NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Hamm (NRW)/Satzung

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Eckdaten

Was: Satzung des Kommunalpolitik Hamm (NRW)
Erstellt am: 04.07.2012
Index: SP-NRW-AK-Kommunalpolitik Hamm (NRW)-20120704-1

Text

Satzung des AK Kommunalpolitik Hamm (NRW)

Zuletzt geändert am: 09.03.2012

§ 1 Namen

(1) Der Arbeitskreis nennt sich „Arbeitskreis Kommunalpolitik Hamm (NRW)“, im folgenden AK genannt.

(2) Im Landesverband NRW trägt der AK den Namen "AK Kommunalpolitik Hamm (NRW)".

§ 2 Aufgaben

(1) Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit der Kommunalpolitik in Hamm (NRW) und soweit von kommunalpolitischem Belang mit der Politik übergeordneter Gebietskörperschaften.

(2) Der AK strebt die enge Kooperation und Vernetzung mit kommunal arbeitenden Piraten in den Nachbarkommunen an.

§ 3 Kommunikation

(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Treffen auf der öffentlichen Mailingliste des AKs statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder müssen Schreibrechte erhalten.

(2) Die Öffentlichkeitsarbeit via E-Mail sollte über ein Ticketsystem des Landesverband erfolgen. Die offizielle E-Mailadresse des AK ist (noch nicht angelegt worden)

§ 4 Koordinatoren

Der AK wählt einen Koordinator und einen Stellvertreter (alt. zwei Koordinatoren). Diese bereiten die Arbeit des AK organisatorisch vor und moderieren die Treffen des AK. Der jeweilige Moderator leitet die Sitzung nach eigenem Ermessen, die Teilnehmer der Sitzung können mit einfacher Mehrheit einen anderen Moderator für die jeweilige Sitzung benennen.

§ 5 Stimmrecht

(1) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des AK.

(2) Mitglied des Arbeitskreis ist jeder, der im Rahmen der Gründung dem Arbeitskreis beigetreten ist oder später per Beschluß aufgenommen wurde. Die Mitgliederliste wird offen geführt.

§ 6 Treffen

(1) Die Treffen des AK sollen soweit möglich zwei Wochen im voraus bekannt gemacht werden. Bei der Bekanntgabe sind die bereits bekannten Themen kenntlich zu machen. Bei Themen die nicht im voraus bekannt gemacht wurden entscheiden die Sitzungsteilnehmer mit einfacher Mehrheit über die Dringlichkeit.

(2) Alle Sitzungen des AK sind öffentlich. Das Rederecht kann nur vom jeweiligen Moderator oder von einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des AK entzogen werden.

(3) Ergebnisse des Treffen sollen im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des AK veröffentlicht werden.

§ 7 Beschlüsse

(1) Anträge über Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des AK und müssen mit einer Frist von 2 Wochen über die Mailingliste bekannt gegeben werden.

(2) Sonstige Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit.

§ 8 Auflösung

(1) Der AK kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden.

(2) Der AK löst sich automatisch auf, wenn in fünf aufeinander folgenden Monaten keine Sitzung zustande gekommen ist.

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