NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Aachen/Projekt:Buergerbeteiligung
Inhaltsverzeichnis
Bürgerbegehren
Quelle: http://www.krefeld.de/C12574F7004F6A8A/files/Gemeindeordnung_NRW.pdf/$file/Gemeindeordnung_NRW.pdf
Glossar
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid: (§26)
Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Bürgerbegehren = Antrag auf Bürgerentscheid (Unterschriftensammeln)
Bürgerentscheid = "Wahl" über das beantragte Thema (ja/nein)
Einwohnerantrag/Bürgerantrag: (§25)
Petition die den Rat dazu zwingt sich mit einem Thema zu befassen
Einwohner = Jeder der in der Gemeinde wohnt
Bürger = Zu Gemeindewahlen wahlberechtigter Einwohner
Fakten
Aachen hatte bei der Kommunalwahl 2009 187618 Wahlberechtigte 0.04*187618 = 7505
Einwohnerantrag
- mind. 12 Monate Pause zwischen Anträgen der selben Angelegenheit
- Unterschriftsliste: Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift
- Rat muss unverzüglich feststellen ob der Antrag zulässig ist und darüber entscheiden
- Antragsteller sollen Antrag in der Sitzung erläutern dürfen
- kann auch auf Bezirksvertretungsebene gemacht werden
- Innenminesterium kann durch eine Rechtsverordnung nähere Details regeln
Bürgerbegehren
- Bürger können anstelle des Rates entscheiden (=> nur Themen über die der Rat entscheiden dürfte)
- Rat kann Bürgerentscheid mit 2/3 Mehrheit selbst initiieren (Bürgerbegehren entfällt)
- Kostendeckungsvorschlag muss enthalten sein (Wo soll das Geld herkommen)
- muss Begründung enthalten
- Falls Bürgerbegehren sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, muss das Bürgerbegehren 6 Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses erfolgen
- Thematische Ausschlüsse: siehe §26 Abs. 5
- keine Angelegenheiten über die in den letzten 2 Jahren schon ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist
- Rat muss unverzüglich feststellen ob das Bürgerbegehren zulässig ist
- Rat kann dem Bürgerbegehren zustimmen => Bürgerentscheid bleibt aus
- Antragsteller sollen Antrag in der Sitzung erläutern dürfen
- Wenn Bürgerbegehren zulässig ist, darf bis zum Bürgerentscheid keine entgegehenstende Entscheidung im Rat mehr getroffen werden
- 20% Zustimmung der Bürger nötig (2009 - 37524) und natürlich eine rel. Mehrheit)
- Entscheidung darf 2 Jahre lang nicht vom Rat geändert werden
- Innenminesterium kann durch Rechtsverordnung nähere Details regeln
- kann auch auf Bezirksvertretungsebene sein
- Man kann einfach anfangen zu sammeln, eine Frist gibt es ausser bei einem aufhebenden Bürgerbegehren nicht.
- Ein Beispiel für eine Unterschriftsliste samt Texten gibt es im Innenministeriums-PDF.
Links
Tipps vom Innemnisterium: http://www.im.nrw.de/bue/doks/verfahren_gesamt08.pdf
(das gleiche Dokument auf Deutsch: http://wiki.piratenpartei.de/Nordrhein-Westfalen/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid)
Wahlamt Aachen: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/behoerdenwegweiser/mitarbeiter/index_detail.asp?searchId=50085
Beispiele
http://nrw.mehr-demokratie.de/aachen.html
Bauhaus Europa: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/wahlen1/buergerentscheid/index.html