NDS:Nordost/mv181/Protokoll

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Protokoll der Kreismitgliederversammlung Nordost am 07.04.2018
Hotel Zum Meierhof, Buxtehuder Str. 3, 21255 Tostedt

Eingeladen wurde auf 12:00 Uhr

Teilnehmer: 5

Beginn: 12:32 Uhr

1. Begrüßung
Rolf begrüßt die Mitlieder

2. Zulassung von Ton- und Filmaufnahmen
einstimmig zugelassen

3. Wahl der Versammlungsleitung
Vincent wird vorgeschlagen
einstimmig
Vincent nimmt an

4. Wahl der Protokollführung
Thomas wird vorgeschlagen
einstimmig
Thomas nimmt an

5. Wahl der Wahlleitung, Bestimmung der Wahlhelfer
Vincent wird vorgeschlagen
einstimmig
Vincent nimmt an

6. Beschluss der Tagesordnung
einstimmig

7. Diskussion des SO007 des BPT 2017.2
https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.2/Antragsportal/SO007

Frage 1: Sollen die Vorstände der Piratenpartei künftig verwaltende oder politische Vorstände sein?
verwaltend
politisch 5

Eine strikte Trennung ist nicht möglich. Je nach Vorhandensein von Mandatsträgern ist ein stärkere oder schwäche politische Vorstandstätigkeit notwendig.

Frage 2: Benötigt die Piratenpartei ein Delegiertensystem?

Ja
Nein 5

Ab einer festzulegenden Mitgliederanzahl ist ein Delegiertensystem einzuführen.

Frage 3: Soll die Piratenpartei Mandatsträgerabgaben einfordern, um sich zukünftig zu finanzieren?

Ja
Nein 5

Frage 4: Sollen Themenbeauftragte bzw. AGs unter Auflagen Budgetverantwortung erhalten?

Ja 5
Nein

Frage 5: Sind Spontankandidaturen sinnvoll oder benötigt die Piratenpartei ein System um diese zu vermeiden?

Spontankandidaturen sind sinnvoll 3
Spontankandidaturen vermeiden 0
Enthaltung 2

Frage 6: Soll Antragsarbeit für politische Anträge an den BPT besser strukturiert werden um eine höhere Antrags-Qualität zu gewährleisten?

Ja 5
Nein

Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Vorziehen TOP A13
einstimmig abgelehnt

8.Satzungsänderungsanträge, die die Zusammensetzung oder die Wahl des Vorstands betreffen

SÄA001
§ 13 (1)
Ist:

Der Kreisvorstand besteht aus:
einem Vorsitzenden
einem stellvertretenden Vorsitzenden
einem Schatzmeister (optional)
einem stellvertretenden Schatzmeister (optional)
bis zu 5 Beisitzern

Soll:

1. Für den Kreisvorstand werden gewählt:
ein Vorsitzender
ein stellvertretender Vorsitzender
ein Schatzmeister
ein stellvertretenden Schatzmeister (optional)
bis zu 5 weitere Beisitzern

Begründung:
Gemäß §13 (2) ist der Vorstand mit drei Mitgliedern handlungsfähig.
Daher muss sichergestellt sein, dass wenigstens drei Mitglieder gewählt werden. Weiterhin impliziert die bisherige Formulierung "Der Kreisvorstand besteht aus", dass die nicht optionalen Posten auf jeden Fall besetzt werden müssen. Was bspw. bei Wegfall eines Vorstandsmitgliedes bedeuten würde, dass der Vorstand nicht mehr handlungsfähig wäre, obwohl mglw. noch bis zu acht weitere Vorstandsmitglieder vorhanden sind und könnte erst gem. 13 (4) durch die Nachwahl auf einer außerordentlichen KMV wieder Handlungsfähigkeit erlangen. Die Formulierung widerspricht zudem 13 (9) S1, wo vorgesehen ist, dass Kompetenzen übertragen werden können, wenn Vorstandsmitglieder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder zurücktreten.

Einstimmig angenommen

9.Tätigkeitsbericht des Vorstands

1V: Unregelmäßige Vorstandsitzungen, der Vorstand atmet, erfolgreiche Teilnahme an der Kommunalwahl 16, 2 Mandate errungen
2V: Teilnahme an Vorstandssitzungen, Organisation der KMV
SM: Kommunalwahlkampforganisation, Geld wurde mehr

10.Bericht der Kassenprüfer

liegt vor, keine Beanstandungen

11.Entlastung des Vorstands

einstimmig entlastet

12. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstands

Kandidaten 1V: Rolf Tischer
Rolf stellt sich vor
einstimmig gewählt
Rolf nimmt die Wahl an

Kandidaten 2V: Gerret Bachmann
Gerret stellt sich vor
einstimmig gewählt
Gerret nimmt die Wahl an

Kandidaten SM: Florian Sievert
Florian stellt sich vor
4 Ja-Stimmen, 1 x ungültig
Florian nimmt die Wahl an

13. Wahl der Kassenprüfer
Vorschlag Titus Tscharnke angenommen

14. Weitere Satzungsanträge

SÄA002
§ 13 (6)

Ist:
6. Der Kreisvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf der entsprechenden Kreismitgliederversammlung. Die Rechenschaft hat schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) binnen 10 Werktagen an die Mitglieder des Verbandes zu erfolgen.

Soll:
6. Der Kreisvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf der entsprechenden Kreismitgliederversammlung.

Begründung:
Die Normalform der Bekanntmachung von Informationen erfolgt via Mail. Dem stimmt jedes Mitglied durch den Mitgliedsantrag zu.
Sie kann auch über die Veröffentlichung auf Webseite oder im Wiki erfolgen. Die Festlegung auf das nicht mehr zeitgemäße Fax entfällt. Üblicherweise wird der Rechenschaftsbericht dem Protokoll beigefügt.
Ebenso erübrigt sich die Frage, wie nicht per Mail erreichbare Mitglieder kontaktiert werden sollten.

einstimmig angenommen

SÄA003
§ 13 (9) S2

Ist:
Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können...

Soll:
Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn weniger als drei Vorstandsmitglieder ihren Aufgaben nachkommen können...

Begründung:
In einem mehr als fünfköpfigen Vorstand sind mit Ausscheiden zweier Vorstandsmitglieder immer noch drei Vorstandsmitglieder vorhanden, die gemäß 13 (2) einen handlungsfähigen Vorstand darstellen. Daher macht es keinen Sinn, für den Fall dass sechs oder mehr Vorstandsmitglieder gewählt werden, eine Handlungsunfähigkeit bei drei oder mehr verbleibenden Vorständen festzustellen.

4 x Ja, 1 Enthaltung

SÄA004

§ 14a Kassenprüfer
Die Kreismitgliederversammlung wählt zwei oder mehr Kassenprüfer. Stehen zum Zeitpunkt der Prüfung weniger als zwei Kassenprüfer zur Verfügung, wird die Kassenprüfung durch bzw. in Zusammenarbeit mit einem der Kassenprüfer der übergeordneten Gliederung durchgeführt. Kassenprüfer werden per Akklamation gewählt.

Begründung:
Bislang enthält die Satzung keinen Passus, der sich mit der Frage der Kassenprüfer befasst. Trotzdem wurden sie immer gewählt. Dieser Mangel sollte geheilt werden, weil normalerweise die Kassenprüfungen als fragwürdig erscheinen.

zurückgezogen

SÄA005
§ 3 (1)

Ist:
Mitglied der Piratenpartei Deutschland und der PIRATEN Niedersachsen-Nordost kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat...

Soll:
Mitglied der Piratenpartei Deutschland und der PIRATEN Niedersachsen-Nordost kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat...

Begründung:
Laut § 2 (1) Bundessatzung und § 3 (1) Landessatzung kann Mitglied werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Laut Mitteilung des Bundesjustiziariats müssen derartige Änderungen auch in nachgeordneten Satzungen durch Beschluss der zuständigen Versammlungen angepasst werden.

4 x Ja, eine Enthaltung

SÄA006
§ 3 (3) Satz 2

Ist:
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des zuständigen Kreisverbandes innerhalb von acht Wochen ab Eingangsdatum des Aufnahmeantrages.

Soll:
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes innerhalb von zwei Wochen ab Eingangsdatum des Aufnahmeantrages.

Begründung:
Unter § 3 (3) der Landessatzung heißt es: "Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Sollte der Vorstand der Gliederung handlungsunfähig sein oder den Antrag aus anderen Gründen nicht innerhalb von zwei Wochen bearbeiten, entscheidet die nächst höhere Gliederung."

Wird somit ein Mitgliedsantrag nicht innerhalb dieser Zeit beschieden, holt ihn sich die Mitgliederbetreuung zurück und lässt auf LaVo-Ebene entscheiden. Das kann nicht der Sinn einer Regelung sein, die auf KV-Ebene gefasst wurde.

"Zuständig" ist der KV Nordost sowieso. Abgesehen davon ist die Frist von acht Wochen als unangemessen lang anzusehen.

4 x Dafür, 1 Enthaltung

SÄA007
§ 8 (6) Satz 1 f. Und (7) Satz 1

Ist:
Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluss Gäste zulassen.
1.Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.

Soll:
Alle Sitzungen der Gremien und Organe sind öffentlich. Ausschlüsse davon sind nur aus datenschutz- oder persönlichkeitsrechtlichen Belangen möglich.
(In der Folge entfällt Satz 2 in (6) und Satz 1 in (7))

Begründung:
Per se sind alle Veranstaltungen der Piraten öffentlich. Ausschlüsse davon werden nur aufgrund von datenschutz- oder persönlichkeitsschutzrelevanten Belangen gemacht. Eine Satzungsformulierung, die die Möglichkeit der Nichtzulassung von Öffentlichkeit generell von einer Zustimmung eines Gremiums abhängig macht, widerspricht dem Transparenzgedanken.

4 x Dafür, 1 Enthaltung

15. Programmänderungsanträge

Keine

16. Sonstiges

Keine Punkte

17. Ende der Versammlung und Verabschiedung

14:43 Uhr, Rolf verabschiedet

___


Sollte unter TOP 12 kein Vorstand gewählt werden, ändert sich die Tagesordnung wie folgt:

13. Antrag auf Auflösung des Kreisverbandes gem. § 18 der Satzung des KV Nordost
14. Sonstiges
15. Ende der Versammlung und Verabschiedung