NDS:Osterholz/Kreismitgliederversammlung 2013.2/SÄA

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Antrag 1

Änderungsantrag Nr.
S001
Beantragt von
--Olespunkt 21:47, 17. Apr. 2013 (CEST)
Betrifft
Satzung / §1 (2)
Beantragte Änderungen

Änderung der Kurzbezeichnung

Von: (2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland „Kreisverband Osterholz“ und die Kurzbezeichnung „Piratenpartei Osterholz“.


Ändern in : (2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland „Kreisverband Osterholz“ und die Kurzbezeichnung „PIRATEN Osterholz“.

Begründung: Wir passen uns hiermit dem Bund und LV an und nennen uns in der Presse ohnehin meistens so. Außerdem wurden die letzten Stimmzettel zu Wahlen auch mit PIRATEN ausgewiesen.

  • Ergebnis:



Antrag 2

Änderungsantrag Nr.
S002
Beantragt von
--Olespunkt 21:47, 17. Apr. 2013 (CEST)
Betrifft
Satzung / §7 (3)
Beantragte Änderungen

Reduzierung der Ladungsfrist zu Kreismitgliederversammlungen auf zwei Wochen

Von: (3) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung der Kreismitgliederversammlung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben.


Ändern in : (3) Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung der Kreismitgliederversammlung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ein. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisverbandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben.


Begründung: Eine Frist von vier Wochen ist sehr lang und stellt ein Problem in der Form dar, dass halbfertige TO´s an die Mitglieder gehen. Außerdem reduzieren wir hiermit die Gefahr, nicht fristgerecht zu laden.

  • Ergebnis:



Antrag 3

Änderungsantrag Nr.
S003
Beantragt von
--Olespunkt 21:47, 17. Apr. 2013 (CEST)
Betrifft
Satzung / an geeigneter Stelle
Beantragte Änderungen

Frist für Programmanträge

Erweitern an geeigneter Stelle: Die Antragsfrist für Programmanträge des kommunalen Wahlprogramms beträgt sieben Tage

Begründung: Bei der letzten KMV gab es einen Antrag, der wegen Enthaltung nicht angenommen wurde. Der Antrag war recht umfangreich, die Versammlung hatten nicht ausreichend Zeit sich diesen sorgfältig anzunehmen. Eine angemessene Frist ermöglicht es den Mitgliedern die Anträge durchzuarbeiten und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass inhaltlich gute Anträge auch angenommen werden oder sogar schlechte nicht unter Zeitdruck "durchgewunken" werden.

  • Ergebnis: