NRW:Arbeitskreis/Innenpolitik/Themensammlung/Beamtenrecht

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Leistungsgerechte Beurteilung von Beamten

Programmpunkt 2010

Das Beamtenrecht in NRW bedarf in vielerlei Hinsicht einer umfassenden Reform. Insbesondere ist hier das System der Beamtenbeurteilungen zu nennen. Im Bereich der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes herrscht sicher nicht selten eine große Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den beurteilten Leistungen. Dies führt zu großen Frustrationen und einer verständlichen Demotivation, welche nicht zuletzt auch die Bürger zu spüren bekommen.

Derzeit werden die Beamten überwiegend durch Vorgesetzte beurteilt, die den zu beurteilenden Beamten häufig gar nicht bei der Arbeit sehen, sondern nur aus der Aktenlage heraus entscheiden. Auch werden bereits formulierte, gute Beurteilungen vom nächst höheren Vorgesetzten, welcher den Beamten meist nicht einmal persönlich kennt, aufgrund der Haushaltslage wieder zurückgenommen. Eine Beförderung, welche Geld kostet, ist von einer guten Beurteilung abhängig. Nicht selten hängen gute Beurteilungen und damit die Beförderung nicht mit der tatsächlichen Leistung des Beamten zusammen. Vielmehr zählt, wie lange der Beamte schon auf die nächste Beförderung warten musste, selbst wenn jüngere Beamte eine wesentlich bessere Leistung vorweisen können. Das führt zu Frustration bei den verbleibenden, motivierten Beamten, da sie für ihre gute Leistung keine Anerkennung finden.

Daher setzen die NRW-Piraten sich für eine umfassende Reform des Beurteilungsprozesses ein. Wir streben eine Anlehnung an die aus der Privatwirtschaft bekannte 360-Grad-Beurteilung an. Der Vorgesetzte soll nicht allein über die Beurteilung eines Beamten entscheiden dürfen. Vielmehr sind auch Einschätzungen der Kollegen und Bürger mit in die Beurteilung einzubeziehen. Der Einfluss des nächst höheren Vorgesetzten auf die Beurteilung muss auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Vor allem muss endlich die Qualität und nicht, wie zurzeit, die Quantität der Leistung als Beurteilungskriterium wieder in den Vordergrund rücken.

  • Anmerkung Krella (Markus Wetzler): Das in den oberen beiden Abschnitten beschriebene ist m.E. nicht Polizeitypisch und sollte m. E. im jeweiligen Personalrat oder der Gewerkschaft geregelt werden. Hat nichts mit Innenpolitik zu tun. Und wenn doch, dann frage ich mich – warum? Und wie soll ein Bürger einen Polizisten beurteilen? Ist doch total praxisfern. Habe ich hier etwas misverstanden? Der komplette Punkt kann m. E. gestrichen werden.
    • Claus Palm: Es geht ja nicht nur um Polizisten, sondern um das Beamtenrecht ganz allgemein. Ich war an diesem Punkt nicht beteiligt, aber ich denke schon, dass das Innenpolitik ist (weiss ich aber nicht genau).


Anmerkung Joad (Marcus Najemnik): Dienst- und Tarifrecht liegt in der Zuständigkeit des Innenressorts. Laut OVG Münster muss in der dienstlichen Beurteilung ein vollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt werden, das heißt, dass der Beurteiler die für eine umfassende und sachgerechte Bewertung des Leistungs- und Befähigungsbildes erforderlichen Erkenntnis und Tatsachengrundlagen ausreichend ermittelt hat. Diese Kenntnisse müssten Informationen von solchem Umfang und von solcher Detailtiefe umfassen, dass ein plastisches und zutreffendes Bild von den Leistungen und Befähigungen des zu Beurteilenden gezeichnet werden kann. Das Verfahren zur Beurteilung wird in Beratungen zwischen den Personalvertretungen und den Behörden abgestimmt und bedarf der Mitbestimmung. Die aktuelle Fassung der Beurteilungsrichtlinien NRW findet sich unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=12449&ver=8&val=12449&sg=&menu=1&vd_back=N An dieser Stelle sollte der Dialog mit den Gewerkschaften im DBB und DGB gesucht werden um die Beurteilungsrichtlinien im Interesse der Mitarbeiter zu modernisieren.