NRW:Arbeitsgruppe/Events/Struktur

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NRW AG Events

Selbstverständnis

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Die AG Events NRW betreut die Organisation/Planung sowie Durchführung von Veranstaltungen innerhalb des Landesverbandes NRW. Sie versteht sich somit als Dienstleister gegenüber den lokalen Piraten und ist in beratender Funktion gegenüber dem Landesvorstands tätig.
Die AG settz sich zum Ziel, mit gebündeltem Wissen und gesammelten Erfahrungen die Organisation vor Veranstaltungen zu optimieren und die Entscheidungsprozesse der Landesvorstandes unterstützend zu begleiten.

Die AG Events ist keine politische AG.
Die hier aufgeführten Texte, Informationen, Meinungen, Medien und Konzeptentwürfe stellen keine offizielle Aussage der Piratenpartei-Deutschland dar.

Organisation Struktur:

  • Die Mitglieder der AG sprechen sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine formelle Unterteilung in Untergruppen o.ä. feste Strukturen aus. Teams bilden sich dann, wenn es sinnvoll ist.
  • Jeder kann Mitglied der AG werden, solange es keine begründete, nachvollziehbare Gegenrede der bestehenden Mitglieder gibt. Vor Aufnahme sollte das potenzielle Mitglied bei zwei Sitzungen anwesend gewesen sein.
  • Die Mitglieder der AG (mit Datenschutzbelehrung) haben Zugriff auf den Request Tracker und verpflichten sich, datenschutzrelevante Inhalte vertraulich zu behandeln. Andere Inhalte werden auf der öffentlichen Liste und/oder im Mumble diskutiert. Jedes Mitglied verpflichtet sich, dies regelmäßig für sich und Andere zu prüfen.

Entscheidungsmodell

  • Die AG ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder bei einem AG-Treffen anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  • Zu einem außerordentlichen AG-Treffen muss mindestens 24 Stunden vorher über die Mailingliste und die Wikiseite der AG eingeladen werden. Zu den regulären AG-Treffen wird nicht gesondert geladen.
  • Umlaufbeschlüsse sind in Ausnahmefällen möglich. Auf einen Umlaufbeschluss wird auf der Mailingliste der AG Events NRW hingewiesen. Die Abstimmung muss mindestens 48 Stunden laufen.
  • Ein Mitglied, das einen Monat lang weder an AG-Treffen teilnimmt, noch in anderer Form mitarbeitet oder nicht entschuldigt ist, verliert seinen Status als AG-Mitglied.

(Stand 10.02.2015)