NRW-Web:News/2011-03-15 - Piratenpartei zum Haushalts-Urteil: Auch an zukünftige Generationen denken
Kommentieren Piratenpartei zum Haushalts-Urteil: Auch an zukünftige Generationen denken Nach Verfassungsgerichtshof-Urteil: Transparente Haushaltspolitik und Aufklärung im WestLB-Skandal gefordert Düsseldorf, 15.03.2011 - Am heutigen Tag verkündete der Verfassungsgerichtshof das lang erwartete Urteil zum Nachtragshaushalt 2010. Der Haushalt wurde als verfassungswidrig verworfen. Die Piratenpartei NRW begrüßt den Urteilsspruch. "Wir benötigen endlich eine transparente Haushaltspolitik. Auch an den Handlungsspielraum der zukünftigen Generation muss gedacht werden. Ein gigantischer Nachtragshaushalt mit zu wenig Investitionen wurde zu Recht von den Verfassungsrichtern gerügt. Rot-Grün muss jetzt einen korrekten Haushaltsentwurf vorlegen. Die vorher angekündigten Neuwahlen sind dafür wenig hilfreich. Der Haushalt muss in Ordnung gebracht werden, nicht die Sitzverteilung", so Michele Marsching, Landesvorsitzender der Piratenpartei NRW. Auch WestLB belastet Landespolitik Nicht nur verfassungswidrige Haushalte, sondern auch ungeklärte Themen wie die gigantischen Lasten der WestLB schweben weiter als schwarze Wolke über der Landespolitik. Die Landesbank, an der das Land und die NRW-Sparkassenverbände jeweils etwa zur Hälfte beteiligt sind, sorgte schon vor der Finanzkrise 2007 für zahlreiche Skandale. Mit den in der WestLB angehäuften Milliarden-Schulden entstand eine Zeitbombe für den Landes-Haushalt. Diese Schuldengefahr muss dringend entschärft werden. Die Piratenpartei fordert einen Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag. "In jedem Fall werden wir uns für eine transparente Aufklärung einsetzen. Weder SPD noch CDU zeigten bisher große Lust, die WestLB-Vorgänge ans Tageslicht zu bringen", sagte der Piraten-Landesvorsitzende Michele Marsching. Der Nachtragshaushalt 2010 wurde im Dezember im Landtag verabschiedet. Die rot-grüne Minderheitsregierung erhöhte die Neuverschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro. Damit übersteigt die Neuverschuldung die Summe der Investitionen, was nur ausnahmsweise bei Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig ist. 15. März 2011 12:56 Uhr |