NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Duisburg/durch Dokumentnamen ersetzen
Baugenehmigungsverfahren NRW: Die Angrenzer werden nach § 74 BauO NRW beteiligt bzw. informiert- Beteiligte (Angrenzer) sind nur Eigentümer und Erbbau berechtigte
Baugenehmigungsverfahren NRW: Die Angrenzer werden nach § 74 BauO NRW beteiligt bzw. informiert- Beteiligte (Angrenzer) sind nur Eigentümer und Erbbau berechtigte