NRW:Arbeitskreis/Tierschutz/Heimtiere/Katzen/

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Heimtiere / Katzen

Aktueller Status

Zum Thema Katzen hat der AK Tierschutz auf dem LPT 2012.2 in Dortmund folgenden Antrag zur Aufnahme in das Wahlprogramm gestellt:

Pflicht zu Katzenschutzverordnungen Die PIRATEN befürworten die Aufnahme von Katzenschutzverordnungen, beispielsweise nach Paderborner Modell. Dort sind Katzenhalter verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Hiervon auszunehmen wären gewerblich-landwirtschaftliche Betriebe wie Bauernhöfe. Hier können nach Absprache und mit Einverständnis der Betreiber Möglichkeiten zur finanziellen und logistischen Unterstützung bei der Durchführung entwickelt werden. Anzustreben wären ähnliche Formen der Unterstützung auch für finanziell benachteiligte Mitbürger. Hier existiert bereits ein breites Netzwerk gemeinnütziger Einrichtungen. Begründung: Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren, welche die Tierheime und damit auch die öffentlichen Kassen stark belasten. Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzes entsorgt. Der Stammbaum einer Katze kann innerhalb von wenigen Jahren viele tausend Tiere umfassen. Sie bringt zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro.

    • der Antrag wurde abgelehnt

Themen

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