NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Positionspapiere/Radverkehr

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Diese Seite dient als ausführliche Begründung der Positionspapiere "Link-Text" für die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Niedersachsen 2015.1.

Alle Anträge dienen dem Zweck, den Radverkehr in Städten und Gemeinden attraktiver zu gestalten, durch geringfügige Änderungen an der Straßenverkehrsordnung.

Städte und Gemeinden haben in Deutschland die Möglichkeit, thematisch begrenzte Pilotprojekte durchzuführen und eine bundesweite Umsetzung nach erfolgreicher Testphase in die Wege zu leiten. Hierbei muss vor allem nachgewiesen werden, dass die Änderung keine Erhöhung der Unfallraten zur Folge hat.

Übersicht

Grünpfeile

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Gruenpfeil-rad-geradeaus.jpg

Rechts und geradeaus zeigende Grünpfeile für Fahrräder an Ampeln sollen Radfahrern ermöglichen, an ungefährlichen Stellen nach einem Stopp eine Ampel zu überqueren, vor allem wenn sie dabei nicht den Autoverkehr kreuzen.

Zeitlich begrenzte Grünpfeile

An wenig befahren Kreuzungen sollen ganztags oder zeitlich begrenzt Grünpfeilregelungen für Radfahrer angebracht werden können, beispielsweise an Ampeln, die nachts nicht abgeschalten werden.

Alle-Grün-Phasen

Es soll die Möglichkeit einer zusätzlichen Ampelphase eingeführt werden, welche allen Radfahrern gleichzeitig Grün und allen Autofahrern Rot gibt.

Grünpfeile an Ampeln für Radfahrer

Grünpfeile für Radfahrer sollen dem Radverkehr erlauben, in bestimmten Situationen beim Rechtsabbiegen oder beim Geradeausfahren das Rotlicht an einer Ampel missachten zu können.

Begründung

Häufig geht unmittelbar an einer roten Ampel, an der ein Radfahrer auf Grün warten muss, ein Radweg rechts ab. Das Fahrrad würde beim Rechtsabbiegen keinem Auto in die Quere kommen. In solchen und ähnlichen Fällen, bei denen das Rotlicht für den Radverkehr keinen Sinn macht, könnten in Deutschland genau wie in den Niederlanden und in Frankreich Grünpfeile für den Radverkehr installiert werden.

Viele Radfahrer wissen genau, dass sie sich und andere weniger gefährden, wenn sie bei Rot rechts abbiegen anstatt bei Grün. Dies liegt einfach daran, dass dann, wenn sie bei Rot an der Ampel stehen, meist keine Fußgänger den Weg kreuzen. Schaltet die Ampel auf Grün, dann kreuzen die Fußgänger auf dem parallelen Gehweg, die sich im Lauf der Zeit angestaut haben, die Strecke und Gefahrensituationen können entstehen. Dies ist umso problematischer, je kürzer die Fußgängerampel Grün zeigt.

Die unproblematische Situation, dass ein Fahrrad hinter einer roten Ampel auf einen rechts abgehenden Radweg (abmarkiert oder hochbordig) abbiegen will, ist Entscheidungsträgern leicht vermittelbar. Daher zunächst die Empfehlung, bei zu beantragenden Pilotprojekten auf solche Fälle abzuzielen.

Der Auto-Grünpfeil (Zeichen 720) ist jedoch auch dann zulässig, wenn der rechts abbiegende Kfz-Verkehr einem querenden Kfz-Verkehr Vorrang lassen muss. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die beinhalten, dass auf der Querstrecke sehr wenig Verkehr ist. Es besteht kein Grund, auch beim Fahrrad-Grünpfeil solche wenig befahrenen Straßen nicht mit einzubeziehen. Auch dort, wo die Straße breit genug ist oder wo nach dem Rechtsabbiegen eine Busspur rechts entlang führt, die von Rädern benutzt werden kann, kann ein Fahrrad-Grünpfeil angebracht werden.

Liste der Länder, die die Regelung bereits umgesetzt haben

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  • Niederlande, seit 1990
  • Frankreich, seit Januar 2012, nach zweijährigen Pilotptojekten in Bordeaux, Nantes und Strassburg
  • Belgien, seit September 2012, nach einer kurzen Pilotphase in Brüssel
  • Basel, Pilotprojekt 2014-2016 mit Zielsetzung einer schweizweiten Einführung

Die Stadt München möchte auf Anregung der SPD die Regelung auf dem Deutschen Städtetag diskutieren (Ratsantrag vom April 2015), aus Berlin kam im Juli 2015 ein ähnlicher Vorstoß von den Grünen [1] [2].

Wikipedia gibt eine Übersicht hier.

Potential am Beispiel Göttingen

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In der Göttinger Innenstadt könnten an 70 Positionen der 110 städtischen Ampelkreuzungen (Übersichtskarte) Rechts- bzw. Geradeausabbiegerpfeile angebracht werden. An diesen Kreuzungen können Fahrradfahrer rechts oder geradeaus fahren, ohne den Kfz-Verkehr zu kreuzen. Aktuell riskieren sie derzeit an diesen Stellen jedes Mal ein Bußgeld, falls sie verbotswidrig über Rot fahren. In der Praxis haben wir es nicht selten mit Polizeiwillkür zu tun, mit unerfahrenen Polizisten oder mit Streifenwagenbesatzungen, die nachts einen Arbeitsnachweis benötigen.

Die Ampeln sind auf dem Poster rechts alle dargestellt. In allen auf den Fotos abgebildeten Fällen biegen Radfahrer nur nach rechts auf einen Radweg (oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg) ab, müssen also lediglich die Vorfahrt der von links kommenden Radfahrer sowie den vorrangigen Fußgängerverkehr beachten.

An Ampelsignalen mit Geradeauspfeil wird häufig erkenntlich, dass der Radverkehr bei der Planung äufig komplett außer acht gelassen wird und vor den roten Ampeln nur als Beifang steht.

Rechtliches

Die Missachtung des Rotlichts kann mit einem Bußgeldern 120 € und bei Besitzern von Kfz-Führerscheinen auch mit den entsprechenden Punkten in Flensburg bzw. mit Kfz-Fahrverboten geahndet werden.

Häufig kreuzen Fußgänger die Fahrbahn. Fußgänger hätten, egal wo sie Grün haben, auch mit der neuen Regelung immer Vorrang. An fast jeder Kreuzung haben Fußgänger auf dem parallel führenden Gehweg genau dann Grün, wenn der rechtsabbiegende Verkehr ebenfalls Grün hat. Auch hier ist der Fußverkehr immer vorrangig.

Auch beim Grünpfeil für den Autoverkehr (Zeichen 720) gilt, dass querender Verkehr immer Vorrang hat, dass das Zeichen eine Stop-Funktion beinhaltet und dass Füßgänger grundsätzlich nicht überfahren werden dürfen.

Zeitlich begrenzte Grünpfeilregelung

An wenig befahren Kreuzungen sollen ganztags oder mit zeitlicher Begrenzung Grünpfeile für Radfahrer und Fußgänger angebracht werden können. Diese sollen ein schnelleres, eigenverantwortliches Überqueren von Straßen ermöglichen.

Begründung

Signalanlagen begründen sich aus dem Gefahrenpotential, der vom Automobilverkehr ausgeht. Dieser hängt mit den hohen Geschwindigkeiten, den langen Bremswegen, der hohen Masse und damit kinetischen Energie und den schlechten Kommunikationsmöglichkeiten zur Abstimmung in den geschlossenen Fahrräumen zusammen.

Ein von einer Ampel aus beschleunigender Radfahrer hat aufgrund seiner geringen Geschwindigkeit, des kurzen Bremswegs und der geringen Energie ein geringes Fremdgefährdungspotential und aufgrund seiner Schutzlosigkeit durch fehlende Knautschzonen in der Regel ein hohes Eigengefährdungspotential. Daher sind vorfahrtsregelnde Signalanalgen für Radfahrer prinzipiell nicht nötig und sollten den Fahrradverkehr nach Möglichkeit nicht behindern.

Dies gilt umso mehr, als das selbst Grünphasen für Radfahrer ein hohes Gefährdungspotential für Radfahrer darstellen. Statistisch sterben die meisten Radfahrer im Straßenverkehr, wenn sie von Rechtsabbiegern erfasst werden. Dies geschieht meist beim Überqueren einer für sie grünen Signalanlage. Es ist vierorts sicherer, eine Ampel bei Rot zu überfahren als bei Grün. Allgemein gilt, je übersichtlicher eine Situation ist, desto geringer die Gefährdung. Verkehrsleitungstechnisch ist es von Interesse, dass sich Radverkehr an Kreuzungen möglichst schnell abbaut und nicht aufstaut.

Nachts werden in vielen Städten die Ampelanlagen an Kreuzungen nicht abgestellt, obwohl praktisch null Verkehr ist. Teils wird dies damit begründet, dies sei technisch kaum realisierbar, weil die Ampeln zu alt seien und kaum noch Techniker zur Verfügung stünden, teils wird mit den hohen Kosten und der Fehleranfälligkeit argumentiert. Die Kosten für die arbeitsintensive Abschaltung lägen höher als die Stromkosten. Teils liegt der Grund auch darin, dass Städten keine andere Möglichkeit einfällt, nächtliche Raserei zu unterbinden. Radfahrer und Fußgänger, die nachts sinnlos an roten Ampeln warten müssen, sind sozusagen Beifang dieser Taktik.

Ampeln wären niemals erfunden worden, wenn tagsüber so wenig Verkehr wäre wie in den nächtlichen Kernstunden. Die Einschränkung einer Freiheit, hier der Bewegungsfreiheit, ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies auch gerechtfertigt ist. Fußgänger und Radfahrer bei vollkommen leerer Straße nachts vor einer roten Ampel warten zu lassen, ist nicht begründbar, vermeidbar und daher möglicherweise nicht verfassungskonform.

Liste der Länder, die eine ähnliche Regelung bereits umgesetzt haben

Rechtliches

Die Regelung der US-Bundesstaaten, wo mit Stopschildern gearbeitet wird, kann in Deutschland nicht übernommen werden, da sich die Verkehrsordnungen grundsätzlich unterscheiden. In vielen Ländern gilt eine rote Fußgänger- oder Fahrradampel nicht als bedingungsloser Zwang zum Halten, sondern als Warnhinweis, um anzuzeigen, dass der querende Verkehr Grün hat. Das Überschreiten oder Überradeln des Rotlichts ist dort keine Ordnungswidrigkeit.

Alle-Grün-Phasen für den Radverkehr

Wir streben die Möglichkeit einer gleichzeitigen Grünphase für alle Radfahrer an besonders großen Kreuzungen an. Diese Regelung soll zum Tragen kommen, wenn viele Radfahrer mit Diagonalquerungsabsicht eine Kreuzung passieren und dafür momentan zwei oder sogar drei Grünphasen abwarten müssen. Die Schaltung beinhaltet, dass alle Radverkehrsampeln gleichzeitig Grün bekommen, und für 10-15 Sekunden kreuz und quer so über die fahren können, wie sie wollen. Nach Erfahrungen aus den Niederlanden (die Regelung heißt dort "alle fietsers tegelijk groen", auf französisch "vert intégral cycliste", Quelle: gracq.org Belgien, Un vert intégral pour cyclistes, 27. August 2015) führt dies sehr schnell zum Abbauen von wartenden Radverkehrspulks. Die in der Kreuzungsmitte zur Verfügung stehende Fläche reicht aus, damit die Radfahrer sich gegenseitig gut ausweichen können. Weitere Regelungen, beispielsweise Fahrbahnmarkierungen, sind nicht nötig. Diese besondere Grünphase benötigt in der Regel 15 Sekunden und lässt sich an großen Kreuzungen in die in der Regel 90 Sekunden dauernde Taktung gut einbauen.

Begründung

Konzepte in Holland zeigen, dass auch hochfrequentierte Verkehrsknotenpunkten, an denen Radfahrer aus allen Richtungen kommen, ohne weitere Regelungen gleichzeitig eine Kreuzungen überqueren können.

Zur Steigerung der Luft und Lebensqualität und Klimaschutz setzt sich die Piratenpartei für eine Attraktivitätssteigerung des Rad- und Fußverkehrs ein. Im Zuge dessen, versuchen wir unnötige Barrieren, die den Radverkehr ausbremsen und nicht zur Sicherheit beitragen, zu minimieren.

Liste der Länder, die die Regelung bereits umgesetzt haben

Rechtliches

Welche Ebenen sind zuständig?

Zu solchen Regelungen müssten in einigen Kommunen zunächst Pilotversuche durchgeführt werden, die dann beispielsweise in Koordination mit dem Städtetag und Bundesministerien deutschlandweit eingeführt werden können.

Städte im Flachland oder Universitätsstädte mit hohen Radverkehrsanteilen würden sich für solche Pilotprojekte naturgemäß besser eignen. In Niedersachsen ist ausreichend Potential vorhanden.

Anträge

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Parteiprogrammanträge

GP (Nummer) - Attraktiviätssteigerung des Radverkehrs durch Grünpfeile und zusätzliche Ampelphasen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #(Nummer): Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs durch Grünpfeile und zusätzliche Ampelphasen
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Text:
Antragsteller: Keek
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs durch Grünpfeile und zusätzliche Ampelphasen

Zur Steigerung der Luft- und Lebensqualität und aus Klimaschutzgründen setzt sich die Piratenpartei für eine Attraktivitätssteigerung des Rad- und Fußverkehrs ein. Neben Infrastrukturmaßnahmen setzen sich die Piraten Niedersachsen daher konkret für die Umsetzung dreier Ergänzungen der StVO ein.
  • Einführung eines Ampelgrünpfeils (rechts bzw. geradeaus) an Kreuzungen, an welchen der Radverkehr das Rotlicht ohne erhöhte Gefahr missachten kann
  • Grünpfeile mit zeitlicher Spezifizierung für Fußgänger und Radfahrer an Kreuzungen, wenn durch geringes Verkehrsaufkommen keine Gefahr durch Rotlichtmissachtung besteht
  • Die Einführung einer zusätzlichen "Alle-Grün"-Ampelphase, welche an großen Kreuzungen eingebaut werden kann, um allen Radfahreren ein gleichzeitiges Queren der Fahrbahnen zu ermöglichen.

Begründung:

Ampelgrünpfeil rechts bzw. geradeaus
An vielen Ampeln müssen Radfahrer warten, da die Fahrradstreifen aus historischen, baulichen oder Kostengründen von Signalanlagen mit erfasst werden. So müssen in Göttingen, einer Stadt mit 110 Ampelkreuzungen, Fahrräder an 57 Stellen an einer roten Ampel warten, obwohl sie lediglich auf einen direkt dahinter rechts abgehenden Radweg (oder gemeinsamer Rad-/Gehweg, oder Busspur) abbiegen wollen. Die Missachtung des Rotlichts kann mit einem Bußgeld von 120 € und bei Besitzern von Kfz-Führerscheinen mit Punkten in Flensburg bzw. mit Fahrverboten geahndet werden.
Daher fordern wir die Einführung eines Ampelgrünpfeiles für Radfahrer in Anlehnung an das StVO Zeichen 720 (Grünpfeil), welcher zum Halten und Vorfahrtgewähren von Fahrzeugen und Fußgängern verpflichtet und nur bei freier Bahn ein Überfahren der Signalanlage erlaubt. In vielen Fällen kann das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglicht werden, in einigen weiteren Fällen auch das Geradeausfahren (wenn keine Straße rechts abbiegt). Das Rechtsabbiegen mit Grünpfeil ist auch dann gefahrlos, wenn eine rechts abbiegende Straße ohne Radweg nur sehr schwach von Kfz-Verkehr befahren ist.
Dieses Konzept wurde in Frankreich und Belgien 2012 eingeführt und ist in den Niederlanden seit 25 Jahren etabliert. In Basel läuft derzeit ein Pilotversuch für die Schweiz.

Zeitlich spezifizierter Ampelgrünpfeil
An vielen Kreuzungen werden nachts die Ampeln nicht abgeschalten, obwohl praktisch kein Verkehr ist. Hier kann Fußgängern und Radfahrern das Überqueren der Fahrbahn bei Rot mittels einer durch eine Zeitangabe (z. B. 23-6 Uhr) spezifizierten Grünpfeil-Regelung ermöglicht werden. Der Grünpfeil würde geradeaus zeigen (und das Rechtsabbiegen automatisch einschließen) und beinhaltet auch hier, dass querender Verkehr Vorrang hat.

Alle-Grün Ampelphase
An manchen Ampeln müssen Radfahrer zwei oder drei Grünphasen abwarten, um eine Kreuzung diagonal zu überqueren. Dies ist eine Benachteiligung gegenüber Autos und reduziert die Reisegeschwindigkeit im Radverkehr.
Erfahrungen aus den Niederlanden ("tegelijk groen") zeigen, dass an hochfrequentierten Verkehrsknotenpunkten, an denen Radfahrer aus allen Richtungen kommen, diese ohne weitere Regelungen (Straßenmarkierungen o. ä.) gleichzeitig eine Kreuzung überqueren können. Wichtig ist hierbei der Diagonalverkehr.
Auf einer Kreuzung besteht in der Regel genug Platz, damit sich begegnende Radfahrer frühzeitig ausweichen können. Die Alle-Grün-Phase kann für den Radverkehr nur sehr kurz dauern, da Fahrrad-Pulks an roten Ampeln sich schnell abbauen (im Gegensatz zu Autos, die hintereinander stehen) und die Räumzeit auf einer Kreuzung kurz ist.

Pilotphasen
Städte und Gemeinden haben in Deutschland die Möglichkeit, thematisch begrenzte Pilotprojekte durchzuführen und eine bundesweite Umsetzung nach erfolgreicher Testphase in die Wege zu leiten. In der Regel dauern diese zwei Jahre. Hierbei muss vor allem nachgewiesen werden, dass die Änderung keine Erhöhung der Unfallraten zur Folge hat.

Links zu Videos, Quellen, eine ausführliche Begründung und das Potential am Beispiel Göttingen sind im Wiki hier zu finden.
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