NDS:Stade/Geschäftsordnung

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Definitionen

Mehrheiten

  1. Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
  2. Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
  3. Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der akkreditierten Mitglieder
  4. Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen

Kreisparteitag

Tagesordnung

  1. Zu Beginn des Kreisparteitags wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Versammlungsleitung

  1. Der Kreisparteitag wählt zu Beginn eine Versammlungsleitung. Die Wahl der Versammlungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Versammlungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Versammlungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Versammlungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Versammlungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Versammlungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  6. Die Versammlungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf des Kreisparteitags Sorge und kann Personen, die den Fortgang des Kreisparteitags erheblich und auf Dauer stören, von dem Kreisparteitag ausschließen.

Wahlen

  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission vom Kreisparteitag eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Versammlungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    2. Antrag auf sofortige Abstimmung,
    3. Antrag auf Vertagung,
    4. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    5. Antrag auf Unterbrechung,
    6. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
    7. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
    8. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung.
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.

Öffentlichkeit

  1. Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Verbandsvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.

Protokoll

  1. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.