NRW:Arbeitskreis/Bauen und Verkehr/FG Verkehr und Infrastruktur/ÖPNV

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

ÖPNV-Organisationsstruktur

Der ÖPNV hat eine Hauptaufgabe: Bürgerinnen und Bürger mobil zu machen. Bundes- und Landesgesetze stellen dies sicher.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bezieht sich auf das ganze öffentliche Nahverkehrsangebot auf den Straßen. Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) betrifft ausschließlich den Eisenbahnverkehr. Diese zwei Gesetze regeln größtenteils die unternehmerischen und wettbewerbsrechtlichen Aspekte für die Betreiber von Nahverkehrsangeboten auf Straße und Schiene.

Die politische Verantwortung und die Finanzierung des ÖPNV-Angebots werden durch das Regionalisierungsgesetz des Landes geregelt: das „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)“.


Verkehrsland NRW

Das Verkehrsland NRW ist organisatorisch in drei Kooperationsräume Kooperationsräume NRW.jpg
und neun Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsgemeinschaften aufgeteilt, die für die Tarifräume zuständig sind. Tarifräume NRW.jpg
Dort sind jeweils die Kommunen - also Städte und Kreise - dafür zuständig, den ÖPNV mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen zu planen und zu organisieren. Dazu gehören etwa das jeweilige Streckennetz und das Tarifsystem.


Verkehrsverbünde, Verkehrsgemeinschaften und Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Kooperationsraum Rheinland (B)
Kooperationsraum Rhein-Ruhr (A)
Kooperationsraum Westfalen-Lippe (C)