NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Leverkusen/Satzung

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Satzung des AK Kommunalpolitik Leverkusen

Zuletzt inhaltlich geändert am: 11.07.2012


§ 1 Namen

(1) Der Arbeitskreis nennt sich „AK Kommunalpolitik Leverkusen“ im folgenden AK genannt.
(2) Im Landesverband NRW trägt der AK den Namen "AK Kommunalpolitik Leverkusen NRW".


§ 2 Aufgaben

(1) Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit der Kommunalpolitik in Leverkusen und soweit von
kommunalpolitischem Belang mit der Politik übergeordneter Gebietskörperschaften.
(2) Der AK strebt die Kooperation und Vernetzung mit kommunal arbeitenden Piraten in den Nachbarkommunen an.


§ 3 Kommunikation

(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Treffen auf der öffentlichen Mailingliste der Leverkusener
Piraten
(des AKs) statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder müssen Schreibrechte erhalten.
(2) Die offizielle E-Mailadresse des AK ist kommunales@piratenpartei-leverkusen.de.

§ 4 Koordinatoren / Sprecher

(1) Der AK wählt mindestens einen Koordinator und einen Sprecher.
(2) Die Sprecher moderieren die Sitzungen des AK und vertreten ihn nach außen. Sie stellen die
erarbeiteten Positionen auf den Leverkusener Stammtischen bzw. KMVs vor.
Der jeweilige Moderator leitet die Sitzung nach eigenem Ermessen, die Teilnehmer der Sitzung können
mit einfacher Mehrheit einen anderen Moderator für die jeweilige Sitzung benennen.
(3) Die Koordinatoren bereiten die Arbeit des AK organisatorisch vor und nach. Sie sind verantwortlich für
den Informationsfluss innerhalb der Partei, also auch zum Landesverband.
(4) Sprecher und Koordinatoren können sich bei Verhinderung gegenseitig vertreten.


§ 5 Mitgliedschaft / Stimmrecht

(1) Mitglied des Arbeitskreises ist jeder Pirat, der im Rahmen der Gründung dem Arbeitskreis beigetreten ist
oder durch Teilnahme an den Treffen und Sitzungen seinen Willen zur Teilnahme bekundet;
es sei denn, dies würde nach formeller Gegenrede mehrheitlich abgelehnt.
(2) Die Koordinatoren führen eine offene Mitgliederliste.
(3) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des AK.


§ 6 Treffen

(1) Die Treffen des AK sollen soweit möglich eine Woche im Voraus bekannt gemacht werden.
Bei der Bekanntgabe sind die bereits bekannten Themen kenntlich zu machen. Bei Themen, 
die nicht im Voraus bekannt gemacht wurden, entscheiden die Sitzungsteilnehmer mit einfacher Mehrheit
über die Dringlichkeit.
(2) Alle Sitzungen des AK sind öffentlich. Das Rederecht kann nur vom jeweiligen Moderator
oder von einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des AK entzogen werden.
(3) Ergebnisse des Treffens sollen im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des AK veröffentlicht werden.


§ 7 Beschlüsse

(1) Anträge über Satzungsänderungen müssen mit einer Frist von 2 Wochen öffentlich über die Mailingliste
bekannt gegeben werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des AK.
(2) Sonstige Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des AK.


§ 8 Auflösung

(1) Der AK kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen.
Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich über die Mailingliste bekannt gemacht werden.
(2) Der AK löst sich automatisch auf, wenn in fünf aufeinander folgenden Monaten keine Sitzung zustande gekommen ist.