NDS Diskussion:Oldenburg/Satzung

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Linkliste und Zitatensammlung

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl
  • Mitgliederversammlungen dürfen auch virtuell stattfinden
    Ich hatte mich ja damals etwas mit Eurer Satzung beschäftigt. Die Entscheidung aus Hamm ist zwar relativ neu (wenngleich sie eigentlich schon vor Wochen durch die Gazetten ging), das Thema "virtuelle Mitgliederversammlung" selber ist aber relativ alt. Insofern überrascht die Berufungsentscheidung des OLG Hamm inhaltlich eigentlich auch wenig. Schon vor etwa drei Jahren hat das BMJ - zumindest für Idealvereine - eine "virtuelle Mitgliederversammlung" ausdrücklich für möglich gehalten, ja sogar, wenn man so will, empfohlen, dies in Satzungen vorzusehen. Auch im Bereich der Parteien ist das Konstrukt nicht neu: Wenn ich mich nicht irre, hat die SPD schon 1995 ihren ersten „virtuellen Ortsverband“ gegründet.
    Daher haben wir damals, als es um Eure Satzung ging, sowohl für Vorstandssitzungen als auch für die HV die Option vorgesehen, dass diese "Versammlungen" entweder als reale Treffen ausgestaltet werden können oder auch unter Zuhilfenahme geeigneter Fernkommunikationsmittel, die eine annähernd simultane Kommunikation ermöglichen, stattfinden können (vgl. für die HV § 9 Abs. 3 S. 1 Satzung und für Vorstandssitzungen § 9 Abs. 3 S. 1 Satzung). Zugleich ist festgehalten, dass die Akkreditierung der Teilnehmer dabei auf geeignete Weise stattzufinden hat.
    Problematisch bleiben nur geheime Abstimmung bei sog. "virtuellen Versammlungen", hier die Geheimhalt der Wahl zu garantieren, dürfte technisch beinahe unmöglich sein. Sodass hier dann wohl geheime Abstimmungen ausfallen.
    > anonymes Zitat aus der Mailingliste nds-oldenburg[at]lists.piratenpartei.de, Thema "Vereinsrecht: Mitgliederversammlungen dürfen auch virtuell stattfinden", eMail vom 20.02.2012, 20:58