NRW:Arbeitsgruppe/Koordination Bergisches Land/Satzung

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§1 Mitgliedschaft

  1. Jede Crew, die ihren Aufgabenschwerpunkt im Raum Bergisches Land hat, kann und soll einen Abgesandten in die AG schicken. Dieser ist aufzunehmen und ist somit stimmberechtigtes Mitglied der AG. Ein längerfristiges Engagement in der AG ist gewünscht.
  2. Jeder Pirat, der seinen Aufgabenschwerpunkt im Raum Bergisches Land hat, kann Antrag auf die Mitgliedschaft in der AG stellen.
  3. Seine Mitgliedschaft in der AG verliert, wer mehr als drei Monate inaktiv ist. Dies gilt nicht für die Abgesandten der Crews.

§2 Entscheidungen

  1. Entscheidungen werden durch die absolute Mehrheit aller aufgenommenen Mitglieder der AG getroffen.
  2. Sein Stimmrecht verliert ein Mitglied, wenn es zwei Monate in Folge nicht an den Entscheidungsprozessen der AG teilgenommen hat. Dies gilt nicht für die Abgesandten der Crews.
  3. Die nach der Landessatzung NRW, die Crews betreffenden Entscheidungen werden durch die in der AG durch Abgesandte repräsentierte Crews entschieden, die ihre Entscheidung durch ihren Abgesandten mitteilen; jede Crew hat in diesen Angelegenheiten ein Vetorecht. Dies bedeutet: Äußert eine Crew durch ihren Abgesandten, dass sie eine Entscheidung nicht mittragen will, so ist die Entscheidung aufgehoben.
  4. Für Entscheidungen gemäß §2.3, die kurzfristig getroffen werden müssen - also Entscheidungen, für die ein Beschluss gefunden sein muss bevor jede in der AG repräsentierte Crew in einer Crew-Sitzung ihren Standpunkt festlegen kann - haben die Abgesandten der Crews das Vetorecht.

§3 Aufgabenbereiche

  1. Es gibt folgende Ressorts:
    1. Öffentlichkeitsarbeit
    2. Parteinahe Strukturen
    3. Technik
    4. Aktionen/Veranstaltungen
    5. Mitgliederbetreuung
    6. Interne Schnittstelle

Jedes der Ressorts wird durch wenigstens ein Mitglied betreut.

§4 Presse

  1. Die Pressearbeit gehört zum Ressort "Öffentlichkeitsarbeit".
  2. Die AG ist zuständig für die Pressearbeit im Raum Bergisches Land.
  3. Für die reibungsfreie Betreuung der Presse sind jeweils wenigstens zwei Mitglieder der AG zuständig.
  4. Die Betreuung von Presseanfragen erfolgt über den Request-Tracker der Landespartei.

§5 Stammtische

  1. Die Betreuung der Stammtische gehört zum Ressort "Parteinahe Strukturen"
  2. Die AG betreut aktiv die Stammtische im Bergischen Land.
  3. Die AG sorgt dafür, dass Stammtische regelmäßig, öffentlich stattfinden.