NDS:RegionsversammlungHannover/2012.2

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Einladung

Die Regionsversammlung findet am 29.09.2012 statt.

Ort: Freizeitheim Vahrenwald - Kleiner Saal -

Zeit: 10:00 - 16:00 Uhr

Protokoll

Das Protokoll wird auf folgendem Piratenpad vorbereitet: https://piratenhannover.piratenpad.de/RegionsversammlungHannover2012-2

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

TOP 2 - Wahl von Tagungsleiter und Prototokollführer

TOP 3 - Annahme einer Geschäftsordnung für diese Sitzung,

Die vorläufige Geschäftsordnung findest du hier: [1]

TOP 4 - Annahme der Tagesordnung

TOP 5 - Bestätigung des Protokolls der letzten Regionssitzung

Protokoll der Regionsversammlung 2012.1

TOP 6 - Satzungsänderungsanträge

siehe #Satzungsänderungsanträge

Vertagt aus der letzten Regionsversammlung

TOP 7 - Programmänderungsanträge

siehe #Programmänderungsanträge

Vertagt aus der letzten Regionsversammlung


TOP 8 - Verschiedenes

Hinweis: Es ist geplant ab 15.00 die (neuen) Aufstellungsversammlungen für den fehlenden Direktkandidaten des WK 27 durchzuführen.

Satzungsänderungsanträge

Antrag an die ordentliche Regionsversammlung auf Änderung der Satzung:

Sprachliche Korrekturen (Henning Knoll)

§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

Die Regionsversammlung möge beschließen § 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

Alt: .. 4. Die Tätigkeitsgebiete des Regionsverbandes Hannover umfasst die Region Hannover. Untergliederungen können gemäß Bundes- und Landessatzung entstehen.

Neu: .. 4. Das Tätigkeitsgebiet des Regionsverbandes Hannover umfasst die Region Hannover. Untergliederungen können gemäß Bundes- und Landessatzung entstehen.

Begründung: Korrektur Einzahl/Mehrzahl

Klarstellung Bearbeitung von Mitgliedschaftsanträgen (Henning Knoll)

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

Die Regionsversammlung möge beschließen § 3 der Satzung wie folgt zu ändern:

Alt: Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei wird durch die Bundessatzung geregelt.

Neu: Der Vorstand entscheidet über Anträge auf Mitgliedschaft in nichtöffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit. Alles Weitere regeln Bundes- und Landessatzung.

Alternative: Der Vorstand entscheidet über Anträge auf Mitgliedschaft mit einfacher Mehrheit. Alles Weitere regeln Bundes- und Landessatzung.

Begründung: Bisher ist unklar, wie über die Anträge entschieden wird. Bis jetzt wohl gar nicht. Insofern sind die Mitgliedanträge eigentlich Beitrittserklärungen.

Aufhebung Widersprüchlichkeit Rechte und Pflichten (Henning Knoll)

§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten

Die Regionsversammlung möge beschließen § 4 der Satzung wie folgt zu ändern:

Alt: Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Verband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Verbands durch die Bundessatzung geregelt, sofern nicht im Regionsverband Hannover anderweitig geregelt.

Neu: Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Verband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Verbands durch die Bundessatzung geregelt.

Begründung:

Wenn die Rechte und Pflichten im Regionsverband Hannover anderweitig geregelt sind, müssten sie das genau an dieser Stelle sein (Rechte und Pflichten der Mitglieder müssen in der Satzung genannt werden, siehe PartG. §6 (2) 3.). Der Paragraph ist durch den letzten Halbsatz widersprüchlich.

Aufhebung Widersprüchlichkeit Ordnungsmaßnahmen (Henning Knoll)

§ 6 – Ordnungsmaßnahmen

Die Regionsversammlung möge beschließen § 6 der Satzung wie folgt zu ändern:

Alt: Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend im Regionsverband Hannover, sofern nicht im Regionsverband Hannover anderweitig geregelt.

Neu: Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Landessatzung getroffen werden, gelten entsprechend im Regionsverband Hannover.

Begründung:

Wenn die Ordnungsmaßnahmen im Regionsverband Hannover anderweitig geregelt sein sollen, müssten sie das genau an dieser Stelle sein. Ordnungsmaßnahmen müssen durch die Satzung geregelt sein (PartG. §6 (2) 4. und § 10 (3)).

Umbenennung der Regionsversammlung in Hauptversammlung (Henning Knoll)

Die Regionsversammlung möge folgende Satzungsänderungen beschließen:

§ 9 – Organe des Verbands

Alt: 1. Organe sind die ordentliche und außerordentliche Regionsversammlung, der Vorstand sowie die Gründungsversammlung.

Neu: 1. Organe sind die ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung, der Vorstand sowie die Gründungsversammlung.

§ 9.1 und § 9.2 der Satzung

Das Wort “Regionsversammlung” soll im gesamten Paragraphen 9.1 und im gesamten Paragraphen 9.2 durch das Wort „Hauptversammlung“ ersetzt werden.

§ 11 der Satzung

Das Wort “Regionsversammlung” soll im gesamten Paragraphen 11 durch das Wort „Hauptversammlung“ ersetzt werden.

Begründung: PartG §9 (1): .. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufe die Bezeichnung „Parteitag“, bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung „Hauptversammlung“; .. .

Verwechselungsgefahr mit der Regionsversammlung der Region Hannover.

Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen (Henning Knoll)

Die Regionsversammlung möge beschließen § 10 (1) der Satzung wie folgt zu ändern:

§ 10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen Alt: 1. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien des Wahlgesetzes / Wahlordnung bzw. der Nds. Kom. Wahlgesetz / Wahlordnung sowie den Vorgaben der Bundessatzung. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben.


Neu: 1. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien des Wahlgesetzes / Wahlordnung bzw. der Nds. Kom. Wahlgesetz / Wahlordnung sowie den Vorgaben der Bundessatzung.

Begründung: Unnötige Einschränkung. Wohnort wird bereits im Wahlgesetz geregelt.

Entscheidungskompetenz (Volker Schendel)

Die Regionsversammlung der Piratenpartei Deutschland - Regionsverband Hannover möge beschließen:

§ 9.2 - Unterziffer 2 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Regionsverband Hannover erhält im Anschluß an Satz 1 folgende zusätzliche Regelung als neue Sätze 2 und 3:

„Der Vorstand hat keine eigenständige Entscheidungskompetenz außerhalb der Beschlüsse der Piratenbasis in Hannover, es sei denn, es muß unverzüglich gehandelt werden (Gefahr im Verzuge). Ist ein Basisbeschluß nicht zeitnah erreichbar, reicht auch ein mittels Liquid Feedback(LQFB) herbeigeführtes Meinungsbild.“

Aktiventreffen (Mirko K.)

Die Regionsversammlung der Piratenpartei Deutschland - Regionsverband Hannover möge beschließen:

§ 9.2 – Der Vorstand

wird im Absatz 2 wie folgt geändert:

Alt:

2. Der Vorstand vertritt den Verband und führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Regionsversammlung.

Neu:

2. Der Vorstand vertritt den Verband und führt die Geschäfte

a. Auf Grundlage der Beschlüsse der Regionsversammlung.

b. Auf der Grundlage von getragenen Mehrheitsentscheidungen die auf dem wöchentlichen Aktiventreffen des RV Hannover mit mehr als 10 je 100 Mitglieder entschieden worden sein müssen (außerordentliche Willenserklärung / außerordentliche Weisung der Basispiraten) .

Begründung: Aufgrund der zahlreichen Diskussionen halte ich es für geboten wenigstens den RV - Vorstand Hannover der Basispiraten an die "Aktiven" in der Entscheidungsfindung und politischen Arbeit zu binden und ein satzungsgemäßes Instrument zu geben mit dem auch kurzfristig (außerhalb der ord. Regionsversammlung) Mehrheitsentscheidungen / Willenserklärungen verbindlich vom Vorstand zu berücksichtigen sein werden.


Mitgliederbefragung/Mitgliederentscheid (Thomas Sokolowski)

Hiermit stelle ich den Antrag folgenden § an beliebiger Stelle in unsere Satzung einzufügen:

--- Anfang ---

Mitgliederbefragung/Mitgliederentscheid

Die Piratenverband der Region Hannover führt auf Beschluss einer seiner Organe oder auf Wunsch von 5% seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Mitgliederbefragung bzw. einen Mitgliederentscheid durch.

Der Vorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativformulierung zur Abstimmung zu stellen.

Ein Mitgliederentscheid erfolgt durch ein oder mehrere technische Verfahren, welche gewährleisten, dass die Mitglieder ihre Stimme geheim abgeben können.

Haben sich mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder an einem Mitgliederentscheid beteiligt, so ist dessen Ergebnis dem Beschluss einer Mitgliederversammlung gleichgestellt.

Der Vorstand erlässt in seiner Geschäftsordnung eine verbindliche Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens.

--- Ende ---

Dementsprechend soll am Ende der Satzung folgender Anhang eingeführt werden:

--- Anfang ---

Satzungs-Anhang "Geschäftsordnung des Vorstandes"

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionsverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Einzelnen Vorstandsmitgliedern können vom Vorstand Aufgabenbereiche zur selbständigen Wahrnehmung übertragen werden. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Der Vorstand ist berechtigt, übertragene Aufgabenbereiche jederzeit wieder an sich zu ziehen.

§2 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

Der Schatzmeister vertritt den Verband gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Schatzmeister informiert den Regionsvorstand auf den Vorstandsitzungen und erstellt regelmäßig Berichte (mindestens 1/2 jährlich).

§3 Vorstandssitzungen

Eine beschlussfähige Vorstandssitzung hat mindestens vier Teilnehmer.

Die Sitzungen sind öffentlich. Jeder Gast hat Rederecht, jeder anwesende Pirat des Regionsverbandes hat persönliches Antragsrecht. Im übrigen kann ein Antrag in jeder sonstigen Form gestellt werden, die allerdings dazu führen muss, dass mindestens ein Vorstandsmitglied von diesem Antrag Kenntnis erhält. Es wird empfohlen den Antrag per Mail zu senden an: info@piratenhannover.de

Vorstandssitzungen finden mindestens ein Mal im Monat statt.

Die Termine werden auf der Mailingliste “nds-hannover” und in einem entsprechenden Pad mindestens vier Tage im Voraus angekündigt.

Der Vorstand kann durch Beschluss Gäste von einer bestimmten Sitzung, oder Teilen davon, ausschließen. Audio-/Videoaufzeichnungen und -übertragungen von Vorstandssitzungen sind zulässig, sie können durch Beschluss untersagt werden. Die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden sind zu beachten.

§4 Beschlüsse, Protokolle

Beschlüsse können bei sog. “Real-Live”-Sitzungen, in Telefonkonferenzen und auch per Email in sog. Umlaufverfahren gefasst werden. Alle Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

Für Beschlüsse im Umlaufverfahren gilt:

Der Antragstext wird bei Umlaufstart, und das Abstimmungsergebnis unmittelbar nach Abstimmungsende, auf der Mailingliste “nds-Hannover” veröffentlicht.

An einem Umlaufbeschluss müssen sich mindestens vier Vorstandsmitglieder beteiligt haben.

Ein Umlaufbeschluss gilt generell als abgelehnt, wenn ihm nicht binnen 72 Stunden die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zugestimmt hat.

Die Abstimmung erfolgt über die geschlossene Mailingliste: hannover-vorstand@lists.piratenpartei.de Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt, unverzüglich veröffentlicht und auf der nächsten Vorstandssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Protokoll muss mindestens den Wortlaut der Beschlüsse sowie das dazugehörige Abstimmungsergebnis enthalten.

Protokolle und Beschlüsse sind öffentlich. Hiervon kann durch Beschluss in Einzelfällen abgewichen werden, insbesondere dann, wenn gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter dies erfordern.

§5 Mitgliederbefragungen/Mitgliederentscheide (neu!)

Der Vorstand verpflichtet sich zur Durchführung von Online-Mitgliederbefragungen oder -entscheide mittels der Software LimeSurvey, wenn er selbst mehrheitlich durch Beschluss die Notwendigkeit dazu sieht, durch Beschluß einer Mitgliederversammlung oder wenn er von mindestens 5% der stimmberechtigten Mitgliedern des Regionsverbandes dazu aufgefordert wird.

Jede Mitgliederbefragung oder -entscheid muss im vollständigen Wortlaut der Fragestellung samt Einladungs- und Erläuterungstext(en) sowie der Umfrage-Dauer und dem Umfrage-Zeitpunkt mindestens vier Tage vor Durchführung vom Vorstand oder von einer ihm beauftragten Person auf die öffentliche Mailingliste “nds-hannover” veröffentlicht werden.

Der Vorstand oder ein von ihm Beauftragter ist für die technische Durchführung einer Mitgliederbefragung oder -entscheides verantwortlich - die geltenden Datenschutzbestimmungen müssen dabei eingehalten werden.

Der Vorstand oder der von ihm Beauftragte muss deutlich im Einladungstext darauf hinweisen, ob es sich um eine Mitgliederbefragung (= unverbindliches Meinungsbild) oder um ein Mitgliederentscheid, dessen Ergebnis dem Beschluss einer Mitgliederversammlung gleichsteht, handelt.

Bei einem Mitgliederentscheid gelten folgende Anforderungen:

1. Mindestens ein Drittel der abstimmungsberechtigten Mitglieder des Regionsverbandes müssen an dem Mitgliederentscheid teilgenommen haben, damit dieser verbindlich wird. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.

2. Abstimmungsberechtigt an Mitgliederentscheide sind alle Mitglieder des Regionsverbandes, die bei einem entsprechenden Beschlussantrag auf einer Mitgliederversammlung stimmberechtigt wären und die die Möglichkeit zur Teilnahme in Form einer gültigen Emailadresse bei der Mitgliederverwaltung hinterlegt haben. Jedem Abstimmungsberechtigten wird dabei per Email eine persönliche Zugangsberechtigung gesendet, mit der es möglich ist, geheim seine Stimme abzugeben. Die Abstimmugnsergebnisse werden anonymisiert gespeichert.

---Ende---


Zudem beantrage ich dass die Satzung in folgender Stelle geändert wird:

alt

9.2: 4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese.

neu

4. Der Vorstand gibt sich auf Grundlage des Satzungs-Anhangs "Geschäftsordnung des Vorstandes" eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese.

5. Der Vorstand kann mittels eigenen Beschluss die Geschäftsordnung oder Teile davon während seiner Amtszeit ändern.

6. Die Geschäftsordnung oder Teile dürfen nicht im Widerspruch zu geltenden Satzungsregularien stehen. Falls sich diese Widersprüche durch Satzungsänderungen ergeben, muss die Geschäftsordnung diesen Änderungen angepasst werden.


Begründung:

Wir müssen endlich anfangen, unsere Forderung nach Basis-Demokratie auch in unseren eigenen Reihen umzusetzen und deutliche Unterschiede zur Altparteienlogik aufbauen, sonst werden wir zunehmend unglaubwürdig.

Immer wieder wird bei uns mit Basisbeteiligung geworben, nur faktisch gibt es sie bei uns im Vergleich zu anderen Parteien viel weniger. Da ist die FDP mit dem Mitgliederentscheid weiter. Siehe hier ein Auszug aus der Satzung der FDP:

§ 21 - Mitgliederentscheid
(1) Über wichtige politische Fragen kann ein Mitgliederentscheid stattfinden. Auf Beschluss des Bundesvorstandes oder auf Antrag der Vorstände oder Parteitage von fünf Landesverbänden oder von einem Drittel der Kreisverbände oder von fünf Prozent der Mitglieder der FDP hat der Bundesvorstand den beantragten Mitgliederentscheid durchzuführen. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Kreisverbände sind gehalten, zum Thema des jeweiligen Mitgliederentscheids Informationsveranstaltungen durchzuführen. (2) Der Mitgliederentscheid erfolgt durch geheime Briefabstimmung und/oder durch ein technisches Verfahren, das einer geheimen Briefabstimmung gleichsteht. (3) Haben sich mindestens ein Drittel der Mitglieder an dem Mitgliederentscheid beteiligt, so ist dessen Ergebnis die politische Beschlusslage der FDP und steht einer Entscheidung des Bundesparteitages gleich. Wird das Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet. (4) Das weitere Verfahren regelt die durch den Bundesvorstand zu beschließende Verfahrensordnung. (Quelle: http://www.fdp.de/files/585/Bundessatzung-2012-komplett.pdf)

Wenn wir uns jetzt nicht in die Zukunft entwickeln, sondern stagnieren - können wir wirklich einpacken und der FDP oder anderen Parteien basisdemokratische Forderungen überlassen (Grüne: Urwahlen, FDP: Mitgliederenscheide), die jetzt schon weiter sind als wir.

Eine GO-Vorlage als Anhang ist für die technischen Richtlinien zur Durchführung hilfreich. Änderungen oder Abweichungen von dieser GO-Vorlage sollten gut begründet sein, die Parteibasis wird da sicher ein Auge darauf werfen.

Die Richtlinien in die GO des Vorstandes zu integrieren birgt zudem den Vorteil, dass die Richtlinien von Jahr zu Jahr den technischen Gegebenheiten angepasst werden können und sich somit die Möglichkeit zur Anpassung und Weiterentwicklung gegeben ist.

Grundsätzlich halte ich es sowieso nicht schlecht, die "GO des Vorstandes" als Vorlage im Satzungs-Anhang zu integrieren, da damit das Paradoxon gelöst wird, dass ein neu gewählter Vorstand zunächst keine GO besitzt und keinerlei Grundlage für Beschlüsse z.B. für den Erlass seiner eigenen GO besitzt.

In der Regel wird die Staffel der Vorstandsämter von Jahr zu Jahr an neue Mitglieder übergeben, ein neuer Vorstand hat nach der Wahl jede Menge FormalFoo um die Ohren, so das eine vorläufige GO eine Hilfestellung ist, um in der ersten VoSi überhaupt handlungs- udn beschlussfähig zu sein.

Und überhaupt: genau deshalb (bis auf kleine Änderungen) wurde bislang in der Regel recht lapidar die GO des alten Vorstands übernommen. Jedoch halte ich die Aufnahme einer GO-Vorlage im Satzungsanhang formell die korrektere Lösung für diesen Umstand. Entsprechend wird diese Vorgehensweise auch von anderen Parteien genauso praktiziert.


Struktur des Regionsverbandes (Thomas Ganskow)

Ich beantrage die Aufnahme des folgenden Satzungsänderungsantrags in die Tagesordnung der nächsten Regionsversammlung:

§ 7 wie folgt zu ändern bzw. ergänzen:

7.1 Die Gliederung des Verbands regelt die Bundes- und Landessatzung.

7.2 Über die oben genannten Grenzen für Verbände hinaus ist die Gründung weiterer Verbände nach anderen kommunalpolitisch- oder regionsspezifischen Grenzen möglich.

7.3 Ein Zusammenschluss gegen den erklärten Willen eines kommunalpolitisch- oder regionsspezifischen Verbandes mit einem anderen ist nicht möglich.

7.4 Ein Unterverband kann nicht gleichzeitig in mehreren parallelen übergeordneten Verbänden Mitglied sein. Sollte diese Regelung bei zukünftiger Gründung übergeordneter Verbände Anwendung finden, ist der Tätigkeitsbereich der betroffenen Untergliederungen anzupassen.

Programmänderungsanträge

=== Ergänzend zum Kommunalwahlprogramm 2011 beschließt die Regionsversammlung der Piratenpartei Hannover / Rudi ===

Für den Haushalt der Stadt Hannover wurde ein Haushaltssicherungskonzepte aufgestellt, das neben einer Reduzierung der Ausgaben und erhöhten Beiträgen der Beteiligungsunternehmen auch eine Erhöhung der Grundsteuer vorsieht. Wir Piraten in Hannover halten Erhöhungen von Steuern und Gebühren im Rahmen dieser Konzepte nur für die zweitbeste Lösung, die wir soweit wie möglich vermeiden wollen. Andererseits haben die bisherigen Haushaltssicherungskonzepte mit Ihren Top Down Planungen keinen nachhaltigen Erfolg gehabt, so dass wir derartigen Planungen kein großes Vertrauen entgegenbringen. Wir erwarten im Sinne unseres Grundsatzprogramms, dass durch eine ernsthafte Transparenz in Finanz und Verwaltungsfragen, noch eine Vielzahl entbehrlicher und signifikanter Ausgaben sichtbar werden, die in der Folge gestrichen werden können. Die Praxis, städtische Einrichtungen durch kommunale Unternehmen sponsorn zu lassen, lehnen wir ab. Weiterhin erwarten wir, dass über die Mechanismen eines Bürgerhaushaltes weitere streichbare Ausgaben von den Bürgern gemeldet werden würden, so dass ein ausgeglichener Haushalt näher rückt. Ferner sehen wir unsere Mandatsträger in der Pflicht strengste Ausgabendisziplin zu wahren. Das heißt ihre Zustimmung in den Bezirksversammlungen, im Rat und der Regionsversammlung zu Ausgaben, die weder auf Grund von Gesetzen notwendig noch im Sinne unserer Programatik sinnvoll sind, zu verweigern.