NRW:Arbeitsgruppe/Events/Struktur
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Organisation Struktur:
- Die Mitglieder der AG sprechen sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine formelle Unterteilung in Untergruppen o.ä. feste Strukturen aus. Teams bilden sich dann, wenn es sinnvoll ist.
- Jeder kann Mitglied der AG werden, solange es keine begründete, nachvollziehbare Gegenrede der bestehenden Mitglieder gibt. Vor Aufnahme sollte das potenzielle Mitglied bei zwei Sitzungen anwesend gewesen sein.
- Die Mitglieder der AG (mit Datenschutzbelehrung) haben Zugriff auf den Request Tracker und verpflichten sich, datenschutzrelevante Inhalte vertraulich zu behandeln. Andere Inhalte werden auf der öffentlichen Liste und/oder im Mumble diskutiert. Jedes Mitglied verpflichtet sich, dies regelmäßig für sich und Andere zu prüfen.
Entscheidungsmodell
- Die AG ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder bei einem AG-Treffen anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Zu einem außerordentlichen AG-Treffen muss mindestens 24 Stunden vorher über die Mailingliste und die Wikiseite der AG eingeladen werden. Zu den regulären AG-Treffen wird nicht gesondert geladen.
- Umlaufbeschlüsse sind in Ausnahmefällen möglich. Auf einen Umlaufbeschluss wird auf der Mailingliste der AG Events NRW hingewiesen. Die Abstimmung muss mindestens 48 Stunden laufen.
- Ein Mitglied, das einen Monat lang weder an AG-Treffen teilnimmt, noch in anderer Form mitarbeitet oder nicht entschuldigt ist, verliert seinen Status als AG-Mitglied.
(Stand 10.02.2015)