewirtschaftung          Raum ??, ?. Etage
Ansprechpartner: Herr Dirk Schedlbauer
Tel.: 02505 - 82-44
Fax : 08679 - 82-40
Mail: mailto:dirk.schedlbauer@altenberge.de           
Gebühren-Information: Notwendige Unterlagen Schriftlicher Antrag mit Begründung. (Bitte vorher tel. Klärung ob erforderlich)
Verwaltungsgebühren gem. Gebührentarif Nr. 3 der Verwaltungsgebührensatzung (je angefangene 30 Min.)
22,00 € Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 StVO

Wahlen
Organisation: -------          Raum ??, ?. Etage
Ansprechpartner: Herr Andre Dertwinkel
Tel.: 02505 - 8223
Fax : 02505 - 8240
Mail: mailto:andre.dertwinkel@altenberge.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
Di: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mi: --
Do: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Zusätzliche Information

Plakatiergenehmigung: Plakatiergenehmigung Info/00000018

Die Gemeinde Altenberge stellt Plakattafeln auf:
Ø Königstraße (alter Friedhof),
Ø Kreisverkehr Borghorster Straße/Münsterstraße/Boakenstiege/Laerstraße,
Ø Laerstraße (Einfahrtsbereich Lindenstraße),
Ø Münsterstraße (Bereich Bushaltestelle Aldi-Markt),
Ø Bahnhof (Bereich Parkplatz).
Die Werbeflächen stehen Ihnen ab dem Ende der 32. Kalenderwoche zur Verfügung. Kosten für das Plakatieren an diesen Plakattafeln entstehen Ihnen nicht. Darüber hinaus ist wildes Plakatieren gem. § 4 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Altenberge“ verboten. Die Verordnung kann auf der Internetseite der Gemeinde Altenberge (www.altenberge.de) eingesehen werden.

Für die Aufstellung von Informationsständen o.ä. ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Ich darf Sie bitten, bei Bedarf eine entsprechende Erlaubnis unter Angabe des genauen Standorts, der Größe sowie des Zeitpunktes bei Herrn Schedlbauer (E-Mail: dirk.schedlbauer@altenberge.de) vom hiesigen Fachbereich III/Bauwesen, Zentrale Gebäudebewirtschaftung, zu beantragen.
2013-06-04

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