NRW:2013-01-30 - Protokoll KMV Bochum TO

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1. Begrüßung

2. Wahl des Versammlungsleiters

3. Wahl der übrigen Versammlungsämter

4. Satzungsänderungsanträge

5. Bericht des Vorstandes

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Entlastung des Vorstandes

8. Vorstellung der Kandidaten

9. Wahl des 1. Vorsitzenden

10. Vorstellung der Kandidaten

11. Wahl des 2. Vorsitzenden

12. Vorstellung der Kandidaten

13. Wahl des Schatzmeisters

14. Vorstellung der Kandidaten

15. Wahl des Verwaltungspiraten

16. Vorstellung der Kandidaten

17. Wahl des/der Beisitzer

18. Wahl des Ombudspiraten

19. Wahl der Kassenprüfer für das Jahr 2013

20. Anträge

21. Anträge an die Mitgliederversammlung & Positionspapiere

A01 - Schiedsgericht

Antragsteller

Antrag: Hiermit beantrage ich also die Wahl eines Schiedsgerichtes für den Kreisverband Bochum nach Vorlage der Bundessatzung.

Begründung:

In der KVS vom 11.02.12 hat die Versammlung einstimmig beschlossen den §9 Kreisschiedsgericht in die Kreissatzung mit einzubeziehen. Weiter wurde in der dazu geführten Diskussion deutlich, dass §9 auch dementsprechend umgesetzt werden solle. Die Basis der Aufstellung und Ablauf eines solchen Schiedsgerichtes ergibt sich aus der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland; Abs. C Schiedsgericht §1-§19 https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung

Wie schon in der Diskussion zur Einführung zu §9 Kreisschiedsgericht mehrfach angesprochen und gewünscht wurde, soll der Antrag dazu dienen nun ein Kreisschiedsgericht zu wählen. Die Grundlage dafür bietet uns die Bundessatzung. Die Einführung eines solchen, sollte in erster Linie als eine weitere eventuelle Sicherheit gesehen werden und nicht als ein Anlaufpunkt für jede kleinste Streitigkeit und/oder das die Notwendigkeit ein tritt sie überhaupt einberufen zu muss. Dazu kommt noch, bei weit über 100 Mitgliedern sollte es keine größeren Probleme bereiten 5 Leute in ein Amt zu wählen, was nie zum Einsatz gebracht werden muss. Ein dafür, was mehrfach angesprochen wurde ist, wenn etwas im Kreisverband vor fällt, kann man es auch erst mal dort versuchen zu regeln und muss nicht gleich dem Landesverband auf die Füße treten. Das Hauptgegenargument war (größten teils vom Vorstand), man sähe keine Notwendigkeit in der Aufstellung eines Kreisschiedsgerichtes. Da hätte man sich nicht enthalten sollen bei der Abstimmung sondern gleich dagegen und das hatte keiner auf der KV.


Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



A02 - Mailingliste

Antragsteller
  • Vorstand KV Bochum

Antrag: Die Mailingliste der Piraten in Bochum dient der Kommunikation der Bochumer Piraten untereinander. Sie dient nicht als Werbe-Verteiler für Initiativen. Personen die dies mehrfach missachten wird vorrübergehend das direkte Schreibrecht entzogen. Die Moderatoren der Mailingliste werden beauftragt Werbemails zurückzuweisen und die sonstigen Mails durchzuschalten. Eine solche Moderation gilt zunächst für 14 Tage. Mit jedem weiteren Vorfall verdoppelt sich die Zeitspanne. Ein Entzug der direkten Schreibrechte erfordert einen Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit.

Begründung: Einige Wenige blockieren die Kommunikationsinfrastruktur der Piratenpartei Bochum durch gezielte Werbung für Ihre Initiativen (Bürgerbegehren Musikzentrum / BÄH-Bürger). Es werden immer wieder meist selbstverfasste Artikel gepostet um für die Initiativen zu werben. Da auf nahezu jede dieser Mails das Feedback, dass diese unerwünscht sind ignoriert wird fühlen sich viele Bochumer Piraten derart provoziert, dass hier ein massives Mailaufkommen auf dem Verteiler allein darüber entsteht, dass diese Mails unerwünscht sind. Diese Diskussionen führen zu Abmeldungen vom Mailverteiler, frustrieren Mitpiraten und kosten sehr viel nutzlose Zeit. Ziel der Maßnahme ist es die Kommunikationsinfrastruktur nutzbar zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass ein Missbrauch der Mailingliste unterbunden wird.

Anmerkung: Der Antrag wurde von Andre an den Vorstand gestellt. Der Vorstand hat beschlossen, dass dieser Antrag auf einer KMV abgestimmt werden soll.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



WP01 - Streaming von Ratssitzungen

Antragsteller

Bochum NRW

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Streaming von Ratssitzungen

Die Piratenpartei Bochum setzt sich dafür ein, dass die öffentlichen Sitzungen des Rats und seiner Ausschüsse von interessierten Bürgern nicht nur vor Ort, sondern auch über das Internet und insbesondere zeitversetzt angesehen werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu politischer Barrierefreiheit. Dafür soll ein Video-Stream direkt aus den Sitzungen heraus angeboten werden. Eine Aufzeichnung aller Streams soll in einer Mediathek später abrufbar sein und dauerhaft vorgehalten werden.

Begründung: Begründung: Transparente Politik muss barrierearme Politik sein. Streaming und eine Mediathek sind eine gute Möglichkeit, viele Bürger an der kommunalen Politik teilhaben zu lassen. Gerade berufstätige und/oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Mitbürger haben meistens keine Gelegenheiten die Ratssitzungen, in denen über für sie wichtige Kommunalthemen verhandelt und beraten wird, zu verfolgen.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



WP02 - Ratsinformationssystem

Antragsteller

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Ratsinformationssystem

Das von der Stadt Bochum betriebene Ratsinformationssystem bietet eine Vielzahl von Informationen an. Das momentane System ist sehr unübersichtlich. Der Weg, den eine Entscheidung nimmt, ist nur mit hohem Aufwand nachvollziehbar, viele Informationen sind schwer auffindbar. Deshalb fordert die Piratenpartei Bochum, dass das Ratsinformationssystem neu aufgesetzt wird.

Sämtliche Informationen müssen nicht nur über Protokolle, eine Liste der Papiere, geordnet nach Sitzung, und eine Suchfunktion auffindbar sein, wie dies bisher der Fall ist, sondern auch über eine umfangreiche thematische Sortierung. Künftig soll das Ratsinformationssystem neben den Unterlagen des Rats auch die der Aufsichtsräte und Vorstände jener Gesellschaften, die alleinig oder überwiegend der Stadt gehören, beinhalten.

Auch die Vorgeschichte einer jeden Entscheidung muss transparent sichtbar gemacht werden, beispielsweise in Form einer Chronik-Ansicht von der aus alle in einem Zusammenhang entstandenen Papiere aufgelistet werden. Wir fordern, dass das Ratsinformationssystem zu einem Open-Data-Portal ausgebaut wird. Dabei soll möglichst freie Software eingesetzt werden. Denkbar ist die Anpassung eines bereits erprobten Programms zur Inhaltsverwaltung (Content-Management-System) an die besonderen Bedürfnisse eines Ratsinformationssystems.

Das Ratsinformationssystem muss den Besuchern die Möglichkeit zur Rückmeldung bieten, beispielsweise in Form einer Kommentarfunktion. Hierzu ist eine Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstrebenswert. Alle Informationen müssen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden und sollen unabhängig von der verwendeten Software benutzbar sein.

Begründung:

Open Data ein Kernthema der Piratenpartei

Wer das Ratsinformationssystem schon einmal besucht hat, wird festgestellt haben, dass (fast) alles da ist, es jedoch oft sehr schwer zu finden ist. Kürzlich entstandene Protokolle von Sitzungen sind zwar sehr leicht auffindbar, sie sind jedoch aufgrund ihrer inhaltlichen Mängel oft kaum zu gebrauchen. Sie enthalten Äußerungen, die sich nicht explizit zuordnen lassen.

Wer versucht, eine bestimmte Entscheidung nachzuvollziehen, dem werden Felsbrocken in den Weg gelegt. Die Protokolle enthalten das, was behandelt wurde, jedoch bedarf es einem ausführlichen Gebrauch der mangelhaften Suchfunktion, um Dokumente zu einem bestimmten Thema zusammenzusuchen. Das dauert lange und bringt wenig bis gar nichts, wenn man nicht die entscheidenden Stichwörter kennt.

Wir fordern sowohl im Bundes-Grundsatzprogramm als auch im NRW-Wahlprogramm die Förderung freier Software. Dieses Anliegen kann man am Beispiel Ratsinformationssystem auf kommunale Ebene herunterbrechen. Freie Software ist nicht mit Lizenzgebühren verbunden und ein wichtiger Punkt für eine Stadt mit angespannter Finanzlage. Wir brauchen Open Data für Bochum, so kann unsere Stadt ein Vorbild für andere sein.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ01 - Schiedsgericht

Antragsteller

Antrag: Der Kreisparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen, falls er sich zuvor für die Wahl eines Schiedsgerichts entschieden hat:

ALT: § 2 Organe des Kreisverbands Organe sind die Gründungsversammlung, der Kreisparteitag und der Vorstand.

NEU: § 2 Organe des Kreisverbands Organe sind die Gründungsversammlung, der Kreisparteitag, der Vorstand und das Schiedsgericht.

Begründung: Die Einrichtung eines Schiedsgerichts ist nur sinnvoll, wenn es auch in die Satzung aufgenommen wird.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ02 - Umsetzung des Positionspapiers zu Diskriminierung

Antragsteller

Antrag: Der Kreisparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:

NEU: §1b (5) Mitglied werden kann nicht, wer durch massives diskriminierendes Verhalten aufgefallen ist. Als diskriminierendes Verhalten ist unter anderem Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Ableis­mus und Trans­pho­bie zu verstehen.

Begründung: Dieser Antrag fußt auf der bereits als Positionspapier verabschiedeten Unververeinbarkeitserklärung. Ich habe von dem damaligen Kreisparteitag für mich als Auftrag mitgenommen, einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag zu erarbeiten.


Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



A03 - Begriffsdefinitionen

Antragsteller

Antrag:

Begriffsdefinitionen

Diese Begriffsdefinitionen dienen zur Auslegung der unterzeichneten und als Positionspapier angenommen Pirantifa-Unvereinbarkeitserklärung. Außerdem sollen sie dem Vorstand als Arbeitsgrundlage zur Anwendung von §1b (5) der Satzung dienen.

Rassismus ist jede Ausgrenzung oder Benachteiligung eines Menschen aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit.

Sexismus ist jede Ausgrenzung oder Benachteiligung einer Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts. Dies umfasst auch die Zuweisung vorurteilsbehafteter Geschlechterrollen.

Homophobie ist jede Ausgrenzung oder Benachteiligung eines Menschen aufgrund seiner Homosexualität.

Ableismus ist jede Ausgrenzung oder Benachteiligung eines Menschen aufgrund einer Behinderung.

Transphobie ist jede Ausgrenzung oder Benachteiligung einer Person aufgrund des Wechsels, oder des Wunsches nach einem solchen, des sozialen und/oder biologischen Geschlechts.

Mit Person ist immer eine natürliche Person gemeint.

Begründung: Als die Unvereinbarkeitserklärung vom Kreisparteitag behandelt wurde kritisiert, dass die Begrifflichkeiten nicht klar definiert waren. Dieses Problem soll mit diesem Positionspapier behoben werden.


Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ03 - Mehr Kreisparteitage pro Jahr

Antragsteller

Antrag: Der Kreisparteitag möge eines dieser folgenden substitutiven Satzungsänderungsmodule beschließen:

Modul A: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens zwei Mal im Jahr.

Modul B: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens zwei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens zwei Wochen.

Modul C: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens zwei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens vier Wochen.

Modul D: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens zwei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens sechs Wochen.

Modul E: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens zwei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens acht Wochen.

Modul F: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens zwei Mal im Jahr, mindestens je einmal im kalendarischen Frühling und Herbst.

Modul G: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens drei Mal im Jahr.

Modul H: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens drei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens zwei Wochen.

Modul I: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens drei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens vier Wochen.

Modul J: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens drei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens sechs Wochen.

Modul K: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagtmindestens drei Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens acht Wochen.

Modul L: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens drei Mal im Jahr, mindestens je einmal im kalendarischen Frühling und Herbst.

Modul M: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens vier Mal im Jahr.

Modul N: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens vier Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens zwei Wochen.

Modul O: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens vier Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens vier Wochen.

Modul P: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens vier Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens sechs Wochen.

Modul Q: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens vier Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens acht Wochen.

Modul R: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: DerKreisparteitag tagt mindestens sechs Mal im Jahr.

Modul S; Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens sechs Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens zwei Wochen.

Modul T: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens sechs Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens vier Wochen.

Modul U: Der erste Satz in §3 (2) wird gestrichen und durch folgenden Ersetzt: Der Kreisparteitag tagt mindestens sechs Mal im Jahr mit einem Abstand von mindestens sechs Wochen.


Begründung:

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ04 - Ständige Mitgliederversammlung des KPT I

Antragsteller

Antrag: Der Kreisparteitag möge beschließen, die Satzung wie folgt zu erweitern:

In § 3 der Satzung soll folgendes eingefügt werden:

  • (8)*Das Stimmrecht ist nicht delegierbar.
  • (9)*Der Kreisparteitag tagt daneben im Internet als Ständiger

Kreisparteitag.

  • (10)*Der Ständige Kreisparteitag kann für den Kreisverband verbindliche

Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen sowie organisatorische Entscheidungen treffen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien, die Entlastung des Vorstands, geheime Abstimmungen und Personenwahlen sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben.

  • (11)*Der Kreisparteitag beschließt die Geschäftsordnung des Ständigen

Kreisparteitags, in der auch die Konstituierung des Ständigen Kreisparteitags geregelt ist.

Begründung:

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ05 - Ständige Mitgliederversammlung des KPT II

Antragsteller

Antrag:

Der Kreisparteitag möge beschließen, den §4 der Satzung um folgenden Text zu erweitern, das Modul X soll getrennt abgestimmt werden, die Nummerierung ändert sich entsprechend:

(9) Der Vorstand hat folgende Rechte, in den Ständigen Kreisparteitag einzugreifen:

a, Der Vorstand kann, wenn zwingende zeitkritische juristische Gründe gegen die weitere Benutzung der Plattform sprechen, den Ständigen Kreisparteitag aussetzen.


I, Dies ist der Fall, wenn die Plattform den Anforderungen gemäß der Geschäftsordnung offensichtlich nicht mehr genügt, die Aufsichtsbehörde gemäß § 38 (5) BDSG Maßnahmen, die über ein Zwangsgeld hinausgehen, ergreift oder ein ordentliches oder ein Schiedgericht der Piratenpartei die Nutzung untersagt oder ausgesetzt hat.


II, Die Aussetzung des Ständigen Kreisparteitags ist ausführlich schriftlich zu begründen und unmittelbar über die Infoliste bekannt zu geben.


III, Eine Aussetzung hat die fristgerechte Einberufung eines Kreisparteitags zur Folge.


b, Der Vorstand hat ein Vetorecht gegen die Veröffentlichung von Stellungnahmen.


I, Dieses Recht kann nur einstimmig und innerhalb von 24 Stunden nach Beschluss der Veröffentlichung durch den Ständigen Kreisparteitag erfolgen.


II, Die Einstimmigkeit des Vetos ist auch dann gegeben, wenn ein Mitglied des Vorstands nicht abstimmt, sofern es seine Unfähigkeit zur Beteiligung vor Beginn der Abstimmung der Stellungnahme über die Infoliste bekannt gegeben hat.


III, Das Veto ist unverzüglich über die Infoliste bekannt zu geben.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ06 - Ständige Mitgliederversammlung des KPT III

Antragsteller

Antrag: Der Kreisparteitag möge beschließen, den §4 der Satzung um folgenden Text zu erweitern, das Modul X soll getrennt abgestimmt werden, die Nummerierung ändert sich entsprechend:

(9) Der Vorstand hat folgende Rechte, in den Ständigen Kreisparteitag einzugreifen:

a, Der Vorstand kann, wenn zwingende zeitkritische juristische Gründe gegen die weitere Benutzung der Plattform sprechen, den Ständigen Kreisparteitag aussetzen.


I, Dies ist der Fall, wenn die Aufsichtsbehörde gemäß § 38 (5) BDSG Maßnahmen, die über ein Zwangsgeld hinausgehen, ergreift oder ein ordentliches oder ein Schiedgericht der Piratenpartei die Nutzung untersagt oder ausgesetzt hat.


II, Die Aussetzung des Ständigen Kreisparteitags ist ausführlich schriftlich zu begründen und unmittelbar über die Infoliste bekannt zu geben.


III, Eine Aussetzung hat die fristgerechte Einberufung eines Kreisparteitags zur Folge.


--- Modul X Anfang --- b, Der Vorstand hat ein Vetorecht gegen die Veröffentlichung von Stellungnahmen.


I, Dieses Recht kann nur einstimmig und innerhalb von 24 Stunden nach Beschluss der Veröffentlichung durch den Ständigen Kreisparteitag erfolgen. II, Die Einstimmigkeit des Vetos ist auch dann gegeben, wenn ein Mitglied des Vorstands nicht abstimmt, sofern es seine Unfähigkeit zur Beteiligung vor Beginn der Abstimmung der Stellungnahme über die Infoliste bekannt gegeben hat.


III, Das Veto ist unverzüglich über die Infoliste bekannt zu geben.



Modul X Ende ----


Begründung:

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



A04 - Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung

Antragsteller

Antrag:

Die Versammlung möge beschließen:

Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung

§ 1 Konstituierung (1) Die Konstituierung erfolgt durch Beschluss des Kreisparteitags. (2) Der Ständige Kreisparteitag nimmt seine Arbeit so schnell wie möglich auf.

§ 2 Plattform (1) Die Plattform wird von dem Kreisparteitag oder dem Ständigen Kreisparteitag festgelegt.

§ 3 Anforderungen an die Plattform (1) Die verwendete Plattform muss, nach dem Stand der Technik, ausreichend manipulationssicher sein. (2) Der Datenschutz muss sichergestellt sein. (3) Die Teilnahme an Abstimmungen muss mit geringem Aufwand und mit gewöhnlicher Hard- und Software möglich sein. (4) Die Plattform muss von einem einzelnen Vorstandsmitglied oder Beauftragtem betreut werden können. (5) Sie muss einfach und intuitiv zu bedienen sein, damit in dieser Hinsicht keine Barriere zur Teilnahme besteht.

§ 4 Akkreditierung (1) Die Akkreditierung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstands. (2) Dieses Vorstandsmitglied stellt nach erfolgreicher Verifizierung der Personalien des Mitglieds die Freischaltung eines bereits auf der Plattform vorhandenen Benutzerkontos sicher. Falls es die Plattform nicht zulassen sollte, sich als Nutzer selber zu registrieren, sorgt er für die Einrichtung eines Benutzerkontos. (3) Dieses Vorstandsmitglied prüft in den ersten 3 Januarwochen die Stimmberechtigung jedes Akkreditierten. Liegt die Stimmberechtigung nicht mehr vor, so stellt er sicher, dass die Deakkreditierung des Benutzerkontos erfolgt. (4) Endet die Mitgliedschaft eines Akkreditierten während des Kalenderjahres oder wechselt dieser den Verband, so stellt dieses Vorstandsmitglied sicher, dass die Deakkreditierung des Mitglieds auf der Plattform erfolgt.

§ 5 Versammlungsleitung, Administration (1) Der Versammlungsleiter wird von der Versammlung gewählt. (2) Die Administration der Plattform obliegt dem Versammlungsleiter und dem Vorstand. (3) Der Versammlungsleiter kann einen Beauftragten benennen, der ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützt. (4) Dem Beauftragten ist ebenfalls administrativer Zugriff auf die Plattform zu erteilen, wobei er die gleichen Rechte wie der Versammlungsleiter erhält.

§ 6 Abstimmungen (1) Jedes akkreditierte Mitglied kann auf der Plattform jederzeit einen Antrag zur Abstimmung stellen. (2) Die Abstimmung beginnt unmittelbar nach Einstellung des Antrags auf der Plattform. (3) Alle akkreditierten Mitglieder sind nach erfolgter Einreichung eines Antrags über dessen Inhalt und den kalendarischen Beginn der Abstimmung zu informieren. Sofern keine abweichende Reglung getroffen wird, erfolgt diese Information über eine nicht verschlüsselte E-Mail. (4) Nicht akkreditierte Mitglieder haben das Recht, der Versammlungsleitung Anträge zukommen zu lassen. Diese ist für die unverzügliche Einbringung in die Plattform zuständig. Die Anträge sind entsprechend zu kennzeichnen und auf Wunsch des Antragstellers zu anonymisieren oder pseudonymisieren. (5) Die Stimmabgabe ist auf eine Frist von drei bis maximal vierzehn Kalendertagen beschränkt. Die Länge der Frist setzt der Versammlungsleiter oder 2 Mitglieder des Vorstandes fest. (6) Die Stimmabgabe für Stellungnahmen ist auf maximal 48 Stunden beschränkt. (7)a Das Quorum liegt bei einer Teilnahme von 10 Teilnehmern der akkreditierten Mitglieder. Abweichend liegt das Quorum für Abstimmungen über Stellungnahmen bei 5 Teilnahmern. (7)b Das Quorum liegt bei einer Teilnahme von 5 Teilnehmern der akkreditierten Mitglieder. Abweichend existiert kein Quorum bei Abstimmungen über Stellungnahmen. (7)c Es existiert kein Teilnahmequorum. (8) Diese Geschäftsordnung kann nicht von dem Ständigen Parteitag geändert werden.

§ 7 Protokoll (1) Die Erstellung von Protokollen obliegt dem Versammlungsleiter. (2) Die Protokollierung erfolgt in Form eines Ergebnisprotokolls. (3) Die Ergebnisse von Abstimmungen werden im öffentlichen Protokoll anonymisiert. (4) Die Veröffentlichung des Ergebnisprotokolls erfolgt alle drei Monate, wobei es nur abgeschlossene Vorgänge enthält. (5) Zusätzlich wird ein Verlaufsprotokoll angefertigt. Dieses enthält neben Ergebnissen auch, in anonymisierter Form, die Kommentare zu den Anträgen. (6) Die Zeitpunkte von Akkreditierungen und Deakkreditierungen werden im Verlaufsprotokoll erfasst.

§ 8 Datenschutz (1) Jedes akkreditierte Mitglied kann frei ein Pseudonym wählen, unter dem er kommentieren und abstimmen möchte. Jedes Pseudonym darf nur von einer Person verwendet werden. Das Pseudonym kann jederzeit gewechselt werden. (2) Die Informationen darüber, wer wie abgestimmt hat sind spätestens eine Woche nach Beendigung des Zeitraums, in dem eine Anfechtung vor einem Schiedsgericht möglich ist, zu löschen, es sei denn, dass eine Anfechtung erfolgt ist. Der Anfechter ist in diesem Fall in der Plicht, die Versammlungsleitung rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen.


Begründung: Es ist eine funktionierende Instanz vorhanden, die bereits erprobt wurde.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ07 - Pressepirat

Antragsteller

Antrag: Die KMV möge beschließen die Satzung an geeigneter Stelle um folgenden Punkt zu erweitern:

Pressepirat

(1) Der Pressepirat wird durch den Vorstand beauftragt. Hierzu hat der Vorstand eine Ausschreibung durchzuführen, auf die sich alle Piraten des KV Bochums bewerben können. Die Beauftragung wird längstens für ein Jahr ausgesprochen und muss danach erneut ausgeschrieben werden. Sollte sich kein Bewerber für die Ausschreibung melden, übernimmt der 1. Beisitzer automatisch die Aufgaben des Pressepiraten.

(2) Mittels einer KMV Entscheidung mit einer zweidrittel Mehrheit kann dem Pressepirat durch die Mitglieder des KV Bochums die Beauftragung entzogen werden. Die Aufgaben gehen direkt komissarisch auf den 1. Beisitzer über und der Vorstand hat eine neue Ausschreibung durchzuführen. Alternativ zu (2) abzustimmen: Mittels einer KMV Entscheidung mit einfacher Mehrheit kann dem Pressepirat durch die Mitglieder des KV Bochums die Beauftragung entzogen werden. Die Aufgaben gehen direkt kommissarisch auf den 1. Beisitzer über und der Vorstand hat eine neue Ausschreibung durchzuführen.

(3) Der Pressepirat ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit. Er ist für die Erarbeitung von Pressemitteilungen verantwortlich. Er nimmt Presseanfragen entgegen und vermittelt geeignete Gesprächspartner. Er hält die Augen auf markante Termine und Aktionen der Piratenpartei und wird zu diesen tätig. Jede Pressemitteilung muss grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gegengelesen und bestätigt werden.

(4) Er ist für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenzen des Kreisverbandes, sowie die Social-Media-Accounts (Twitter, Facebook, Blog, Google+, You Tube etc.) verantwortlich. Hier kann er geeignete Administratoren und Helfer ernennen. Die aktuell verantwortlichen Helfer sind im Wiki festzuhalten und Sie haben unter einem benannten Namenskürzel zu veröffentlichen.

(5) Bei seiner Arbeit sind die obersten Grundsätze die Parteiprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie die bestmögliche Einbindung der Basis. Pressemitteilungen von übergeordneten Gliederungen können direkt, oder mit geringen Anpassungen an den KV, veröffentlicht werden.

(6) Der Pressepirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich. Aufwendungen können, nach Zustimmung des Vorstandes vor der Ausgabe, erstattet werden. Der Vorstand hat die GO entsprechend anzupassen.

Begründung: Der Pressepirat entspricht in dieser Form grundsätzlich der jetzigen Regelung für den 1. Beisitzer. Mit dieser Änderung wird der Pressepirat außerhalb des Vorstandes ernannt und entlastet diesen. Die genannten Regelungen entsprechen dem Status auf der Landesebene. Die Pressearbeit richtet sich am Programm der Partei aus und der Pressepirat hat die Basis so gut wie möglich einzubinden. Sollte die Basis mit Ihm unzufrieden sein, kann Sie die Einberufung einer KMV beantragen und den Pressepirat dort abwählen. Sollte eine SMV eingerichtet werden, gilt dies analog.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



G01 - Kommunales Grundsatzprogramm der Piratenpartei Bochum

Antragsteller

Antrag: Kommunales Grundsatzprogramm der Piratenpartei Bochum

Bochum und Wattenscheid - mehr als eine Stadt (Modul1)

Für die Bochumer Piraten stellt unsere Stadt nicht nur eine Ansiedlung von Bewohnern mit einer zentralen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur dar. Bochum und Wattenscheid haben ihre eigene Identität. Insbesondere der soziale Zusammenhalt der Bürger, ihr Streben nach einer für alle Bewohner lebenswerten Stadt und ihre Verbundenheit mit der Stadt, bestimmen die Identität unserer gemeinsamen Stadt. Wer sich als Bochumer oder Wattenscheider fühlt und sich mit der Stadt identifiziert, möchte seine Stadt mitgestalten und über die Belange der Stadt mitentscheiden.

- Unsere Stadt soll ein Ort des Zusammenhalts, des Gemeinsinns und der Identifikation sein, der niemanden aus der Gemeinschaft der Bürger ausschließt. - Unsere Stadt soll ein Ort des Wissens und Könnens sein, an dem Bildung, Kultur, Wissenschaft und Forschung einen besonderen Stellenwert genießen. - Unsere Stadt will eine Stadt der Zukunft sein, die ihre Ressourcen bewahrt und nachhaltige Entscheidungen trifft. - Unsere Stadt soll offen, lebendig und kinderfreundlich sein, Familien und junge Menschen anziehen und zu unseren Mitbürgern machen. - In unsere Stadt sollen Politik und Verwaltung nicht herrschen, sondern den Bürgern dienen und helfen.

Unsere Stadt jetzt und in Zukunft (Modul2)

Bochum, als Zusammenschluss von Bochum und Wattenscheid, befindet sich in mehrfacher Hinsicht in einer schwierigen Phase der Stadtentwicklung. Die Bevölkerung soll nach Angaben der Stadt in den nächsten 10 Jahren um 8,5% abnehmen.

Alterungs- und Schrumpfungsprozesse schreiten in Bochum (sowie im restlichen Ruhrgebiet) schneller voran als in anderen Regionen. Überdurchschnittlich viele Familien und qualifizierte junge Menschen wandern in das Umland ab; gleichzeitig nimmt der Anteil der Bevölkerungsgruppen zu, die in sozial gefährdeten Lebenslagen leben, z.B. Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund oder alleinstehende Personen mit geringem sozioökonomischen Status. Die Aussagen über die Zukunftsperspektiven der Region sind daher pessimistischer Natur: Der Versorgungs-, Hilfe- und Pflegebedarf überlastet die soziale Infrastruktur, die alternden Belegschaften schwächen die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes, die verbleibende jüngere Generation ist durch Bildungs- und Integrationsdefizite geprägt. (Quelle: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zuda/)

Gleichzeitig sind in Bochum in fast allen Bereichen fehlende Möglichkeiten zur Partizipation der Bevölkerung an den in Politik und Verwaltung getroffenen Entscheidungen zur Stadtentwicklung festzustellen. Dies betrifft sowohl die Information der Bürger, die Kommunikation zwischen Bürger und Politik wie Verwaltung, wie auch die direkte Beteiligung der Bürger bei der Entscheidungsfindung. Die Folge ist eine zunehmende Politikverdrossenheit.

Auswüchse dieser Entwicklung sind insbesondere Filz und Klüngel in den städtischen Strukturen, die sich über Jahrzehnte in Politik und Verwaltung ausgebreitet haben und die totale Überschuldung der Stadt, die diese mangels finanzieller Spielräume über Jahre hinaus praktisch handlungsunfähig macht.

Die Bochumer Piraten sind dagegen überzeugt, dass die Bochumer Bürger mehr zu bieten haben, als die Politik ihnen momentan zutraut. Die Bürger sind an der Politik interessiert und wollen sich mehr einbringen und mitgestalten.

Politische Struktur und Kultur (Modul3)

Allgemein ist auf kommunaler Ebene ein Schwinden der Möglichkeiten zu beobachten, die Stadtentwicklung mit demokratisch gewonnenen Regeln zu gestalten. Häufig bestimmt nicht mehr der Bürgerwille die Politik, sondern zunehmend der Verwaltungsapparat, dessen Vorschläge die Politik nur allzu oft ohne kritische Prüfung leichtfertig abnickt. Auch in Bochum gibt es sichtbar und allgemein auf vielen Ebenen Filz und Klüngel unter den Verantwortlichen, die einer progressiven, pragmatischen Behandlung von kommunalpolitischen Angelegenheiten entgegenstehen. Stattdessen wird bei vielen Entscheidungen erkennbar, dass dort Besitzstandswahrer und Lobbyisten für einzelne Interessengruppen tätig sind.

Die Bochumer Piraten stellen sich gegen jede Art von Filz, Klüngel und Korruption und setzen sich entschieden dafür ein, entsprechende Instrumente, insbesondere hinsichtlich Transparenz, in Politik und Verwaltung wie auch der städtischen Beteiligungsgesellschaften zu institutionalisieren, die derartige Fehlentwicklungen sicher und dauerhaft verhindern können.

Entscheidungsverantwortung und Teilhabe (Modul4) Kommunalpolitische Entscheidungen dürfen aufgrund ihrer nicht selten tief greifenden Folgen für die Stadtbewohner und die zukünftige Stadtentwicklung nur auf Basis verantwortlichen Handelns getroffen werden.

Die Piraten in Bochum wollen, dass die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sich bei jeder Entscheidung die Frage stellen, ob die Entscheidungsgrundlage ausreicht, um die jeweilige Entscheidung zu treffen. Der einzelne Entscheidungsträger soll sich die Frage stellen, ob er auch in der Lage ist zukünftig seine Entscheidung gegenüber den Bürger zu rechtfertigen. Fast keine Entscheidung ist alternativlos. Bei jeder Entscheidungen sind mögliche Alternativen zu prüfen und zu bewerten. Jeder Entscheidungsträger sollte nach dem Idealbild des Ehrbaren Kaufmanns streben.

Außerdem ist vor einer Entscheidung zu prüfen, ob hinsichtlich der Tragweite der Entscheidung eine hinreichende Bürgerbeteiligung, bezüglich Information, Kommunikation und Entscheidungsbeteiligung der Bürger im Entscheidungsprozess erfolgt ist. Die Piraten in Bochum setzen sich insbesondere dafür ein, dass bevor kommunale Projekte oder Aufgaben gekürzt, gestrichen oder ausgebaut werden, offen Alternativen mit den Bürgern und Betroffenen diskutiert werden und die Bürger an den entsprechenden Entscheidungen angemessen beteiligt werden.

Die Piraten in Bochum haben es sich zum Ziel gesetzt die kommunalen Strukturen weiterzuentwickeln, so dass eine möglichst große Teilhabe der interessierten und engagierten Bürger an den kommunalen Entscheidungsprozessen möglich ist.

Transparenz (Modul5)

Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden. Die Bochumer Piraten sind der Ansicht, dass diese Grundsätze auch hinsichtlich der Unternehmen, an denen kommunale Beteiligungen bestehen, uneingeschränkt angewendet werden müssen.

Die Bochumer Piraten setzen sich dafür ein , dass Verwaltung und Politik sich hinsichtlich der Transparenz gegenüber dem Bürger ihrem Dienstleistungscharakter bewusst werden und sich grundlegend darauf ausrichten, einen Informationszugang für die Bürger effizient, komfortabel und mit niedrigen Kosten zu ermöglichen. Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es für uns unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden.

Die Piraten in Bochum wollen in diesem Sinne auf die Transparenz aller kommunalen Prozesse Verwaltung und Politik sowie der städtischen Beteiligungsunternehmen hinwirken.

Bürokratie (Modul6) Die städtische Verwaltung soll nach Ansicht der Bochumer Piraten nur so groß sein, wie es für das von den Bürger gewünschte Versorgungsniveau erforderlich ist. Einer Wucherung von Bürokratie wollen wir auf allen Ebenen wirksam entgegen treten. Eine ausufernde Bürokratie ist unbezahlbar. Die Forderung nach Bezahlbarkeit der städtischen Verwaltung ziehen die Bochumer Piraten einer realistisch nicht zu erreichenden Einzelfallgerechtigkeit, die ausufernde Regulierungen und Bürokratisierungen nach sich zieht, vor.

Gleichzeitig müssen Defizite bei der Erfüllung der kommunalen Aufgaben gegenüber dem Bürger gezielt untersucht und beseitigt werden. Die Piraten in Bochum wollen unbürokratische, nachvollziehbare und effektive Verwaltungsabläufe, die das erforderliche Maß nicht überschreiten und deren Kosten vertretbar sind. Die Kosten der Verwaltung müssen in dem Rahmen bleiben, den sich die Stadt leisten kann. Gegenstand der Tätigkeiten der städtischen Verwaltung und der kommunalen Betriebe sollen nach Ansicht der Piraten in Bochum allein kommunale Belange sein. Kommunale Tätigkeiten auf privaten Märkten zählen regelmäßig nicht zu den städtischen Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Zusammenleben in der Stadt

Individuelle Freiheit und Verantwortung der Bürger (Modul7)

Für die Piraten in Bochum sind die Werte individueller Freiheit und Verantwortung der Bürger für sich selbst untrennbar. Individuelle Freiheit erfordert ebenso die Bereitschaft, Mitverantwortung für andere zu übernehmen, durch den einzelnen Bürger, durch die freiwillige Kooperation von Bürgern, durch die Übernahme von Ehrenämtern innerhalb und außerhalb der Politik. Dort wo Bürger von sich aus freiwillig Verantwortung übernehmen, bedarf es keiner Regularien, die Bürger einschränken und zu bestimmten Handlungsweisen veranlassen. Nach Ansicht der Piraten in Bochum bilden die Bewohner der Stadt eine Solidargemeinschaft, in der die Stärkeren die Schwächeren unterstützen. Die Piraten in Bochum wollen eine engagierte, lebendige Bürgergesellschaft, in der die Menschen die Freiheiten der Meinung, der Vereinigung und Versammlung nutzen. Eine Gemeinschaft lebt von der Partizipation und dem Engagement ihrer Mitglieder. Mehr Bürgerbeteiligung, welche mehr Verantwortung mit sich bringt, bedeutet letztlich mehr Freiheit für die Bürger. Daher ist eine Stärkung des Gemeinsinns unser Ziel. Eine Bürgerliche Gesellschaft funktioniert um so besser, je aktiver sich alle Menschen nach ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten beteiligen.

Integration, Inklusion und soziale Nachhaltigkeit (Modul8) Jeder, der in Bochum wohnhaft ist, ist Bürger unserer Stadt. Die Bochumer Piraten wollen Brücken bauen zwischen allen Bevölkerungsgruppen. Alle Bürger sollen sich als gleichberechtigte Bürger unserer Kommune fühlen. Jeder Bürger soll die gleichen fairen Chancen haben, sich in der Stadt zu verwirklichen. Die Bochumer Piraten ermutigen alle Bürger, ihre berechtigten Ansprüche in der Gemeinschaft wahrzunehmen und einzufordern sowie sich für diese zu engagieren. Eine Stärkung der Bochumer Bürgergemeinschaft, die die Bildung und den Erhalt von Parallelgesellschaften verhindert, ist unser Ziel.

Die Bochumer Piraten bekennen sich zur Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen. Die Akzeptanz jedes Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit ist unser Leitbild. Die volle und wirksame Teilhabe aller Bürger an der Gesellschaft und der Einbeziehung in die Gesellschaft ist selbstverständliches Ziel unserer Politik. Wir wollen in Bochum eine auf Dauer zukunftsfähige und lebenswerte Bürgergesellschaft für die nachfolgenden Generationen aufbauen und erhalten.

Toleranz (Modul9) Toleranz ist für die Bochumer Piraten ein wichtiges Gut. Wir setzen uns für ein Geltenlassen und Gewährenlassen fremder Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten ein. Toleranz stützt sich auf die Anerkennung der allgemeingültigen Menschenrechte und Grundfreiheiten anderer. Auf der Ebene städtischen Handelns erfordert Toleranz Gerechtigkeit und Unparteilichkeit in der Rechtssetzung wie bei der Anwendung der Gesetze und Verordnungen durch die Verwaltung. Sie erfordert auch, dass wirtschaftliche und soziale Chancen jedem Bürger ohne Unterschied zuteil werden.

Toleranz ist notwendig zwischen einzelnen wie in Familie und der Bürgergemeinschaft. Toleranz und Offenheit, die Fähigkeit zum Zuhören und Solidarität sollten vermittelt werden in Schulen und Universitäten wie in außerschulischer Bildung, zu Hause und am Arbeitsplatz. Bochum soll eine tolerante Stadt sein.

Sicherheit und Privatsphäre (Modul10) Die Bochumer Piraten wollen eine möglichst sichere Stadt. Dabei soll der Sicherheitsapparat nur so groß wie gerade notwendig sein. Sicherheitsmaßnahmen, die die Handlungsfreiheiten der Bürger in unnötiger Weise einschränken lehnen wir kategorisch ab. Insbesondere die Demonstrations- und Meinungsfreiheit in der Stadt sind für uns hohe Güter, die es zu schützen gilt. Auch das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.

Die Bochumer Piraten lehnen Überwachungssysteme ab, die Bilder der Bürger oder deren personenbezogene Daten verarbeiten, wenn hierzu keine zwingende (insbesondere gesetzliche) Notwendigkeit besteht. Systeme und Methoden, die die Stadt gegen ihre Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen.

Kinderfreundliche Gesellschaft (Modul11) Die Stadt gestaltet bereits jetzt ihre Zukunft. Die Kinder von heute sind die Bürger von morgen. Die Bochumer Piraten sehen eine besondere Aufgabe der Kommunalpolitik daher darin, die Belange der in unserer Stadt heranwachsenden Bürger sowie der Familien, in denen diese aufwachsen, zu fördern.

Die Stadt sollte bei jeder Entscheidung abwägen, in wie weit diese das Leben der Kinder und Heranwachsenden beeinflusst, um nicht an dieser Gruppe, die nicht wählt, vorbei zu handeln.

Bildung und Kultur (Modul12)

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information, Bildung und Kultur. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Das Recht auf Bildung als Menschenrecht zu verwirklichen ist zentral für die Verwirklichung anderer Menschenrechte; dies trifft auch für das gemeinsame Lernen von nicht behinderten und behinderten Kindern und Jugendlichen zu.

Bildungsinfrastruktur (Modul13)

Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es nach Ansicht der Bochumer Piraten Aufgabe der Stadt und ihrer Bürger, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Bestehende Bildungs- und Integrationsdefizite wollen die Bochumer Piraten durch eine hinreichende und effektive städtische Bildungsstruktur wirksam eindämmen. Wir setzen uns ein für den schrittweisen Aufbau eines inklusiven städtischen Bildungssystems ein, sowie für den Zugang zu diesem System für alle Kinder.

Die Bochumer Piraten verfolgen das Ziel des Aufbaus einer städtischen Bildungsstruktur, die Bildungsgerechtigkeit gewährleistet, also jedem Schüler unabhängig von seinen sozioökonomischen Voraussetzungen die Chance gibt einen Schulabschluss zu erreichen, der es ihm ermöglicht einen Beruf zu ergreifen, der ihm ein unabhängiges und eigenständiges Leben in der Gesellschaftermöglicht.

Nach Ansicht der Bochumer Piraten liegt es im allgemeinen Interesse, Bildungsinfrastruktur, sofern dies finanziell vertretbar ist, nicht nur zentral, im Stadtzentrum, sondern auch vor Ort, in den verschiedenen Stadtbezirken vorzuhalten. Dies betrifft auch Stadtbüchereien und Veranstaltungen der Volkshochschule.

Förderung der Kultur (Modul14)

Bochumer Piraten sehen es als unsere Verantwortung, Kultur, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Wir streben ein städtisches Kulturangebot an, dass alle städtischen Bevölkerungsgruppen erreicht. Unser Ziel ist es die Bildung der Menschen in einer Weise zu fördern, dass allen Bürgern eine möglichst vielfältige Teilhabe an der Kultur möglich ist.

Open Access (Modul15) Aus dem Kommunalhaushalt werden eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sehen es Bochumer Piraten als Pflicht an, der Stadt durch Förderung oder Unterstützung der Stadt geschaffene künstlerische Werke den Bürgern unter Lizenzen zur Verfügung zu stellen, die ihnen die freie - zumindest nicht-kommerzielle - Nutzung ermöglicht. Städtische Aufgaben und Infrastruktur

Handlungsfähigkeit und ökonomische Nachhaltigkeit (Modul16)

Damit Politik und Verwaltung ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, muss die Stadt handlungsfähig sein. Insbesondere müssen die finanziellen Möglichkeiten bestehen, die städtischen Aufgaben zu erfüllen. Ein ausgeglichener Stadthaushalt ist dafür unabdingbare Grundvoraussetzung. Politischer Wille der Bochumer Piraten ist es daher, auszuschließen, dass nachfolgende Generationen aufgrund einer Überschuldung durch jetzige Generationen benachteiligt und diskriminiert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass städtische Entscheidungen sowohl hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf nachfolgende Generationen wie der Umwelt nachhaltig sind.

"Metropole Ruhr" (Modul17)

Bochum ist ein Teil der Städteagglomeration Ruhrgebiet. In dieser Region gibt es viele kommunale Einrichtungen und städtische Beteiligungsunternehmen mehrfach, obwohl eine ruhrgebietseinheitliche Organisation effektiver und kostengünstiger sein könnte. Auch ist die Infrastruktur (z.B. ÖPNV) zu wesentlichen Teilen nicht auf die Bedürfnisse des Ruhrgebietbürgers ausgerichtet, sondern allein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Stadt selbst.

Die Piraten in Bochum setzen sich dafür ein, Kompetenzen an einheitliche Strukturen zu Gunsten einer "Metropole Ruhr" abzugeben. Dafür sind deren Entscheidungsgremien so auszugestalten, dass sicher gestellt ist, dass die Entscheidungen transparent getroffen und die Gemeinden des Ruhrgebietes und ihre Bürger daran angemessen beteiligt werden. Dabei soll die Vielschichtigkeit der Region gewahrt bleiben. Auch sprechen sich die Bochumer Piraten sich für einen Um- und Ausbau der Infrastrukturen aus, die den Anforderungen nicht nur der einzelnen Städte, sondern des gesamten Ruhrgebietes Rechnung trägt.

Marktregulierenden Strukturen und offene Märkte (Modul18)

Die Piraten in Bochum wollen den fairen Wettbewerb eines verantwortlichen Unternehmertums sowie die Kultur der Selbständigkeit in Bochum fördern.

Nur im Falle von Marktversagen halten die Piraten in Bochum markt- und wettbewerbsregulierende Eingriffe durch die Stadt für gerechtfertigt. Das Ausmaß der Eingriffe muss in angemessenem Verhältnis zu dem vorliegenden Marktversagen und der daraus resultierenden externen Effekte stehen.

Ordnungspolitische Markt- und Wettbewerbseingriffe (z.B. mittels Bebauungsplänen, wohnraumbewirtschaftung oder durch städtische Beteiligungsgesellschaften) müssen auch auf kommunaler Ebene die begründete Ausnahme sein und bedürfen einer besonderen überprüfbaren Rechtfertigung. Die Eingriffe sind bezüglich ihrer Wirksamkeit laufend zu hinterfragen und im Hinblick auf das verfolgte Ziel und ihrer Wirkungen immer wieder zeitnah den sich ändernden Erfordernissen anzupassen.

Offene Infrastruktur (Modul19) Die Bereitstellung und Unterhaltung der öffentlichen Netze (u.a. Kommunikation, Verkehr, Wasser, Strom, Abwasser) ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Stadt.

Die Bochumer Piraten setzen sich für offene Netze ein. Niemand darf durch Infrastrukturregulierungen diskriminiert werden. Die Bochumer Piraten sehen sich in der Verantwortung die freie Konnektivität zu schützen. Es muss verhindert werden, dass private Anbieter der Allgemeinheit dienende Netze missbrauchen.

Die Bochumer Piraten setzen sich dafür ein, dass die öffentlichen Beteiligungsunternehmen, die die kommunalen Netze der Daseinsvorsorge für die Bochumer Bürger betreiben, dieser Aufgabe gerecht werden und nicht für andere Ziele zweckentfremdet werden.

Umwelt und ökologische Nachhaltigkeit (Modul20) Die Bochumer Piraten bekennen sich zu der ökologischen Erweiterung des Gesellschaftsvertrages. Alle kommunalpolitischen Entscheidungen sind nachhaltig zu treffen, so dass die natürlichen Lebensgrundlagen und die Lebenschancen von morgen nicht zerstört werden.

Die Bochumer Piraten wollen die kommunale Infrastruktur so umbauen, dass diese den Bedingungen von nachhaltigem und umweltgerechtem Wirtschaften gerecht wird. Unser Ziel ist es dabei Natur und Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Die Bochumer Piraten wollen sich aktiv für den Erhalt und behutsamen Ausbau bestehender Naturschutzgebiete im Stadtgebiet einsetzen.

Öffentlicher Raum und Verkehr (Modul21)

Nach Ansicht de Bochumer Piraten gehört der Öffentliche Raum allen Bürgern und muss ihnen zur adäquaten Nutzung zur Verfügung stehen. Die Bochumer Piraten setzen sich für einen öffentlichen Raum ein, in dem Regelungen nur auf der Grundlage zwingender Notwendigkeiten, nicht aber überregulierend oder aus ordnungspolitischen Gründen getroffen werden.

Hinsichtlich der Nutzung des Öffentliche Raums durch den Verkehr setzen wir auf den mündigen, selbst bestimmten Verkehrsteilnehmer und fordern deshalb ein Minimum an Regeln für Fußgänger, Rad- und Autoverkehr. Eine zu große Regelungsdichte vermindert die Akzeptanz der Verkehrsregeln insgesamt.

Verkehrspolitische Entscheidungen bestimmen nicht nur, auf welche Weise der öffentliche Raum genutzt werden kann, sondern auch, wie stark auf die Belange der verschiedenen Nutzergruppen Rücksicht genommen wird. Um die individuellen Mobilitätsbedürfnisse erfüllen zu können, sind bei verkehrspolitischen Entscheidungen die Belange des öffentlichen Verkehrs besonders zu berücksichtigen. Ziel ist es, den Bürgern eine hohe Mobilität zu ermöglichen ohne die Verkehrsträger, insbesondere Fuß- und Fahrradverkehr und öffentlicher motorisierten Verkehr, gegeneinander auszuspielen. Den Bedürfnissen der schwächsten Verkehrsteilnehmer ist vorrangig Rechnung zu tragen. Bei der Verkehrsplanung ist eine sachliche Abwägung zwischen den mit dem Verkehr verbundenen negativen externen Effekte für die Stadt und die Umwelt (z.B. Lärm und Luftverschmutzung) und den Mobilitätsbedürfnisse der Bürger zu treffen.

Ziel der Bochumer Piraten ist es, bei Erhalt eines angemessenen Verkehrsflusses den vom Verkehr dominierten öffentlichen Straßenraum lebenswerter und sicherer zu machen.

Begründung:

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



A05 - Ausgaben und Verbindllichkeiten

Antragsteller

Antrag: Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Bochum der Piratenpartei Deutschland möge die Ausgaben bzw. Verbindlichkeiten bestätigen und beschließen: Für Wahlplakate zur Landtagswahl werden 150 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Hotelbörse zum BPT 2012.2 werden 500 Euro zur Verfügung gestellt.

Begründung: Im Laufe des Jahres 2012 wurden vom Vorstand des Kreisverbandes Bochum 2 Finanzbeschlüsse gefasst, die den Beschlussrahmen des Kreisvorstandes überstiegen, die Grenze liegt bei 100 EUR. Es wurde beschlossen, 150 EUR für Plakatdrucke zur Landtagswahl zur Verfügung zu stellen. Es lag eine verbindliche Spendenzusage vor, die die Kosten, die über 100 EUR hinausgehen, trägt. Somit wurde das Budget des Kreisverbandes tatsächlich nur mit 100 EUR belastet. Der Vorstand ist sich bewusst, dabei ggf. gegen die Finanzordnung verstoßen zu haben, allerdings war eine Bestätigung durch eine Mitgliederversammlung aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Ziel war die kurzfristige Bereitstellung von Werbematerial für den Wahlkampf, der so in dieser Form nicht absehbar war. Daneben wurden dem Kreisvorstand 500 EUR zweckgebunden für die Hotelbörse zum BPT gespendet. Hierauf wurde ein entsprechender Vertrag mit Bochum Marketing abgeschlossen, über den die Hotelbörse zur Verfügung gestellt wurde. Eine Belastung des Budgets des Kreisverbandes über die zweckgebundene Spende hinaus ist nicht zu erwarten. In beiden Fall bin ich mir über die Notwendigkeit des KMV Beschlusses nicht sicher, da jeweils keine reale Belastung des KV-Kontos über die Grenze der Vorstandsbeschlussfähigkeit stattgefunden hat. Jedoch kann ein formeller Beschluss durch die KMV nicht schaden.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ08 - Ausgaben

Antragsteller
  • Vorstand KV Bochum

Antrag: Der Anhang der Satzung ist wie folgt zu ändern:

ALT: Finanzordnung

(2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 100 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden.

NEU:

Variante 1:

Finanzordnung (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 150 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden.

Variante 2:

Finanzordnung (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 200 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden.

Variante 3:

Finanzordnung (2) Über Einzelausgaben bis einschließlich 250 Euro entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



SÄ09 - Keine nichtöffentlichen Kreisparteitage

Antragsteller: Sebastian

Antrag:

Der Kreisparteitag möge beschließen, § 3, Absatz 1 der Satzung um dessen letzten Satz zu kürzen.

Begründung: Transparenz ist ein elementares Gut, das wir als Piratenpartei vorleben sollten. Deshalb sollten wir nicht selber Möglichkeiten zum Verrat unserer Ideale in der Satzung stehen haben.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



22. Sonstiges