NDS:Nienburg/Kreisparteitag 2013/SA04

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SA04: Umbenennung in Kreismitgliederversammlung

Antragsteller: Dorian Spange

Konkurriert mit: -

Thematik

Mehr und mehr Kreisverbände nennen ihre Kreisparteitage in Kreismitgliederversammlungen um, genauso wie Landesverbände ihre LPTs in LMVs umbenennen.

Änderung

Der Kreisparteitag wird aus der Satzung gestrichen und durch die Kreismitgliederversammlung ersetzt.

Begründung

Die gleiche wie bei den anderen Gliederungen: Abhebung der "Etablierten", deutlichere Kennzeichnung, dass dies für alle Mitglieder offen ist, nicht für Delegierte.


Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände

...

5. Eine Ordnungsmaßnahme gegen einen untergeordneten Verband durch den Vorstand des Kreisverbandes ist nur vorläufiger Natur und bedarf der Bestätigung des nächsten für ihn zuständigen Kreisparteitages. Eine Maßnahme tritt außer Kraft, wenn sie nicht durch den nächsten zuständigen Kreisparteitage bestätigt wird. Konnte eine Maßnahme aus zeitlichen Gründen nicht durch den zuständigen Kreisparteitage bestätigt oder abgelehnt werden, so wird die Abstimmung darüber auf den nächsten zuständigen Kreisparteitage verschoben und bleibt vorerst in Kraft.

...

§ 8 Transparenz

1. Interna können per mehrheitlichen Beschluss vom Kreisvorstand der PIRATEN Nienburg als Verschlusssache deklariert werden.

  • Verschlusssachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein, welche besonderen Schutzes bedürfen.
  • Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
  • Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit vom Kreisparteitag der PIRATEN Nienburg oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
  • Verschlusssachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlusssache bestätigt werden.

...

7. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.

  • Ein Ausschluss von Piraten von der Sitzung muss mit einfacher Mehrheit durch den Kreisparteitag beschlossen werden.
  • Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.

...


§ 11 Organe des Kreisverbandes 1. Organe des Kreisverbandes sind

der Kreisparteitag, der Vorstand, die Gründungsversammlung und, sofern gewählt, das Kreisschiedsgericht.

...

§ 12 Der Kreisparteitag

1. Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Er beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Nienburg, welche der Kreisvorstand umzusetzen hat. Er ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene.

2. Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Parteitage des Kreisverbandes.

...

4. Die Einladung hat zwei Wochen vor regulären bzw. eine Woche vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, zur vorläufigen Tagesordnung und die Angabe auf weitere aktuelle Veröffentlichungen zu enthalten.

...

§ 13 Der Kreisvorstand

...

5. Die Mitglieder des Kreisvorstands werden vom Kreisparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zum folgenden Kreisparteitag gewählt.

6. Der Kreisvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3-Mehrheit auf dem entsprechenden Kreisparteitag. Die Rechenschaft hat schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) binnen zehn Werktagen an die Mitglieder des Verbandes zu erfolgen.

...

§ 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms 1. Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

...

3. Das Grundsatzprogramm kann durch einfache Mehrheit des Kreisparteitages oder des Kreisvorstandes der PIRATEN Nienburg um regionale Punkte ergänzt werden. Die PIRATEN Nienburg können spezielle Schwerpunkte legen. Regionale Punkte können durch einfache Mehrheit des Kreisparteitages oder des Kreisvorstandes der PIRATEN Nienburg wieder aus dem Programm der Partei genommen werden.

...

§ 20 Schiedsgerichtsordnung

...

2. Auf einem Kreisparteitag kann mit einfacher Mehrheit die Einrichtung eines Kreisschiedsgerichts beschlossen werden.

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§ 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände

...

5. Eine Ordnungsmaßnahme gegen einen untergeordneten Verband durch den Vorstand des Kreisverbandes ist nur vorläufiger Natur und bedarf der Bestätigung der nächsten für ihn zuständigen Kreismitgliederversammlung. Eine Maßnahme tritt außer Kraft, wenn sie nicht durch die nächsten zuständigen Kreismitgliederversammlungen bestätigt wird. Konnte eine Maßnahme aus zeitlichen Gründen nicht durch die zuständige Kreismitgliederversammlung bestätigt oder abgelehnt werden, so wird die Abstimmung darüber auf die nächste zuständige Kreismitgliederversammlung verschoben und bleibt vorerst in Kraft.

...

§ 8 Transparenz

1. Interna können per mehrheitlichen Beschluss vom Kreisvorstand der PIRATEN Nienburg als Verschlusssache deklariert werden.

  • Verschlusssachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein, welche besonderen Schutzes bedürfen.
  • Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
  • Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit der Kreismitgliederversammlung der PIRATEN Nienburg oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
  • Verschlusssachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlusssache bestätigt werden.

...

7. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.

  • Ein Ausschluss von Piraten von der Sitzung muss mit einfacher Mehrheit durch die Kreismitgliederversammlung beschlossen werden.
  • Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.

...

§ 11 Organe des Kreisverbandes 1. Organe des Kreisverbandes sind

die Kreismitgliederversammlung, der Vorstand, die Gründungsversammlung und, sofern gewählt, das Kreisschiedsgericht.

...

§ 12 Die Kreismitgliederversammlung

1. Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Sie beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit der PIRATEN Nienburg, welche der Kreisvorstand umzusetzen hat.

2. Die Kreismitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Hierbei zählen sowohl reguläre als auch außerordentliche Mitgliederversammlungen des Kreisverbandes.

...

4. Die Einladung hat zwei Wochen vor regulären bzw. eine Woche vor außerordentlichen Mitgliederversammlungen schriftlich (Fax oder e-Mail genügt) zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, zur vorläufigen Tagesordnung und die Angabe auf weitere aktuelle Veröffentlichungen zu enthalten.

...

§ 13 Der Kreisvorstand

...

5. Die Mitglieder des Kreisvorstands werden von der Kreismitgliederversammlung und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit bis zur folgenden Kreismitgliederversammlung gewählt.

6. Der Kreisvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3-Mehrheit auf der entsprechenden Kreismitgliederversammlung. Die Rechenschaft hat schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) binnen zehn Werktagen an die Mitglieder des Verbandes zu erfolgen.

...

§ 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms 1. Änderungen der Kreissatzung können nur von einer Kreismitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

...

3. Das Grundsatzprogramm kann durch einfache Mehrheit der Kreismitgliederversammlung oder des Kreisvorstandes der PIRATEN Nienburg um regionale Punkte ergänzt werden. Die PIRATEN Nienburg können spezielle Schwerpunkte legen. Regionale Punkte können durch einfache Mehrheit des Kreismitgliederversammlung oder des Kreisvorstandes der PIRATEN Nienburg wieder aus dem Programm der Partei genommen werden.

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§ 20 Schiedsgerichtsordnung

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2. Auf einer Kreismitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit die Einrichtung eines Kreisschiedsgerichts beschlossen werden.

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