NDS:Osterholz/KMV141/SÄA

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Antrag 1

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Gerrit Becker
Betrifft
Satzung / §9.2
Beantragte Änderungen

Alter Satzungstext: § 9 Satzungs- und Programmänderung (2) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landes- und Bundesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden.

Neuer Satzungstext: § 9 Satzungs- und Programmänderung (2) Das Grundsatz- und Wahlprogramm kann in Auszügen vom Landes- und Bundesverband übernommen werden und wird um kommunale Themen ergänzt.

Begründung:

Die Änderung erlaubt uns vor der Kommunalwahl freien Handlungsspielraum wie wir unser Wahlprogramm gestalten wollen. Die aktuelle Satzung sieht vor das wir das Landes- und Bundeswahlprogramm übernehmen. Zusammen ca. 180 Seiten, zu dem wird das Programm zur Kommunalwahl 2016 3 Jahre alt sein und in teilen nicht mehr aktuell sein. tl;dr

  • Ergebnis:



Antrag 2

Änderungsantrag Nr.
SÄA002
Beantragt von
Gerrit Becker
Betrifft
Satzung / Präambel
Beantragte Änderungen

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen den folgenden Text als Präambel in die Satzung aufzunehmen:

Präambel Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur politischen Willensbildung des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellschaftlichen Prozessen und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen und demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied

der Staatsangehörigkeit,

des Standes,

der Herkunft,

der ethnischen Zugehörigkeit,

des Geschlechts,

der sexuellen Orientierung,

des Bekenntnisses,

die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.

der Kreisvorstand

  • Ergebnis:



Antrag 3

Änderungsantrag Nr.
SÄA003
Beantragt von
Ole
Betrifft
Satzung / §12(2)
Beantragte Änderungen

Die Versammlung möge beschließen, den folgenden Satzungstext von:

§ 12 Inkrafttreten (1) Nach Beschluss durch die Gründungsversammlung tritt diese Satzung sofort in Kraft. (2) Änderungen treten am Tag nach der beschließenden Kreisversammlung in Kraft.

in:

§ 12 Inkrafttreten (1) Nach Beschluss durch die Gründungsversammlung tritt diese Satzung sofort in Kraft. (2) Änderungen treten sofort in Kraft.

Begründung: Mir ist dieser Passus nicht ganz klar, ich weiß auch nicht, wo der herkommt. Auf jeden Fall erscheint er mir wenig sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass SÄA auch die Zusammensetzung des Vorstands, der auf der Versammlung gewählt wird betreffen können. Formell müssten wir dann neu einladen, da der Vorstand bei Änderungen so nicht gewählt werden könnte. Dann lieber Änderungen sofort. Ich bitte die Versammlung um Zustimmung, da eine Inkrafttreten am darauffolgenden Tag keinen Sinn macht.

  • Ergebnis:



Antrag 4

Änderungsantrag Nr.
Beantragt von
Betrifft
Satzung /
Beantragte Änderungen
  • Ergebnis: