NRW:2012-11-21 - Satzung Arbeitskreis Kommunalpolitik Dinslaken
§1 Name
- Der Name des Arbeitskreis lautet: "Arbeitskreis Kommunalpolitik Dinslaken NRW"
§2 Aufgaben
- Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit den kommunalpolitischen Themen innerhalb Dinslakens, bzw. im Falle komunal übergreifender Themen auch mit denen angrenzender Komunen.
- Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit den kommunalpolitischen Themen innerhalb von Dinslaken.
§3 Kommunikation
- Die Kommunikation innerhalb des AKs soll über nachfolgende Kommunikationskanäle stattfinden:
§3.1
- Kommunikation via E-Mail
- und über die dinslakener Mailingliste (nrw-dinslaken@lists.piratenpartei.de)
§3.2
§3.2.1
- Admins dürfen ausschließlich aus dem AK Dinslaken stammen
- Die Arbeitspads für Kommunalpolitik sollen geschlossen bleiben und sind nur für AK Mitglieder zugängig
§3.3
- Via Telefon
§3.4
- Mumble
§4 Koordinator und Pressesprecher
§4.1
- Der AK wählt einen Koordinator, einen Pressesprecher sowie jeweils einen Vertreter für diese Posten.
§4.2
§5 Angehörigkeit und Mitgliedschaft im AK
§5.1
- Alle noch aktiven, außer ausgeschlossene oder ausgetretenen Gründungsmitglieder sind automatisch Mitglieder des Arbeitskreises.
§5.2 Neuaufnahe von Mitgliedern
- Neu aufzunehmende AK-Mitglieder müssen folgende Kriterien / Vorraussetzungen erfüllen:
§5.2.1
- Die aufzunehmende Person muss das 18 Lebensjahr vollendet haben
§5.2.2
- Neuaufnahmen sind erst möglich, wenn die aufzunehmende Person mindestens an 4 aufeinanderfolgenden AK-Treffen anwesend und produktiv war.
- Ausfallzeiten, Krankheit, Urlaub et cetera werden berücksichtigt.
§5.2.3
- Das aufzunehmende Mitglied hat der aktuellen Satzung des AKs im vollen Umfang zuzustimmen.
- Dabei wird die Zustimmung zur Satzung schriftlich dokumentiert und beim Koordinator eingereicht.
§5.3 Ausschluss von Mitgliedern §5.3.1
- Anträge auf den Ausschluss eines AK-Mitglieds können von jedem Mitglied des AKs gestellt werden.
- Nach einem Antrag findet eine interne AK-Abstimmung statt, die laut §5.3.4 zu verlaufen hat.
§5.3.2
- Ausgeschlossen werden können Personen, die nach Prüfung und befinden des AKs
- Parteischädigend
- AK-Schädigend
- et cetera
- agieren / sich verhalten.
- Ausgeschlossen werden können Personen, die nach Prüfung und befinden des AKs
§5.3.3 Ausschluss durch unentschuldigtes Fernbleiben
- Bleibt ein AK-Mitglied 4 AK-Treffen unentschuldigt fern, so hat dies den Ausschluss des Mitglied zur Folge.
§5.3.4 Abstimmung auf Ausschluss
- Ausschlüsse von AK-Mitgliedern sind ausschliesslich mit einer 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten des AKs möglich.
§5.4 Austritt von AK-Mitgliedern
- Der Austritt eines AK-Mitglieds erfolgt über eine Willenserklärung gegenüber dem AK.
- Die Erklärung muss schriftlich eingereicht werden.
§6 Stimmberechtigung §6.1
- Jedes AK-Mitglied im Sinne von §5 ist Stimmberechtigt.
§7 AK-Treffen
§7.1
- Die AK-Treffen finden in der Regel wöchentlich statt.
§7.2
- Ankündigungen der Treffen sind auf der dinslakener Wiki-Seite zu finden.
- Im Wiki sind ebenfalls Informationen zum Treffpunkt und zur Uhrzeit zu finden.
§7.3
- Alles AK-Treffen sind öffentlich und frei zugänglich.
§8 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit
§8.1
- Beschlüsse können nur auf AK-Treffen gefällt werden.
§8.2Allgemeine,
- Allgemeinem nicht satzungsändernde Beschlüsse , bedürfen einer einfachen Mehrheit.
§8.3
- Satzungsänderungen erfolgen ausschließlich durch eine 2/3 Mehrheit.
- Bei Abstimmungen zur Satzungsänderung müssen alle AK-Mitglieder anwesend sein.
§9 Auflösung
§9.1
- Eine Auflösung des AKs kann nur bei AK-Treffen mit allen AK-Mitgliedern erfolgen
- Die Auflösung des AKs muss zwei Wochen zuvor bekannt gegeben werden.
§9.2 Zur Auflösung bedarf es einer 2/3 Mehrheit
- Eine Auflösung des AKs kann nur bei AK-Treffen mit allen AK-Mitgliedern erfolgen
§9.3
- Die Auflösung des AKs muss zwei Wochen zuvor bekannt gegeben werden.
- Zur Auflösung bedarf es einer 2/3 Mehrheit.
- (Die Reihenfolge möchte ich ändern, sonst liest es sich, als würden wir die Auflösung bereits einplanen.)
§10 Weiteres
§10.1
- Der AK gilt als aufgelöst, wenn die AK-Treffen nicht mindestens einmal im Quartal stattfanden.
- Weitere Aufgaben und Maßnahmen obligen dann dem Landesverband.
§10.2
- Alle Materialien, die von AK Mitgliedern innerhalb des AK Dinslakens für politische Zwecke erstellt wurden, gehen in das Copyright des AK Dinslaken über.
- Diese Regelungen gelten ebenso für ausgeschiedene AK Mitgliedern.