NDS:Oldenburg/Kommunalparteitag/2012.2/Satzungsänderungsanträge

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#KPT-2012-04-01.1: §8 (4)

Beschluss des Kommunalparteitag Stadtverband Oldenburg vom 04.04.2012 #KPT-2012-04-01.1: §8 (4)
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Antragsteller:
Clemens John
Text:
Der Vorstand lädt jeden Piraten im Stadtverband mindestens zwei Wochen vorher in Schriftform ein; maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel. Die Einladung zum Kommunalparteitag hat folgende Angaben zu enthalten:
  1. den Tagungsort,
  2. den Tagungsbeginn und die voraussichtliche Tagungsdauer,
  3. die vorläufige Tagesordnung und
  4. einen Ort, an dem die Piraten über aktuelle Veröffentlichungen zum Kommunalparteitag informiert werden.
Begründung:
Was wird geändert? Es wird gestrichen, dass eine Einladung per Email der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mitglieds bedarf. Einladungen per Email sind nach Annahme dieses Antrags unter Beachtung von §19 unserer Satzung ohne weiteres möglich. Im Land und im Bund wird dies unter Zuhilfenahme eines Systems zur Bestätigung des Erhalts der Email bereits seit längerem genutzt. Erfolgt keine Bestätigung des Empfangs geht eine Einladung fairer Weise auch noch Per Post raus. Ziel: Kostenersparnis.
Ticket:
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfo: Nicht fristgerecht eingereicht. Verfahren nach §8 (5). Aktueller Anlass: Spardruck aufgrund der aktuellen Zahlen zu fehlenden Mitgliedsbeiträgen.
Zuständig: