NRW:Aachen/2007-12-20 - Pressemitteilung Straßennutzung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-mail-reply-all.svg Diese Pressemitteilung wurde bereits versendet. Editieren im Wiki bringt also nichts mehr. Nachbearbeitungen oder Auflistungen von Leuten, die unsere PM genutzt haben, sind sehr erwünscht.
Pressemitteilung
Thema: Straßennutzung
Ersteller: ?
Status: versendet
Verantwortlicher Redakteur: ?
geprüft durch diese Lektoren: ?
Gliederung: Landesverband Nordrhein-Westfalen > Aachen
verschickt am 20.12.2007


Pressemitteilung der Aachener Piraten zur Änderung der Straßenverordnung der Stadt Aachen

Am 12.12.2007 beschloss der Rat der Stadt Aachen eine Änderung der bestehenden Straßenverordnung. Die Änderung soll dazu dienen "bestehende Missstände zu beheben". Die Aachener Piraten halten diese Änderung für eine weitgefasste Einschränkung der persönlichen Freiheit in der Öffentlichkeit.

Übersicht der Änderungen

Zusätzlich zum Betteln mit Kindern und Betteln durch aggressive Verhaltensweisen ist nun auch das Betteln mit Tieren, sowie organisiertes und kommerzielles Betteln verboten. Neu auf der Verbotsliste steht Alkoholkonsum, wenn es hierdurch zu aggressiven oder in sonstiger Weise gefährdenden Verhaltensweisen kommt. Auch die Teilnahme an nicht genehmigten Ansammlung von drei oder mehr Personen von denen Störungen ausgehen ist nun verboten.

Kritik

Wir Aachener Piraten halten die Änderungen für einen Eingriff in unsere persönlichen Freiheiten. Diese können durch die sehr allgemein gehaltenen Formulierungen der Straßenverordnung im Zweifelsfalle unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden. Insbesondere stört uns die umfassende Definition von "unerwünschtem" Verhalten, so dass hier eine große Rechtsunsicherheit entsteht und es in der Praxis auf das (Vor-)Urteil des zuständigen "Aufpassers" ankommen wird. Objektivität ist hier nicht gewährleistet.

Durch Beschränkungen für sog. nicht genehmigten Ansammlungen kann in Zukunft fast jede Ansammlung von Personen in Aachen nach Belieben mit repressiven Maßnahmen bedacht werden. Als konkretes Beispiel kann eine spontane Feier in der oberen Pontstraße oder die öfters stattfinden Junggesellenabschiede genannt werden. Auch die beliebte Shuttle-Party dürfte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Die Formulierung der Benutzungsbeschränkung für Spiel- und Sportgeräte kommt einem faktischen Verbot gleich: schließlich kann nie ausgeschlossen werden, dass nicht doch Jemand (und sei man es selbst) oder Etwas zu Schaden kommt. Theoretisch ist hiermit auch das Radfahren in Aachen verboten, da ein Rennrad oder Mountainbike ein Sportgerät ist und somit unter die Auflagen fällt. Hier wäre tatsächlich eine Änderung und nicht nur eine reine Umformulierung nötig gewesen.

Abschließend möchten wir anmerken, dass wir dem Gesetzgeber keine böse Absicht unterstellen. Die Rechtsunsicherheit der Straßenverordung scheint uns jedoch ein fachlicher Fehler zu sein. Zusätzlich bezweifeln wir die Notwendigkeit einer Verschärfung der Straßenverordnung.

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der Piraten.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:

Landespressestelle Nordrhein-Westfalen
Rainer Klute
Körner Grund 24
44143 Dortmund

Telefon: 0231 / 5349422
Mobil: 0172 / 2324824
E-Mail: presse@piratenpartei-nrw.de


Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)

verlinkt bei Jens Ferner