NRW:2012-04-06 - Protokoll Arbeitskreis Tierschutz

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Eckdaten

Was: Arbeitskreis Tierschutz
Wann: 06.04.2012 ab 15:00 Uhr
Wo: Mumble

Anwesende

vorläufige Agenda

  • Antrag LPT 1: Pflicht zu Katzenschutzverordnungen
  • Antrag LPT 2: Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben
  • Antrag LPT 3: Zoophilie
  • Antrag LPT 4: Tierschutz in der Nutztierhaltung
  • Antrag LPT 5: Aufhebung der Hunderassenliste
  • Antrag LPT 6: Heimtiergesetz
  • Antrag LPT 7: Verbandsklagerecht

Themen

Katzenschutzverordnung

  • Was ist mit Unterstützung für Bauern gemeint?
    Aktion darf nicht zu Lasten der Landwirte gehen aber Hofkatzen müssen integriert werden.
  • Warum wird nicht von Sterlisation gesprochen?
    Kastration , also das Entfernen der Geschlechtsorgane, ist üblich und wird oft fälschlich als Sterilisation bezeichnet.

In der Paderborner Verordnung ist von Kastrieren die Rede, wir einigen uns darauf, in unseren Ausführungen den Begriff Geburtenkontrolle zu verwenden.

  • Ist 5 Monate zu früh?
    Hier gehts exemplarisch ums Paderborner Modell, darum kann es so stehenbleiben.
  • Durch Inzucht auf Bauernhöfen entstehen kranke Folgegenerationen
  • keine Einwände gegen den Antrag

Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben

  • keine Einwände gegen den Antrag

Zoophilie

  • Mitglieder des AK sind der Meinung, dass der Antrag so eingereicht werden sollte.
  • Diskussion über die Abgrenzung der Begriffe "sexueller Gebrauch" und "sexuelle Motivation".

Nutztierhaltung

  • Bio-Zertifizierung zu schwammig!
    Das war bereits Diskussionspunkt, es geht nicht um exake Definition, sondern darum, bewusst Interpretationsraum zu lassen um eine Basis zu schaffen.
    Der AK nimmt sich vor, dem Thema in Zukunft konstruktiv zu widmen, nach Möglichkeit mit der Hilfe von Klaus.

Hunderassenliste

  • Stimmt der Titel noch?
    Der Begriff ist bekannt und bundesländerübergreifend. Er ist im Antrag weiter differenziert.
  • Vorverurteilung taucht im Gesetzestext nicht auf!
    Der Antragstext wird geringfügig verändert.
  • keine Einwände gegen den Antrag

Heimtiergesetz

  • Der Antrag stellt keine konkreten Forderungen, sondern lediglich ein Bekenntis dazu, sich mit dem Thema auseinandersetzen zu wollen, um bestimmte Missstände bezüglich Heimtierhaltung fair und einheitlich zu regeln.
  • keine Einwände gegen den Antrag

Verbandsklagerecht

  • Tierschutz ist Staatsziel mit Verfassungsrang seit 2002
  • seit 2004 gibt es konkrete politische Bemühungen um ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
  • bisher erfolglos in NRW, Einführung wahrscheinlich
  • in Bremen seit 2007 eingeführt
  • Klageflut befürchtet, hat sich aber nicht bestätigt
  • keine Einwände gegen den Antrag

Anträge in Reihenfolge

Verbandsklagerecht

  • Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen befürwortet die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen.
  • Begründung: Durch die Staatszielbestimmung des Artikels 20a des Grundgesetzes ist der ethische Tierschutz zum Rechtsgut mit Verfassungsrang erhoben worden.
    Daraus ergibt sich für den Gesetzgeber die Verpflichtung zu einem effektiven Schutz der Tiere. Sie sind damit zwar durch das Tierschutzgesetz geschützt, doch es wird ihnen kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der die Interessen der Tiere gerichtlich geltend machen kann.
    Das Verbandsklagerecht ermöglicht es Tierschutzorganisationen, stellvertretend für Tiere zu klagen und die Einhaltung von Tierschutzvorschriften von Gerichten überprüfen zu lassen.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

  • Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten.
  • Begründung:
    • Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Deshalb wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und transparente, ökologisch sinnvolle Prozesse etablieren.
    • Durch extrem dichte Belegung von Ställen und Käfigen sind die Tiere ständigem Stress ausgesetzt und verletzen sich gegenseitig.
      Um dies zu verhindern, werden den Tieren Körperteile amputiert. Zu den üblichen Praktiken zählen das Kürzen von Schnäbeln und Hörnern sowie das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung.
    • Die dichte Haltung fördert schnelle Ausbreitung von Krankheiten in den Beständen, da die Tiere in ihren eigenen Exkrementen gehalten werden. Dies bedingt massiven Einsatz von Antibiotika und anderen Medikamenten. Dadurch entstehen resistente Keime und die Tierprodukte sind durch chemische Rückstände belastet, die wiederum an den Endverbraucher weitergegeben werden.

Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben

  • Wir unterstützen das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben.
  • Begründung: Es ist nicht möglich, Wildtiere innerhalb eines reisenden Zirkusbetriebes artgerecht zu versorgen und den besonderen Ansprüchen an Haltung, Pflege, Ernährung und Betreuung gerecht zu werden.

Heimtiergesetz

  • Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Einführung eines landesweiten Heimtiergesetzes (HeimTG) ein, das den tierschutzrechtlichen Umgang mit Heimtieren regeln soll.
  • Es soll für private und gewerbsmäßige Halter, Ausbilder, Züchter und Händler gelten.

Es soll Regeln für alle Heimtiere enthalten: Hunde, Katzen, Ziervögel, Kleintiere, Reptilien und Amphibien sowie Spinnentiere und Insekten.

  • Begründung:
    • Durch den Erlass eines Heimtierschutzgesetzes können vorhandene Gesetzeslücken im Tierschutz geschlossen werden und die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, die Ausbildung, die Zucht und der Handel mit Heimtieren einheitlich geregelt werden.
      Hier geht es darum, Handlungssicherheit sowohl für die Halter als auch für die zuständigen Behörden zu schaffen.
    • Die Einschätzung, ob eine Tierhaltung als artgerecht oder tierquälerisch zu beurteilen ist, obliegt aufgrund fehlender Vorgaben derzeit ausschließlich der subjektiven Beurteilung des zuständigen Amtveterinärs.

Aufhebung der Hunderassenliste

  • Die PIRATEN setzen sich für die Aufhebung des in der Landeshundeverordnung von Nordrhein-Westfalen implizierten Vorverdachts der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen ein.
  • Begründung: Derartige Kategorisierungen haben sich als nicht aussagekräftig erwiesen und entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage.
    Bei falscher Haltung oder fehlender Sachkenntnis durch den Halter oder die führende Person besteht bei jedem Hund die Gefahr eines Beißunfalls.

Pflicht zu Katzenschutzverordnungen

  • Die PIRATEN befürworten die Aufnahme von Katzenschutzverordnungen, beispielsweise nach Paderborner Modell. Dort sind Katzenhalter verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
    Hiervon auszunehmen wären gewerblich-landwirtschaftliche Betriebe wie Bauernhöfe. Hier können nach Absprache und mit Einverständnis der Betreiber Möglichkeiten zur finanziellen und logistischen Unterstützung bei der Durchführung entwickelt werden.
    Anzustreben wären ähnliche Formen der Unterstützung auch für finanziell benachteiligte Mitbürger. Hier existiert bereits ein breites Netzwerk gemeinnütziger Einrichtungen.
  • Begründung:
    • Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren, welche die Tierheime und damit auch die öffentlichen Kassen stark belasten.
    • Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzes entsorgt.
    • Der Stammbaum einer Katze kann innerhalb von wenigen Jahren viele tausend Tiere umfassen. Sie bringt zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro.

Zoophilie

  • Die PIRATEN setzen sich dafür ein, klarzustellen, dass der sexuelle Gebrauch von Wirbeltieren (Zoophilie) grundsätzlich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt und zu ahnden ist.

Organisatorisches, Verwaltung, ToDos

die Anträge sollten einzeln und in der vom AK festgelegten Reihenfolge an den Vorstand geschickt werden

Ende der Sitzung

16:45 Uhr

nächster Termin

was: Arbeitskreis Tierschutz
Beginn: 13.04.2012 ab 20:00 Uhr
Ende: 23:00 Uhr
Wo: Mumble


So, das war's. Rechtschreibfehler dürfen gerne berichtigt werden, wenn inhaltlich Essenzielles fehlt, bitte ergänzen. Bei Unklarheiten bitte die Diskussionsseite für Nachfragen nutzen.

Protokoll erstellt von:Carsten Knorr)
Protokoll abgezeichnet von:Anja Moersch


Dieses Protokoll in der Crewsprecherliste bekannt geben.