NDS:Northeim/Kreisverband/GeschäftsordnungVorstand

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Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverband Northeim der Piratenpartei Deutschland aus dem Jahre 2014 und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in der Kreisvorstandssitzung am 03.02.2014 beschlossen worden.

1. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

  • Vorsitzender: Benjamin Richter
  • Stellvertretender Vorsitzender: Saleh El-Mograbi
  • Schatzmeister: Aljoscha Rittner
  • Beisitzer: Michael Herzig, David Leimeroth

2. Beschlussfassung

  • Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Mehrheit aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder dafür oder dagegen gestimmt hat. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied oder Beauftragten dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  • Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
  • Bei der Beschlussfassung gibt es die Stimmmöglichkeiten "Ja", "Nein" und "Enthaltung". Werden mehr "Ja" als "Nein" Stimmen abgegeben, ist der Beschluss gefasst.
  • Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Tragweite der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  • Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    • Ausgaben die 1000 € überschreiten
    • Einberufung einer Kreismitgliederversammlung
  • Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft die Pflicht gegen Beschlüsse, die die Liquidität des Kreisverbandes gefährden, Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch hat aufschiebene Wirkung bis zum Entscheid durch die Kreismitgliederversammlung.
  • Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt. Verschlußsachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Kreisvorstands zugestellt.

3. Antragsrecht

  • Anträge an den Vorstand können auf der Homepage unter http://www.piratenpartei-northeim.de/northeimer-piraten/vorstand/antrag-an-den-vorstand/, alternativ per E-Mail an vorstand@piraten-nom.de oder schriftlich gestellt werden. Eingegangene Anträge werden auf geeignete Weise unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert.
  • Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner zu benennen. Ein Umsetzungsverantwortlicher wird vom Vorstand benannt.

4. Vorstandssitzungen

  • Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
  • Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen. Die Einladungfrist von physischen Vorstandssitzungen gemäß §10 Abs. 5 der Satzung bleibt davon unberührt.
  • Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  • Der Sitzungsleiter erteilt und entzieht das Wort in der Sitzung
  • Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.
  • Der Vorstand soll sich mindestens alle zwei Monate treffen. Diese Treffen müssen nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden.

5. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  • Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer Datenbank gepflegt.
  • Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
  • Der Vorstand kann per Beschluss Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe der aktuellen Datenschutzverpflichtung der Piratenpartei Deutschland mit obligatorischer Belehrung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
  • Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
  • Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

6. Aufgabenverteilung

  • Erster Vorsitzender
    • Repräsentation nach Außen
    • Kontakt zu externen Organisationen (NGO)
    • Medien-/ Presse-Ansprechpartner
    • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
    • Kontrolle der Finanzen
    • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
    • Koordiniert den Vorstand bzgl. der Unterstützung der Landesverbände und des Aufbaus und der Entwicklung neuer Landesverbände.
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
  • Stellvertretender Vorsitzender
    • Unterstützt den Vorsitzenden
    • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
    • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
  • Schatzmeister
    • Kontoverwaltung
    • Mitglieder und Beiträge verwalten
    • Finanzmittelverwaltung
    • Unterstützt den Vorsitzenden
    • Aufbau und Kontrolle einer Finanzverwaltung
    • Abrechnungen gegenüber den Landesverbänden
    • Haushaltsplanung
  • Beisitzer
    • Die Beisitzer werden mit einzelnen speziellen Aufgaben betreut. Es werden Aufgaben delegiert, um die Rumpf-Mitglieder (Vorsitzender, stv. Vorsitzende und Schatzmeister) zu entlasten. Die Aufgabenverteilung erfolgt situationsbedingt.

7. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

  • Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.
  • Regelmäßig werden die Tätigkeitsberichte zu Vorstandssitzungen schriftlich oder mündlich eingereicht.

8. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  • Diese Geschäftsordnung wurde am 03.02.2014 in dieser Form in Kraft gesetzt.