NRW:Arbeitskreis/Innenpolitik/Themensammlung/Wahlrecht

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Wahlrecht

Weitestgehende Übernahme des Programms von Mehr Demokratie e.V.

Bürgerbeteiligung & Direkte Demokratie (Präambel)

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat ein Recht, sich in die Politik einzubringen. Die NRW-Piraten stehen für eine Politik, bei der jeder mitmachen kann. Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, das Landes- und Kommunalwahlrecht zu modernisieren, damit die einzelne Bürgermeinung und -stimme wieder mehr Gewicht bekommt.

Die NRW-Piraten streben an, dass im repräsentativen demokratischen System NRW direktdemokratische Elemente wie Bürger- oder Volksentscheide vereinfacht und optimiert werden. Die Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, über den Legislaturperiodenrhythmus hinaus jederzeit über politische Fragen abstimmen zu können. Wir stehen dafür ein, dass der Artikel 20 des Grundgesetzes konsequent umgesetzt wird, der besagt, dass die Staatsgewalt "vom Volke in Wahlen und Abstimmungen" ausgeht.

Wir setzen uns für eine Stärkung von Gesetzinitiativen aus der Bürgerschaft ein. Die Bürger sollen Gesetzes- und Beschlussvorlagen, die von ihnen selbst ausgearbeitet worden sind, auf Landes- und Kommunalebene zur Abstimmung bringen können. Der Einwohnerantrag nach §25 der Gemeindeordnung dient dazu, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet. Die NRW-Piraten sind dafür, die Unterschriftenhürde auf ein vernünftiges Maß zu senken, um wirksame politische Partizipation zu ermöglichen. Das Ausmaß der Beteiligungsrechte darf zu keiner Zeit von der jeweils aktuellen finanziellen Haushaltslage abhängig sein. Gesellschaftliche Teilhabe und Verantwortung sind zu jeder Zeit ein Grundrecht aller Bürger. Deswegen muss eine stabile Finanzierung der Kommunen garantiert werden.

Das kommunale Ehrenamt stellt hohe Ansprüche, inhaltlich wie zeitlich. Um Kommunalpolitikern ein Engagement neben Beruf und Privatleben zu ermöglichen, setzen sich die NRW-Piraten für die Erweiterung von Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitregelungen ein.

Wahlrecht

Gegen Sperrklausel

Die NRW-Piraten stehen gegen die Wiedereinführung einer expliziten Sperrklausel im Kommunalwahlrecht. Jegliche Art von Wahlhürde richtet sich gegen den Gedanken der Demokratie. Wir befürworten aktiv eine Pluralität von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen in den gewählten Gremien. Auch für kleine Parteien und Gruppen dürfen keine erheblichen Zugangshürden für den Einzug in die kommunalen Vertretungen geschaffen werden. Das Kommunalwahlgesetz darf keine Wählerstimme abwerten. Die NRW-Piraten treten zudem für eine deutliche Senkung der Sperrklausel bei Landtagswahlen ein.

Bürgermeister per Zustimmungswahl

Die NRW-Piraten setzen sich für eine Wahl der Bürgermeister per Zustimmungswahl ein. Bei dieser einfachen und leicht verständlichen Methode haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Wählbar sind alle Kandidaten, die dafür notwendige Grundvoraussetzungen erfüllen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Vorteile der Zustimmungswahl sind vielfältig. Der beliebteste Kandidat gewinnt die Wahl und die strukturelle Benachteiligung von kleinen Parteien wird verringert. Konsensfindung und die Diskussionen an Sachthemen wird gefördert und mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahl-System werden ausgeschlossen. Eine aufwändige Stichwahl entfällt.

Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren

Die Bürger in NRW können ihre Bürgermeister und Landräte wählen und abwählen. Allerdings kann ein Bürgerentscheid für eine Abwahl bisher nur auf Antrag einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Rates oder des Kreistages herbeigeführt werden. Zukünftig sollen die Wählerinnen und Wähler selbst die Abwahl eines Stadt- oder Kreisoberhauptes einleiten können. Die Unterschriftenhürde für ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrats in NRW soll der bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. In Zukunft soll auf die Zustimmungshürden verzichtet werden, die bei Bürgerentscheiden über die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten gelten.

Kumulieren & Panaschieren

Die NRW-Piraten streben den Einsatz des Wahlsystems Kumulieren & Panaschieren bei Landtags- und Kommunalwahlen an. Bei Kommunalwahlen erhalten die Wähler so viele Stimmen wie der Gemeinderat Sitze hat. Bei Landtagswahlen haben die Bürger drei Stimmen, die sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können. Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Jedem Kandidaten können dabei bis zu drei Stimmen gegeben werden. Weiterhin soll es möglich sein, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte Listenkreuz bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind. Dabei kann der Wähler auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen. Diese erhalten dann keine Stimme. In den meisten anderen Bundesländern ist das Kumulieren & Panaschieren bei Kommunalwahlen bereits Realität. Es ermöglicht den Bürgern, ihrer Stimme mehr Gewicht zu verleihen. Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, das NRW sich dieser Praxis anschließt.

Wahlalter

Das Durchschnittsalter der Wahlberechtigten steigt. Dies führt dazu, dass diejenigen, die am längsten die Auswirkungen der politischen Entscheidungen zu tragen haben, in ihren politischen Verantwortungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die NRW-Piraten wollen die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Das Wahlalter bei Landtagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden. Politisch interessierte Jugendliche sind sich der Verantwortung, die mit einer Wahl verbunden ist, bewusst.

Ausländerwahlrecht

Die NRW-Piraten engagieren sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir streben an, dass das Bundesland NRW sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht.

Senkung der Legislaturperiode auf vier Jahre

Die NRW-Piraten treten für eine Senkung der Legislaturperiode auf vier Jahre ein. Durch die kürzere Wahlperiode wird den Bürgern eine häufigere Einflussnahme auf die Zusammensetzung des Landtages gewährleistet. Zudem ist die politische Arbeit der gewählten Parteien in einem Zeitraum von vier Jahren wesentlich leichter zu erfassen und somit deutlich transparenter.

Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wirken sich positiv auf eine aktive Teilnahme der Bürger am politischen Geschehen in ihrer Stadt aus. Die NRW-Piraten streben eine Änderung der Gemeindeordnung an, die die Erfolgschancen für Bürgerbegehren entscheidend verbessert und überflüssige Hürden abbaut.

Streichung der Themensausschlüsse

Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Streichung der Themenausschlüsse aus. Die Bürger müssen die wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Fragen mitentscheiden dürfen. Hierzu gehören Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind. Ebenso umfasst dies die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie Bürger- und Ratsbegehren über Abgaben und Gebühren.

Zwang zum Kostendeckungsvorschlag streichen

Bisher werden an Bürgerbegehren strengere Maßstäbe angelegt als an das Handeln der gewählten Vertreter im Rat. Die NRW-Piraten vertrauen den Bürgern auch in Finanzfragen und wollen den Zwang zum Kostendeckungsvorschlag streichen. Die Beteiligung der Wähler an der Ausgabenpolitik führt dazu, dass diese näher an den Präferenzen der Wähler ausgestaltet wird und dass eine geringere Verschuldung, eine effizientere Verwaltung und ein höherer Wohlstand erreicht werden können.

Sammlungsfristen für Unterschriften verlängern

Die Sammlung von Unterschriften sollte so lange gültig sein, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind. Räte können noch nicht umgesetzte Beschlüsse jederzeit wieder aufheben, daher ergeben auch Sammelfristen für die Bürger keinen Sinn. Direkte Demokratie profitiert von Verfahren, die auf lange Zeiträume angelegt sind. Diese bieten größere Chancen auf eine ausreichende Diskussion um die besten Ideen und fördern Meinungsbildungsprozesse.

Gegen Zustimmungsquoren

Die NRW-Piraten sprechen sich gegen ein Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden und für ein gestaffeltes Beteiligungsquorum aus. Eine niedrige Beteiligung liegt daran, dass es um eine einzige Sachfrage geht. Zur Teilnahme an der Abstimmung ist deshalb meist nur ein Bruchteil der an einer Wahl Teilnehmenden motiviert. Dies verringert aber nicht die Legitimation des Abstimmungsergebnisses. Bei einem Bürgerentscheid soll die gestellte Frage in dem Sinn entschieden sein, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern sich in Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern mindestens fünfzehn von hundert oder mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens zehn von hundert der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Bei Ratsbürgerentscheiden entscheidet allein die Mehrheit der abgebenden gültigen Stimmen.

Bürgerfreundliche Verfahren

Nur praktikable und bürgerfreundliche Verfahren liefern repräsentative Ergebnisse und sorgen für eine breite Akzeptanz der Abstimmungsergebnisse. Hierzu gehören ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten. Eine schriftliche Benachrichtigung der Bürger, eine ausreichende Anzahl von Abstimmungslokalen sowie die Möglichkeit zur Briefabstimmung sollen wieder Standards für lokale Abstimmungen in den Kommunen werden. Wahlen und Abstimmungen sind wichtige Bestandteile des Grundrechts der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt. Der Urnengang ist für viele Bürger ein wichtiges demokratisches Ritual, dass niemandem vorenthalten werden sollte. Andernfalls droht Bürgerentscheiden eine geringe öffentliche Aufmerksamkeit und damit eine niedrige Abstimmungsbeteiligung. In der Praxis zeigt sich oft, dass jemand ein Bürgerbegehren grundsätzlich unterstützen will, aber nur eine Unterschrift leisten und aus Datenschutzgründen keine weiteren persönlichen Angaben machen möchte. Die NRW-Piraten schlagen vor, die Regelung bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften zur Wahlzulassung auch bei Bürgerbegehren anzuwenden. Durch offizielle Formblätter werden die potentiellen Unterstützer nicht verunsichert.

Obligatorische Referenden

Die NRW-Piraten wollen obligatorische Referenden über die Gründung oder Schließung von gemeindlichen Eigenbetrieben, die Mitgliedschaft in Zweckverbänden oder den An- oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen in der Gemeindeordnung verankern. Obligatorische Bürgerentscheide schaffen Transparenz, Vertrauen und Mitentscheidungsmöglichkeiten in wichtigen kommunalpolitischen Fragen.

Streit- und Sachentscheidungskultur

Bürgerinitiativen, Politik und Verwaltung sollen unabhängig voneinander über Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beraten. Eine Ombudsperson kann den vereinzelt konfrontativen Umgang von Gemeinden mit Bürgerbegehren entschärfen, indem eine gemeinsame politische Streit- & Sachentscheidungskultur gefördert wird. Die Erfahrungen vorangegangener Bürgerbegehren können landesweit an andere Initiativen weitergegeben und erfolgreiche Begehren im Sinne einer "best practice"-Kultur dokumentiert werden.

Volksentscheid

Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide wirken sich positiv auf die Beteiligung der Bürger am politischen Geschehen in ihrem Bundesland aus. Seit 1950 haben die Bürger in NRW die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Volksbegehren und Volksentscheid in die Landespolitik einzubringen. Im Jahr 2002 ist die Möglichkeit zur Durchführung einer Volksinitiative hinzugekommen. Die Volksinitiative kann aktuell jedoch kaum politische Wirkung entfalten. Viele qualitativ hochwertige Volksentscheide scheitern an Formalitäten. Die NRW-Piraten streben eine Änderung der Landesgesetze an. Wir wollen die Erfolgschancen für basisdemokratische Abstimmungen entscheidend verbessern und überflüssige Hürden abbauen.

Verbesserungen bei Volksinitiativen

Die NRW-Piraten setzen sich für Verbesserungen bei Volksinitiativen ein. Es soll ausdrücklich erlaubt sein, Unterschriftenlisten der Initiatoren einer Volksinitiative an Interessenten zu verschicken, weiterzureichen oder im Internet zum Herunterladen bereitzustellen. Nicht nur von den Initiatoren benannte Berechtigte sollen Unterschriften sammeln dürfen. Die Volksinitiative soll zum Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens gemacht werden können. Aktuell sind hierzu in NRW erneut 3.000 Unterschriften zu sammeln und diese als Zulassungsantrag zum Volksbegehren einzureichen. Zudem plädieren wir dafür, die Unterschriftenhürde bei Volksinitiativen auf 30.000 Unterschriften zu senken. Die NRW-Piraten befürworten die Förderung der politischen Bildung junger Menschen. Volksinitiativen sollen daher auch für Jugendliche ab 16 Jahren geöffnet werden.

Zulassung von finanzwirksamen Volksbegehren

Die NRW-Piraten wollen finanzwirksame Volksbegehren zulassen. Die Bürger sollen sich im Rahmen eines Volksbegehrens an der Ausgabenpolitik beteiligen dürfen. Sie haben somit die Möglichkeit, ihr Lebensumfeld bedürfnisorientiert mitzugestalten. Bislang sind Volksentscheide, die ausdrücklich Steuern, Kreditaufnahmen oder den Haushalt zum Thema haben, von vornherein unzulässig. Die meisten politischen Entscheidungen haben finanzielle Auswirkungen, die indirekt den Haushalt beeinflussen. Die NRW-Piraten streben an, dass Ausgaben ab einer bestimmten Höhe verpflichtend per Volksabstimmung bestätigt werden müssen.

Unterschriftenhürden senken

Das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren stellt sicher, dass das Interesse an der Abstimmungsfrage ausreichend breit ist und der Aufwand eines Volksentscheids sich lohnt. Mit zunehmender Größe eines Bundeslandes verringert sich aber der Anteil der Betroffenen und Interessierten in der Regel erheblich. Daher wollen wir die Unterschriftenhürde für Volksbegehren auf zwei Prozent senken.

Freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren

Die NRW-Piraten wollen eine freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren ermöglichen. In NRW kann ein Volksbegehren nur in amtlichen Eintragungsstellen mit einer Unterschrift unterstützt werden. Die deutsche Kommunalebene in allen anderen Bundesländern und auch die Schweiz und Italien kennen ausschließlich die freie Unterschriftensammlung bei kommunalen Bürgerbegehren.

Die Sammelfrist verlängern

Die Sammelfrist für Volksbegehren ist in NRW mit nur acht Wochen sehr knapp bemessen. Die NRW-Piraten regen an, die Sammelfrist für Volksbegehren auf mindestens sechs Monate zu verlängern. So wird einer umfassenden öffentlichen Debatte über das betroffene politische Thema genügend Raum zu geben.

Abstimmungshürden abschaffen

Damit ein Volksentscheid in NRW gültig ist, muss die Mehrheit der Abstimmenden mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. Das sind fast zwei Millionen der gut 13 Millionen Stimmberechtigten. Die Beteiligung an Volksentscheiden ist meist niedriger als bei Wahlen. Daher sprechen sich die NRW-Piraten gegen eine Abstimmungshürde bei Volksentscheiden aus. Bei Wahlen geht es um eine Entscheidung über die Richtung der Gesamtpolitik in der nächsten Legislaturperiode, bei einem Volksentscheid lediglich um das "Ja" oder "Nein" zu einer einzigen Sachfrage. Zur Abstimmungsteilnahme ist daher meist nur ein Bruchteil der an einer Wahl Teilnehmenden motiviert. Bei Volksabstimmungen über verfassungsändernde Volksbegehren bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abstimmenden und einer Abstimmungsbeteiligung von mindestens 50 Prozent aller Stimmberechtigten. Mindestens 6,6 Millionen NRW-Bürger müssten also an einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung teilnehmen. Zum Vergleich: Die Beteiligung an der letzten Landtagswahl im Mai 2005 betrug 63 Prozent.

Obligatorische Volksabstimmungen zu Verfassungsänderungen

Eine Verfassung regelt die Grundlage des Zusammenlebens aller Bürger. Sie schreibt die demokratischen Rechte der Bürger fest. Deshalb sollen die Bürger bei Änderungen ihrer Bürgerrechte die letzte Entscheidung treffen dürfen. Daher treten die NRW-Piraten für die Einführung obligatorischer Volksabstimmungen zu Verfassungsänderungen ein. Obligatorische Volksabstimmungen eröffnen die Möglichkeit einen besonders sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurs zu führen, da sie nicht unbedingt einer ideologischen Richtung oder Partei zugeordnet werden.

E-Government

E-Government ist der Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechniken in behördlichen Zusammenhängen. Es bietet die Möglichkeit der Vereinfachung und Durchführung von Prozessen der Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb von Institutionen, zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen, zwischen Institutionen und einzelnen Bürger und zwischen Institutionen und privatwirtschaftlichen Unternehmen. Erst durch eine prozessorientierte Organisation gestaltet sich E-Government effizient. Der Datenschutz genießt dabei die höchste Priorität. Die NRW-Piraten regen an, Anwendungen zu entwickeln und den kommunalen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen. Nach dem Motto "effizient - sicher - vernetzt" sollen Wirtschaftlichkeitsprüfungen einzelner Systeme vorangetrieben werden.

Open-Source im öffentlichen Dienst

In ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW, in den kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise und der beiden Landschaftsverbände wie auch in Landesbehörden, werden jedes Jahr Kosten für Software-Lizenzen kommerzieller Hersteller fällig. Dies gilt sowohl für Serversysteme als auch für Clientsoftware. Der weitaus größte Teil betrifft Standard-Büro-Softwarepakete, Kommunikationssoftware und Betriebssysteme in Strukturen, die über die Jahre gewachsen sind. Aufgesetzt auf diese Software wurden in den Rechenzentren der öffentlichen Hand tausende Spezialanwendungen und Formularsysteme entwickelt. Open-Source-Anwendungssoftware und Betriebssysteme haben jedoch mittlerweile einen Stand erreicht, der in Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Aktualisierungsfrequenzen, Serviceoptionen sowie Betriebs- und Datensicherheit den kommerziellen Produkten in nichts nachsteht. Eine Migration der Verwaltungssoftware hin zu Open-Source-Anwendungen scheint auf den ersten Blick erstrebenswert, ist jedoch ihrerseits mit Kosten verbunden. Durch eine solche Migration kann andererseits eine Stimulation des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte erwartet werden. Die NRW-Piraten regen daher an, in einem Evaluationsprojekt Migrationsmöglichkeiten hin zu Open-Source-Lösungen im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit eingehend zu untersuchen. Gegebenfalls können so Einsparpotentiale ermittelt und die Abhängigkeit der öffentlichen Hand von Anbietern kommerzieller Software reduziert werden.

Digitale Behördengänge

Die Bürger sollen die Möglichkeit haben, Dienstleistungen des Staates auch über digitale Behördengänge in Anspruch zu nehmen. Entbürokratisierung und transparent dargestellte Verwaltungsprozesse müssen hierbei im Vordergrund stehen.

E-Democracy

Die Willens- und Meinungsbildung der Bürger soll durch E-Democracy gefördert werden. Online-Beteiligungsmöglichkeiten bieten neue Formen der direkten Demokratie. Transparenz, Sicherheit und offene Schnittstellen sollen die Eckpfeiler dieser Systeme sein.

Transparente Gremien und Politiker

Die NRW-Piraten streben an, dass allgemeine Informationen, Entscheidungen aller Gremien und Politiker sowie Protokolle und Videoaufzeichnungen möglichst aller Gremiensitzungen kurzfristig, dauerhaft und barrierefrei für jeden zur Einsicht bereit stehen. Des Weiteren soll die vollständige Umsetzung des Rechts auf Informationsfreiheit gewährleistet werden.

Beteiligung der Bürger

Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass sich die Landesregierung verpflichtet, die Bürger aktiv über ihre Beteiligungsmöglichkeiten aufzuklären. Außerdem ist Medienkompetenz fokussiert zu fördern. Hemmungen und Bedenken der Menschen gegenüber neuen Technologien sind ernst zu nehmen. E-Government-Systeme sind Ergänzungen zu den klassischen Verfahren, es dürfen keine Hürden entstehen, niemand darf ausgeschlossen werden.

Politische Einflussnahme im Internet

Die NRW-Piraten streben an, dass Online-Petitionen auf Landesebene möglich sind und in der Verfassung verankert werden. Das Parlament darf die Fragen der Bürger und die aufgezeigten Missstände nicht unbeachtet lassen. Erfolgreiche Petitionen sollen in einer Sitzung im Landtag behandelt werden. Zudem soll ein Vetorecht für legislative Beschlüsse des Landtags gelten. Die NRW-Piraten stehen für die Schaffung von Möglichkeiten der effektiven Einflussnahme auf politische Entscheidungen über das Internet. Alle Bürger sollen in den Diskurs und die parlamentarische Arbeit einbezogen werden.

Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass Konzepte und Systeme zur internetbasierten Stimmabgabe bei Wahlen und Referenden evaluiert werden. Notwendiges Merkmal einer solchen Anwendung muss der uneingeschränkte und transparente Diskurs sein. Die NRW-Piraten lehnen den Einsatz von Wahlmaschinen bei einer allgemeinen geheimen Wahl entschieden ab.