NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Ausbildungsordnung Grundschule

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Kleine Anfrage

Ausbildungsordnung Grundschule

Im Gesetz zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) wird in §1 Abs. 3 geregelt wie bei einem Anmeldeüberhang zu verfahren ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Kommen bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule für das Schuljahr 2012/2013 ausschließlich die unter §1 Abs. 3 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) genannten fünf Kriterien zum Tragen?

2. Wenn andere Kriterien zum Tragen kommen, welche sind das?

3. Falls andere Kriterien zutreffen, wo sind eben diese Kriterien geregelt?


Monika Pieper

Link zur Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]