NDS:LiquidFeedback Themendiskussion/71
Die umfangreichen Daten, die in den kommunalen Meldeämtern gesammelt werden, stehen nach gültigem Meldegesetz zahlreichen Einrichtungen, Parteien, Religionsgemeinschaften etc. zur Verfügung. Dies ist weder für die innere Sicherheit noch für andere staatl. Zwecke erforderlich. Bei polizeilichen Ermittlungen kann ein Gerichtsbeschluß erwirkt werden- alles andere ist nicht einzusehen. Das Meldegesetz ist eindeutig Ländersache und kann isoliert von NS geändert werden!