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NDS:Presseteam/Entwuerfe2010/PM 2010-49

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Pressemitteilung
Thema: PM 156 - Richtervorbehalt bei Blutproben muss erhalten bleiben
Ersteller: Michael Leukert, Emanuel Schach, Christopher Lang, Jürgen Hey
Status: Versandt
Verantwortlicher Redakteur:
geprüft durch diese Lektoren:
Gliederung: Landesverband Niedersachsen
verschickt am 18.11.2010


Richtervorbehalt bei Blutproben muss erhalten bleiben

Die Piratenpartei verurteilt das Vorhaben des Innenministers von Niedersachsen Uwe Schünemann (CDU) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Blutabnahmen ohne richterlichen Vorbehalt durchführen zu lassen.

Die GdP argumentiert dabei, Niedersachsens Vorschlag sei "realitätsnah und praxistauglich". Tatsächlich findet der Richtervorbehalt in der Praxis häufig keine Berücksichtigung mehr. Dennoch kann die Missachtung einer gesetzlichen Regelung und der körperlichen Unversehrtheit, nicht ernsthaft als Argument für deren Abschaffung dienen.

Wenn in der Diskussion dann als weitere Gründe für die Abschaffung des Richtervorbehalts Grenzfälle genannt werden, die nach derzeitiger Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der "Gefahr im Verzug" ohnehin die Anordnung der Entnahme durch die Polizei auch ohne richterliche Genehmigung erlauben würden, ist dies als versuchte Täuschung der Öffentlichkeit zu werten.

"Es zeigt sich deutlich, dass selbst für hochrangige Polizeigewerkschaftlern wie auch Politikern die Unschuldsvermutung ganz offensichtlich nicht mehr existiert."moniert Jürgen Hey, Beisitzer des Regionsverbandes Hannover, "Ohne Blutprobe ist in der Regel doch noch gar nicht klar, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Wie kann da schon von einem Täter gesprochen werden?"

Generell lehnt es die Piratenpartei Deutschland ab, vorsätzliche Rechtsverstöße - nichts anderes ist die mehr oder weniger bewusste Umgehung des Richtervorbehaltes - durch die Abschaffung der unbequemen Norm nachträglich quasi zu adeln. Dies käme einer Einladung an staatliche Organe gleich, auch in anderen Bereichen Schutzrechte der Bürger möglichst im großen Stil zu ignorieren, um auf diesem Weg auch deren Abschaffung "realitätsnah und praxistauglich" werden zu lassen. Eine sich seit geraumer Zeit abzeichnende Entwicklung, die die Piratenpartei mit größter Sorge beobachtet.

Bei all diesen Versuchen einer Meinungsbeeinflussung wird der Hintergrund des Richtervorbehaltes bewusst ausgeblendet. Dabei wurde dieser aus guten Gründen eingeführt. Das Ermittlungsverfahren wird betrieben von Staatsanwaltschaft und Polizei, beide Teil der Exekutive. Den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gewaltenteilung folgend, hat daher der Gesetzgeber die Judikative als unabhängiges Kontrollorgan überall dort einzuschalten, wo sich erheblichen Eingriffe in die Rechte des Bürgers ergeben. Dies betrifft neben den naheliegenden Bereichen Verhaftung und Durchsuchung auch den Bereich der körperlichen Untersuchung, zumal, soweit diese mit einer Körperverletzung einhergeht, wie etwa der Blutentnahme.

Dieses widerspricht dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, der Wahrung der Menschenwürde und dem Recht auf einen ordentlichen Richter. Die Piraten sehen diese Bürgerrechte als wesentlich bedeutender an, als eine vermeindlich höhere Effektivität der Strafverfolgung.

Quellen:

   * http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Richter_Abschaffung_des_Richtervorbehalts_bei_Blutproben_realitaetsnah_und_praxistauglich
   * http://recht-merkwuerdig.blogspot.com/2010/10/realitatsferner-richtervorbehalt.html
   * http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesrat-will-karlsruhe-aushebeln/1973636.html


Verweise ins Internet:


Niedersächsische Landespressestelle:
Michael Leukert

Telefon: 05066 / 99 60 92
Fax: 03212 / 1023540
Mobil: 01520 / 9867039
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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)