NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Ratingen/Positionspapier/Benutzungspflicht für Ratinger Radwege

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Eckdaten

Was: Positionspapier des Arbeitskreis Kommunalpolitik Ratingen
Erstellt am: 01.02.2013
Index: PP-NRW-AK-Kommunalpolitik Ratingen-20130201-1


Benutzungspflicht auf Ratinger Radwegen

In Ratingen ist eine Vielzahl von Radwegen mit den blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet. Diese sind damit gemäß StVO § 2 benutzungspflichtig und müssen in der Regel von Radfahrern genutzt werden. Dies gilt sowohl für Radwege, die rechts der Fahrbahn liegen, als auch für Radwege, die links davon verlaufen (linksseitige Radwege).

Diese Benutzungspflicht ist aus Sicht der Ratinger Piraten problematisch, das es meist gefährlicher ist, auf Radwegen anstatt auf der Fahrbahn der Straße mit dem Rad zu fahren. Dies gilt in besonderem Maß für linksseitige Radwege, die ein fast zwölffaches Unfallrisiko bieten.

Die Ratinger Piraten fordern daher eine konsequente Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen. Nach unserer Meinung sollte diese auf ein Minimum reduziert werden. Vielmehr sollten geeignete Geh- und Fahrradwege mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) für das Befahren mit Fahrrädern freigegeben werden.


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