NRW-Web:News/2012-03-28 - e-Zigarette: Dämpfer für die Bevormundungspolitik der NRW-Regierung

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e-Zigarette: Dämpfer für die Bevormundungspolitik der NRW-Regierung

Im Dezember des vergangenen Jahres wurde vom Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen verfügt, dass nikotinhaltige Liquids für e-Zigaretten dem Arzneimittelgesetz unterworfen werden. Dadurch wurde der Handel praktisch untersagt und unter Strafandrohung gestellt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hält dies für rechtswidrig [1]. Liquids sind keine Arzneimittel, sondern Genussmittel. Damit gibt das Gericht zu verstehen, dass nach seiner Rechtsauffassung nikotinhaltige Liquids nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen können.

Die Piratenpartei NRW erwartet, dass das Gesundheitsministerium endlich seine Blockadehaltung aufgibt, sich der geltenden Rechtslage fügt und die erforderliche Grundlagenarbeit veranlasst. „Für die Aufrechterhaltung des Verkaufsverbots für Liquids besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Anlass“, sagt Andreas Rohde vom Arbeitskreis Drogenpolitik der PIRATEN NRW. „Wir haben bei der Thematik e-Zigarette bereits mehrfach eine sachorientierte Vorgehensweise angemahnt. Die Freiheitsrechte der Bürger müssen gewahrt bleiben, Qualitätssicherung und Verbraucherschutz sind zu gewährleisten“, ergänzt Dietmar Schulz von Arbeitskreis Gesundheitspolitik der NRW-PIRATEN. Entsprechende Hinweise und Bürgeranfragen wurden vom Gesundheitsministerium weitestgehend ignoriert.

Die PIRATEN sind zuversichtlich, dass nun durch das OVG NRW Rechtssicherheit hergestellt wird und fordern: Alle vorhanden Informationen über die physiologische Wirkung und mögliche Nebenwirkungen der Liquids müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Bisher ungeklärte Aspekte bedürfen ergänzender wissenschaftlicher Studien, um die Frage der Unbedenklichkeit angemessen beurteilen und in politisches Handeln umsetzen zu können. Basierend auf den gewonnen Erkenntnissen sind Qualitätsstandards und geeignete Warnhinweise zu entwickeln. Die e-Zigarette muss auch in der Suchtpräventionsarbeit und im Jugendschutzgesetz angemessen berücksichtigt werden.

„Kurz gesagt: Das neu aufgekommene Genussmittel e-Zigarette ist so zu behandeln, wie wir es für jedes Genussmittel mit möglicherweise risikobehafteten Nebenwirkungen fordern“, fordert Rohde. „Nur so können die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass mündige Verbraucher selbst entscheiden können, welchen möglichen Risiken sie sich aussetzen möchten.“

Quelle: [1] http://beck-aktuell.beck.de/news/ovg-muenster-haelt-behoerdliche-warnung-vor-e-zigaretten-fuer-rechtswidrig

28. März 2012 13:17 Uhr