NDS:LiquidFeedback Themendiskussion/204

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Untergliederung erst ab mindestens 30 Mitgliedern

Anregung: Gesetzlich notwendig!

  • Ich sehe keinen Grund, hier einen Unterschied der Anforderungen an einen KV zu denen an einen SV/OV zu machen. Organisatorisch ist der Aufwand und die Funktion in etwa gleich. In schwachen Gebieten macht ein KV ab etwa 30 Mitgliedern genauso Sinn, wie eine weitere Untergliederungsebene in starken Gebieten ab 30 Mitgliedern für einen SV/OV. Ortwin 14:24, 14. Aug. 2012 (CEST)
  • 30 Mitglieder ist wenig, und deshalb die Untergrenze. Ich möchte nicht verhindern, dass in einem Gebiet mit wenigen, aber überdurchschnittlich vielen Piraten ein KV gegründet wird. Auf der anderen Seite darf das natürlich nicht als Zwang missverstanden werden, ab 30 Mitgliedern eine Untergliederung zu bilden. Da setze ich aber auf die Vernunft vor Ort, denn anders ist das IMO kaum zu lösen. Ortwin 14:24, 14. Aug. 2012 (CEST)

Anregung: stimmberechtigte Mitglieder?

  • Gute Frage. Man könnte argumentieren, dass die Anforderung, 30 stimmberechtigte Mitglieder zu haben, vielleicht zu sozialem Druck führt, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Auf der anderen Seite könnte aber auch erst die Bildung einer stärkeren Parteistruktur vor Ort die Mitglieder zur stärkeren Teilnahme und zum Zahlen motivieren. Bei der Festlegung auf 30 Mitglieder war ich von allen Mitgliedern ausgegangen. Geht es nur um stimmberechtigte, würde ich die Zahl auf 20 senken um die Hürde nicht zu groß werden zu lassen. Ortwin 14:24, 14. Aug. 2012 (CEST)
    • Dann sollte das aber im Text erwähnt werden. Die konkrete Zahl sollte eh erst später in einer extra Abstimmung festgelegt werden. -- Christian 'Jason' Peper 15:06, 14. Aug. 2012 (CEST)