NDS:Presseteam/Entwürfe2011/PM 2011-15
Diese Pressemitteilung wurde bereits versendet. Editieren im Wiki bringt also nichts mehr. Nachbearbeitungen oder Auflistungen von Leuten, die unsere PM genutzt haben, sind sehr erwünscht. |
Pressemitteilung | |
Thema: | PM 173 - Start des Zensus 2011 am 09. Mai |
Ersteller: | Michael Leukert |
Status: | Versandt |
Verantwortlicher Redakteur: | Michael Leukert |
geprüft durch diese Lektoren: | |
Gliederung: | Landesverband Niedersachsen |
verschickt am | 08.05.2011 |
Start des Zensus 2011 am 09. Mai
Am 09. Mai 2011 wird in der Bundesrepublik der Zensus 2011 gestartet und eine Auswahl von Bürgern befragt. Die bereits in Meldeämtern und bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegenden Informationen werden zusammengetragen, miteinander verknüpft und ausgewertet. Um darüber hinaus neue Informationen zu erhalten, wurden bereits alle Gebäude- und Wohnungseigentümer im Jahr 2010 angeschrieben und fanden einen Fragebogen in ihrem Briefkasten, in dem bisher nicht bekannte Daten ermittelt oder die vorliegenden überprüft wurden. In der deutschen Variante des “Zensus 2011″ werden mehr Daten erhoben, als in der EU-Verordnung vorgeschrieben. So sind die Fragen nach einem möglichen gleichgeschlechtlichen Partner, einem Bekenntnis zu einer Religion oder einem Migrationshintergrund erst mit dem deutschen Zensusgesetz hinzugekommen. Gerade diese Daten werden aber nicht in einer zentralen Datenbank benötigt. Die zentrale Anhäufung derartiger Daten ist bedenklich – daher lehnt die Piratenpartei die Durchführung des “Zensus 2011″ entschieden ab. Gemäß § 10 Zensusgesetz 2011 besteht eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, der Bürger ist verpflichtet wahrheitsgemäß den Fragebogen auszufüllen. Etwa 7 – 8 % der Bürger werden durch Zufall ausgewählt und durch sogenannte Erhebungsbeauftragte befragt.
Sollte ein Erhebungsbeauftragter bei ihnen an der Haustüre stehen, sollten sie sich zuerst seinen Ausweis als Erhebungsbeauftragten zeigen lassen. Dieser ist nur in Verbindung mit einen amtlichen Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) gültig. Sie sind nicht verpflichtet, den Beauftragten für die Datenerhebung in ihre Wohnung lassen. Ebenso wenig muss der Erhebungsbeauftragte für die Beantwortung des Fragebogens anwesend sein. Lediglich die “Existenzfeststellung” muss vom Erhebungsbeauftragten getätigt werden. Diese “Existenzfeststellung” dient zur Ermittlung, wie viele Personen im Haushalt wohnen. Sie können den Bogen also in Ruhe alleine ausfüllen und diesen dann direkt an die zugehörige Erhebungsstelle senden. Dies wird von uns auch dringend empfohlen, da der Erhebungsbeauftragte den Fragebogen mit Ihren persönlichen Daten sonst unter Umständen mehrere Tage bei sich in der Wohnung halten kann, bevor er ihren Fragebogen weiter leitet. Des Weiteren sind die Fragen zu Ihrem Glaubensbekenntnis freiwillig. Beantworten sie am besten nur die Pflichtfelder und nehmen sie ihr Recht auf Datensparsamkeit wahr!
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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.
Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 11.000 Mitglieder.
Die Piratenpartei ist in den Kommunalparlamenten von Aachen und Münster vertreten.
Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)