NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Finanzierung der Kinderbetreuung in NRW

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Kleine Anfrage

Finanzierung der Kinderbetreuung in NRW

Die von den Kommunen erhobenen Beiträge zur Finanzierung der Kindergärten und Kindertagesstätten reichen für eine adäquate Betreuung der Kinder oftmals nicht aus. So sammeln die entsprechenden Einrichtungen in der Regel fixe einkommensunabhängige Bargeldsummen ein, die pro Kindergartenjahr teilweise im nicht unerheblichen dreistelligen Bereich liegen können. Dies ist insofern problematisch, da gerade einkommensschwächere Familien diese Beträge nur schwer aufbringen können, ihre Kinder aber der Gefahr der sozialen Ausgrenzung unterliegen, wenn diese Summen nicht bezahlt werden. Erfahrungsgemäß bleiben die entsprechenden Einrichtungen übrigens einen Kostennachweis schuldig.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Kindergärten und Kindertagesstätten zusätzlich zum monatlichen Beitrag für die Betreuung regelmäßig fixe Bargeldsummen in nicht unerheblicher Summe einsammeln?

2. Hält die Landesregierung unter diesem Gesichtspunkt die Finanzierung dieser Einrichtungen in NRW für ausreichend?

3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Finanzierungslage dieser Einrichtungen adäquat zu gestalten?

4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die gesellschaftliche Teilhabe gerade auch von Kindern einkommensschwächerer Familien in diesem Zusammenhang sicherzustellen?

Robert Stein

Anfrage in der Landtags-Datenbank (PDF) [1]

Antwort der Landesregierung: [2]